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Beschlusstext (Gründung einer Genossenschaft zur Produktion und Veräußerung von Strom und Wärme aus erneuerbaren Energien)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
24 kB
Datum
14.06.2012
Erstellt
13.09.12, 15:15
Aktualisiert
13.09.12, 15:15
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Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaftsförderung und Betriebsausschusses Immobilien am 14.06.2012 18 Gründung einer Genossenschaft zur Produktion und Veräußerung von Strom und Wärme aus erneuerbaren Energien (223/2012) Die V 223/2012 wird an den Arbeitskreis Energie verwiesen. Die CDU-Fraktion übergibt eine Stellungnahme zur Vorlage und bittet um Weitergabe an den Arbeitskreis: 1. Voraussetzung für die Gründung ist a. Ermittlung des Strom- und Wärmebedarfs der Stadt Erftstadt und der Privathaushalte (Antrag wurde gestellt) b. Erstellung eines Klimaschutzkonzeptes unter Beachtung der geographischen und geologischen Voraussetzungen sowie deren Auswirkungen auf Mensch, Tier und Umwelt für die Erzeugung von regenerativer Energie c. Nutzen-/Kostenanalyse für die Bewirtschaftung von Betrieben oder Betriebsteilen zur Erzeugung regenerativer Energie 2. Bürgerbeteiligung a. Über die Absicht der Gründung einer Genossenschaft sollte die Bürgerschaft ausreichend informiert werden. Hierbei sind Vor- und Nachteile deutlich zu machen. b. Eine Beteiligung der Bürger an der Genossenschaft wird vorausgesetzt. c. Die Einbeziehung (Einspeisung von Strom und Wärme) privater Erzeuger in der Stadt sollte ermöglicht und bei der Errichtung von Anlagen mit untersucht werden. 3. Finanzielle Auswirkungen a. Vor Gründung der Genossenschaft muss die finanzielle Beteiligung Unternehmen oder Kreditinstituten sichergestellt werden. b. Ein Risikomanagement muss im Genossenschaftsvertrag vereinbart werden. von Einstimmig, 0 Enthaltung(en) Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaftsförderung und Betriebsausschusses Immobilien vom 14.06.2012 Seite 2