Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
11 kB
Datum
15.04.2010
Erstellt
21.08.10, 04:33
Aktualisiert
21.08.10, 04:33
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der 3. Sitzung des Kreistages am 15.04.2010 im Sitzungssaal des
Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
TOP 31.3
Haushalt 2010
hier: Gemeinsamer Antrag der Fraktionen von CDU und SPD
UWV-Fraktionsvorsitzender Troschke spricht sich gegen die
Annahme des Antrages 18/2010 aus, da dieser aus der Sicht
seiner Fraktion nicht ausreichend sei.
Auch Fraktionsvorsitzender Grutke (Bündnis 90/DIE GRÜNEN)
teilt mit, dass seine Fraktion dem Antrag nicht zustimmen
werde. Die Ausgabenbegrenzungen bzw. die Einsparungen
seien nach der "Rasenmähermethode" vorgesehen, also nicht
spezifiziert und effizient genug.
Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, stellt der
Vorsitzende den Antrag 18/2010 zur Abstimmung:
Der Kreistag fasst folgende Grundsatzbeschlüsse:
1.
Die Personalaufwendungen im Verwaltungshaushalt
werden für die Jahre 2010-2014 auf
36.881.900,00 €
nach oben begrenzt. Ausgenommen davon sind etwaige
Tarifabschlüsse sowie Veränderungen im
sozialversicherungsrechtlichen Bereich.
2.
Der Beschluss des Kreistages über Einsparungen in Höhe
von 1.500.000,00 € im Personalbereich besteht fort.
3. Darüber hinaus sind im Rahmen der anstehenden
Aufgabenkritik Standards so zu gestalten, dass im
vorgenannten Zeitraum weitere Aufwandsreduzierungen im
Personalbereich von
250.000,00 € p. a.
zu realisieren sind, die sich in erster Linie aus dem
Kontingent der renten- bzw. ruhestandsbedingten Abgänge
ergeben. Diese Abgänge sind dann im Rahmen des
Stellenplans durch entsprechende KW-Vermerke
zu
kennzeichnen.
4. Zeitverträge dürfen über die im Stellenplan ausgewiesenen
Stellen hinaus nicht abgeschlossen werden.
Ausnahmeregelungen sind nach Vorberatung in der AG
„Finanzen, Personal, Controlling“ nur mit Zustimmung des
A 18/2010
Kreisausschusses zulässig.
5. Zeitarbeitsverhältnisse, die derzeit bestehen und sich
außerhalb des Stellenplans bewegen, werden nicht
fortgesetzt.
6. Der in 2008 beschlossene Handlungsrahmen für die Jahre
2009-2014 wird auf der Basis der derzeitigen Erlasslage für
den vorgenannten Zeitraum fortgeschrieben.
Abstimmungsergebnis:
Mit Mehrheit dafür