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Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 181/2013)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
291 kB
Erstellt
03.12.13, 01:00
Aktualisiert
03.12.13, 01:00

Inhalt der Datei

Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative Merkblatt Klimaschutzmanagement für die Einführung und Weiterführung von Energiesparmodellen in Schulen und Kindertagesstätten Hinweise zur Antragstellung Fassung vom 15.10.2013 INHALTSVERZEICHNIS 1 EINFÜHRUNG UND WEITERFÜHRUNG VON ENERGIESPAR-MODELLEN IN SCHULEN UND KINDERTAGESSTÄTTEN 3 2 ANTRAGSBERECHTIGUNG UND FÖRDERUNG 3 3 ANTRAGSTELLUNG 5 4 INHALTE DER VORHABENBESCHREIBUNG 5 5 ENERGIESPARMODELLE FÜR SCHULEN UND KINDERTAGESSTÄTTEN IM ÜBERBLICK 8 5.1 AKTIVITÄTSPRÄMIENSYSTEM 8 5.2 BETEILIGUNGSPRÄMIENSYSTEM 9 5.3 BUDGETIERUNGSMODELL 9 5.4 ALLGEMEINE UMSETZUNGSHINWEISE FÜR ENERGIESPAR-MODELLE IN SCHULEN UND KINDERTAGESSTÄTTEN 10 6 ZWISCHENBERICHTE UND ABSCHLUSS DES VORHABENS 11 7 KONTAKT 12 8 ANHANG 12 Merkblatt — Energiesparmodelle in Schulen und Kindertagesstätten 1 EINFÜHRUNG UND WEITERFÜHRUNG VON ENERGIESPARMODELLEN IN SCHULEN UND KINDERTAGESSTÄTTEN Klimaschutz in Schulen und Kindertagesstätten (Kitas) wird bereits in zahlreichen Städten und Gemeinden erfolgreich durch den bewussten Umgang mit Strom und Wärme durchgeführt. Kommunen können ihre Schulen durch eine finanzielle Beteiligung an den gesparten Energiekosten zur aktiven Mitarbeit motivieren. Vermindern die Akteure an ihren Schulen die CO2-Emissionen durch einen bewussten Umgang mit Strom und Wärme, erhalten sie z.B. nach dem Beteiligungsprämiensystem einen prozentualen Anteil der Energiekosteneinsparung zur freien Verfügung. Im Rahmen des Klimaschutzmanagements werden die Bildungsträger bei der Initiierung und Umsetzung von Energiesparmodellen in Schulen/Kitas unterstützt. Die Klimaschutzmanagerinnen und Klimaschutzmanager (im Folgenden: Klimaschutzmanager) führen Schulungen durch und fördern die Vernetzung der verschiedenen Akteure. Im Vordergrund der Tätigkeit steht die koordinierende Funktion. Als Fördervoraussetzung für das Klimaschutzmanagement gilt die Einführung oder Weiterführung eines der bereits bestehenden Energiesparmodelle (finanzielle Anreizsysteme). Darunter fallen:  das Prämiensystem mit prozentualer Beteiligung der Nutzer in Schulen/Kitas (fifty-fifty oder ähnliche Verteilung),  das Budgetierungsmodell mit Verbleib oder teilweisem Verbleib eingesparter Energiekosten in der Schule/Kita,  das Prämiensystem mit Unterstützung der Aktivitäten der Nutzer in Schulen/Kitas (Aktivitätsprämiensystem). Weitere Informationen zu den einzelnen Energiesparmodellen finden Sie im Kapitel 5 ab Seite 8. Sofern nicht bereits alle Schulen/Kitas des Bildungsträgers am Projekt teilnehmen, soll das Projekt auf möglichst alle Einrichtungen ausgeweitet werden. 2 ANTRAGSBERECHTIGUNG UND FÖRDERUNG Antragsberechtigt sind Kommunen (Städte, Gemeinden und Landkreise) sowie öffentliche, gemeinnützige und religionsgemeinschaftliche Träger von Schulen/Kitas.  kommunale Antragsteller (Kommunen und Verbünde,  kulturelle Einrichtungen in privater oder gemeinnütziger die zu 100 Prozent aus Kommunen gebildet werden) Trägerschaft  öffentliche, gemeinnützige und religionsgemein Behinderteneinrichtungen (mit den in III.2.c. genannten schaftliche Träger von Schulen und Kindertagesstätten Zielen)  öffentliche, gemeinnützige und religionsgemeinschaftliche Hochschulen bzw. deren Träger  kommunale Wirtschaftsförderungsgesellschaften (Industrie- oder Gewerbepark in dazugehörigem Gemeindegebiet)  Kirchen aller Konfessionen & nicht-kirchliche Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus  private Unternehmen, die einen Industrie- oder Gewerbepark betreiben  Betriebe, Unternehmen und sonstige Einrichtungen, die zu 100 Prozent in kommunaler Trägerschaft stehen sowie kommunale Eigenbetriebe  rechtsfähiger Zusammenschluss von mind. 30 Prozent der Unternehmen, die innerhalb eines Industrie- oder Gewerbeparks liegen (vgl. III.2.)  antragsberechtigt  nicht antragsberechtigt Merkblatt — Energiesparmodelle in Schulen und Kindertagesstätten 3 Nicht antragsberechtigt sind alle privaten gewerblichen Institutionen bzw. gewinnorientierten privaten Bildungseinrichtungen (z.B. gewinnorientierte private Kindertagesstätten). Ist eine private Bildungseinrichtung nicht als gemeinnützig anerkannt, besteht ebenfalls keine Antragsberechtigung, auch nicht im Rahmen eines Zusammenschlusses mit anderen Trägern von Schulen/Kitas. Förderfähig sind Personalausgaben für fachkundige Dritte oder zu diesem Zweck eingestelltes Fachpersonal in Abhängigkeit vom Umfang des Projekts (Anzahl Schulen/Kitas, Anzahl Schüler). Bei der Einstellung von eigenem zusätzlichen Personal müssen die Aufgaben der Klimaschutzmanager für die Einführung bzw. Weiterführung eines Energiesparmodells mindestens eine halbe Personalstelle rechtfertigen. Der maximale Förderzeitraum für die Einführung oder Weiterführung von Energiesparmodellen in Schulen/Kitas beträgt drei Jahre (1. Jahr: Etablierung, 2. Jahr: Optimierung, 3. Jahr: Übergabe in vollständig eigene Verantwortung der Schulen). Die unterschiedlichen inhaltlichen Aufgaben des Klimaschutzmanagers ergeben sich aus den Projektphasen. Die zuwendungsfähigen Ausgaben für Fachpersonal, das im Rahmen des Projekts zusätzlich eingestellt wird, sind in Anlehnung an den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) zu beantragen. Als Obergrenzen für die Personalausgaben von NN-Personal sind die Angaben der Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes heranzuziehen. Darüber hinaus kann die Förderung von Sachausgaben beantragt werden. Diese sind für die einzelnen Positionen aufzuschlüsseln und zu begründen. Sachausgaben: Für die förderfähigen Sachausgaben wird auf die Richtlinie für Zuwendungen auf Ausgabenbasis und die „Hinweise zu Sachausgaben für Klimaschutzmanager“ verwiesen. Die Kosten für die tatsächliche Umsetzung und damit verbundene Investitionen sind vom Antragsteller zu tragen. Merkblatt — Energiesparmodelle in Schulen und Kindertagesstätten Gefördert werden Sach- und Personalausgaben die der Erbringung der unter Kap. 4.4 beschriebenen Leistungen dienen („Beschreibung der Zielsetzung, Arbeitsschritte und Aufgaben“) durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von bis zu 65 Prozent. Es werden nur Ausgaben für Leistungen gefördert, die als zuwendungsfähig anerkannt und in der vereinbarten Projektlaufzeit erbracht wurden. Information: Kommunen, die nicht über ausreichende Eigenmittel verfügen, können unter folgenden Voraussetzungen eine erhöhte Förderquote erhalten: 1. Kommunen, deren Konzept zur Haushaltssicherung von der Kommunalaufsicht genehmigt wurde, können eine Erhöhung der Förderquote um bis zu 20 Prozent erhalten. 2. Sollten finanzschwache Kommunen nach ihrem jeweiligen Landesrecht kein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen haben, kann eine um bis zu 20 Prozent erhöhte Förderquote unter den folgenden Voraussetzungen beantragt werden: a) In den vergangen zwei Haushaltsjahren wurde ein Fehlbedarf ausgewiesen und in den folgenden zwei Haushaltsjahren werden weiterhin Fehlbedarfe erwartet und b) eine Bestätigung der Kommunalaufsicht liegt vor, aus der hervorgeht, dass die derzeitige Haushaltslage eine erhöhte Förderquote rechtfertigen würde. 3. Kommunen, welche länderspezifische Hilfsprogramme in Anspruch nehmen, können ebenfalls eine um bis zu 20 Prozent erhöhte Förderquote erhalten. Die aktuelle Teilnahme ist bei der Beantragung nachzuweisen. 4. Kommunen, deren Konzept zur Haushaltssicherung bzw. deren Haushalt von der Kommunalaufsicht abgelehnt wurde, können durch Vorlage entsprechender Nachweise bei der Antragstellung eine Förderquote von bis zu 95 Prozent erhalten. Auf die erhöhte Förderquote besteht kein Rechtsanspruch. 4 3 ANTRAGSTELLUNG Ein Antrag für das Klimaschutzmanagement für die Ein- bzw. Weiterführung von Energiesparmodellen muss folgende Bestandteile enthalten:  eine Vorhabenbeschreibung, die sich an den Vorgaben des Merkblatts orientiert,  eine Kostenschätzung (z.B. ein Angebot),  eine Energieverbrauchstabelle auf Excel-Basis,  einen easy-Online-Antrag im Original mit Stempel und Unterschrift und  den Beschluss zur Einführung bzw. Weiterführung des Energiesparmodells durch das oberste Entscheidungsgremium. Die Antragstellung ist zwischen dem 1. Januar 2014 und 30. April 2014 möglich. Anträge sind einzureichen bei einem noch zu benennenden Projektträger. Die Kontaktdaten dieses Projektträgers werden ab dem 1. Januar 2014 auf der Internetseite www.klimaschutz.de veröffentlicht. Neben der elektronischen Fassung sind der unterschriebene und gestempelte Antrag samt der vorgenannten Unterlagen zusätzlich per Post bei dem zu benennenden Projektträger einzureichen. Sind Antragsteller und Bildungsträger nicht identisch, so muss sich aus dem Antrag überzeugend ergeben, dass der Antragsteller bei der Umsetzung des Projekts mit dem Bildungsträger erfolgreich zusammenarbeiten wird. Das Antragsverfahren ist einstufig, d.h. die Förderentscheidung wird auf Basis der oben genannten Unterlagen gefällt. Sollten sich aus den eingereichten Unterlagen Nachfragen ergeben, wird der Projektträger mit Ihnen Kontakt aufnehmen. Die Vorhabenlaufzeit beträgt in der Regel drei Jahre und beginnt zum Monatsersten. Planen Sie den Beginn des Vorhabens frühestens fünf Monate nach Einreichen des Förderantrags ein. Bitte beachten Sie, dass eine Ausschreibung erst nach Erhalt des schriftlichen Zuwendungsbescheides durchgeführt werden darf. Frühestens mit Beginn des im Zuwendungsbescheid festgelegten Bewilligungszeitraumes darf die Erbringung von Leistungen erfolgen. Leistungen sind gemäß der für den Zuwendungsempfänger geltenden Vergaberegeln zu beauftragen. Für kommune Zuwendungsempfänger gelten die in der jeweiligen Gebietskörperschaft verabschiedeten Vergabeverordnungen. Sollten sich im Verlauf des Vorhabens Änderungen bei den beantragten Tätigkeiten ergeben und/oder eine Laufzeitverlängerung erforderlich werden, ist eine schriftliche Zustimmung durch den Projektträger einzuholen. Nicht bewilligte und außerhalb der Projektlaufzeit ausgeführte Tätigkeiten sind generell nicht förderfähig. 4 INHALTE DER VORHABENBESCHREIBUNG Die Vorhabenbeschreibung soll einen Eindruck über die Ausgangssituation geben und das geplante Vorhaben knapp erläutern. Bitte gliedern Sie Ihre Vorhabenbeschreibung nach den folgenden Punkten: 1. 2. 3. 4. Titel des Projekts Angaben zum Antragsteller Beschreibung der Ausgangssituation Beschreibung der Zielsetzung, der Arbeitsschritte und der Aufgaben der Klimaschutzmanager 5. Projektablauf/Balkenplan 6. Kurzübersicht der geplanten Ausgaben Die einzelnen Punkte der Vorhabenbeschreibung im Detail: Merkblatt — Energiesparmodelle in Schulen und Kindertagesstätten  1. Titel des Projekts Wählen Sie einen kurzen, aber aussagekräftigen Titel für Ihr Projekt, der sowohl das Wort Energiesparmodell als auch den Namen des Antragstellers beinhaltet.  2. Angaben zum Antragsteller Bitte machen Sie Angaben zum Antragsteller (z.B. Art und Anzahl der Schulen, Schülerzahlen) und ggf. Angaben zum Zusammenschluss von Antragstellern. Listen Sie dafür auf, welche Schulen/Kitas sicher teilnehmen werden, welche wahrscheinlich gewonnen werden können und wie viele nicht teilnehmen werden. Für jede teilnehmende Schule/Kita sind die jährlichen CO2-Emissionen zu berechnen. Die Berechnung des Ist-Zustands ist mit dem Antrag einzureichen (siehe hierzu den Web-Link zur Energieverbrauchstabelle im Anhang). Bitte benennen Sie einen Ansprechpartner für das Gesamtprojekt. 5 Ein Zusammenschluss von öffentlichen, kirchlichen und gemeinnützigen Trägern von Schulen/Kitas zu einem Verbund ist möglich. Der Antrag ist in diesem Fall über einen benannten Vertreter einzureichen. Die Verbundpartner müssen den Zusammenschluss schriftlich dokumentieren und von den jeweils verantwortlichen Zeichnungsberechtigten unterzeichnen lassen. Bitte beachten Sie: Für einen Zusammenschluss von Antragstellern ist dem Antrag eine Vereinbarung zum Zusammenschluss mit den folgenden Inhalten beizufügen: 1. Name des gemeinsamen Projekts, der Förderrichtlinie und des Förderschwerpunkts, 2. Nennung der an dem Zusammenschluss beteiligten Partner (mit Adresse), 3. Benennung des Antragstellers, der rechtsverbindlich die Verantwortung für die Umsetzung des Vorhabens (Kontoführung, Verwendungsnachweis etc.) übernimmt und den Antrag einreicht, 4. eine tabellarische Übersicht der Kosten und der Eigenmittel jedes Partners, 5. die rechtsverbindliche Zusicherung jedes Partners, die Eigenmittel im Fall der Förderung bereitzustellen, 6. die rechtsverbindliche Zusicherung jedes Partners, dass bisher kein Energiesparmodell in der betreffenden Schule/Kita gefördert wurde. Die Vereinbarung ist von dem Zeichnungsberechtigten jedes Verbundpartners zu unterschreiben. Landkreise und kommunale Verbünde nehmen bei der Ausgestaltung des regionalen Klimaschutzes eine zentrale Rolle ein. Sie haben zum Beispiel die Möglichkeit, gemeinsam mit den zugehörigen Städten und Gemeinden Energiesparmodell in Schulen und Kindertagesstätten zu initiieren und fortzuführen. Für Landkreise und kommunale Verbünde als Antragsteller sind folgende drei Antragskonstellationen möglich: 1. Ein Landkreis/kommunaler Verbund kann zusammen mit einigen oder allen kreisangehörigen/verbundsangehörigen Städten und Gemeinden einen gemeinsamen Antrag einreichen. 2. Ein Landkreise/kommunaler Verbund kann die Umsetzung investiver Klimaschutzmaßnahmen ausschließlich für ihre eigenen und/oder von den kreisangehörigen/verbundsangehörigen Städten und Gemeinden auf sie übertragenen Zuständigkeiten beantragen. Merkblatt — Energiesparmodelle in Schulen und Kindertagesstätten 3. Der Landkreis/kommunaler Verbund kann auch als Koordinator für mehrere kreisangehörige/ verbundsangehörige Städte und Gemeinden einen Antrag einreichen. Die Antragsteller haben sicherzustellen, dass eine Doppelförderung des Landkreises einerseits und seiner kreisangehörigen/verbundsangehörigen Städte und Gemeinden andererseits ausgeschlossen ist. Die vorgenannten Antragskonstellationen und Regelungen werden entsprechend auch auf andere Zusammenschlüsse von Kommunen angewandt.  3. Beschreibung der Ausgangssituation Erläutern Sie kurz den Anlass bzw. Ihre Motivation, ein Energiesparmodell einzuführen, und gehen Sie auf die allgemeine Ausgangssituation und die bisher durchgeführten Klimaschutzaktivitäten ein.  4. Beschreibung der Zielsetzung, Arbeitsschritte und Aufgaben Stellen Sie bitte kurz Ihre Ziele für die Einführung oder Weiterführung des ausgewählten Energiesparmodells dar und begründen Sie Ihre Auswahl. Verschiedene Energiesparmodelle finden Sie in Kapitel 3. Geben Sie an, wie klimarelevante Daten während des Förderzeitraums erfasst und ausgewertet werden sollen. Erläutern Sie an dieser Stelle ebenfalls die Aufgaben sowie den Stellenumfang des Klimaschutzmanagers bzw. begründen Sie die externe Vergabe. Folgende Leistungen sind förderfähig: Die Initialisierung von Klimaschutzprojekten:  Auftaktveranstaltung für alle Schulen/Kitas des Trägers oder in den einzelnen Schulen/Kitas (z.B. Einführung in Klimaschutz und Energiesparen, Ziele von unterschiedlichen Energiesparmodellen erläutern, Arbeitsaufwand),  Einrichtung und Begleitung von Energieteams unter Beteiligung aller Nutzergruppen (z.B. Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte, Erzieherinnen und Erzieher sowie Hausmeister). Vor-Ort-Begehungen zur Nutzerinformation und Datenaufnahme sowie Anleitung der Gebäudeverantwortlichen bei der Anlagenbetriebsüberwachung, z.B. Regelungseinstellungen/Vorgaben der Schulheizung, Check der Vorlauftemperatur, Einstellung von Tag- und Nachtreglern:  Berechnung der Startwerte und der Ergebnisse,  Ermittlung von Einsparpotenzialen und regelmäßige Feststellung von Energieeinsparungen und CO2-Minderungen. 6 Weitere Beratungsleistungen für Schulen/Kitas und ihre Träger:  Durchführung von spezifischen Motivations- und Informationsaktionen – Präsentation innerhalb der Schule/Kita,  Pädagogische Unterstützung – z.B. Partizipation von Kindern und Jugendlichen, Vorstellen von diversen Unterrichtsmaterialen,  Hausmeisterschulung, z.B. Materialien für Hausmeister, organisatorische Unterstützung, auch auf Ebene der Schulleitung,  Energiecontrolling zur Überprüfung der Projektfortschritte. Bitte beachten Sie: Die Darstellung des Zeitaufwands der Tätigkeiten der Klimaschutzmanager ist Grundlage für die Beurteilung des Stellenumfangs bzw. der zuwendungsfähigen Ausgaben für fachkundige Dritte.  5. Projektablauf/Balkenplan Bitte erstellen Sie einen Balkenplan, aus dem die Projektdauer (geplanter Start-/Endtermin) und der Projektablauf ersichtlich werden. Berücksichtigen Sie dabei auch die Zeit für die Ausschreibung der Stelle. Die unterschiedlichen inhaltlichen Aufgaben des Klimaschutzmanagers ergeben sich aus den zuvor definierten Projekthasen. Diese sollen aus Ihrer Vorhabenbeschreibung erkennbar sein. Bitte benennen Sie wesentliche Zwischenergebnisse im Verlauf des Projekts und kennzeichnen Sie diese auf dem Balkenplan. Beschreiben Sie die geplante Weiterführung des Projekts über den Förderzeitraum hinaus. Muster eines Balkenplans: ARBEITSSCHRITT M1 M2 M3 M4 M5 M6 M7 M8 M9 M10 M11 M12 Arbeitsschritt 1 Arbeitsschritt 2 Arbeitsschritt 3 … Arbeitsschritt n  6. Kurzübersicht der geplanten Ausgaben Fassen Sie die Ausgaben in einer tabellarischen Übersicht zusammen und ordnen Sie den einzelnen Leistungen des Klimaschutzmanagers den geplanten Arbeitsaufwand zu. Sofern der Auftrag an einen fachkundigen Dritten vergeben werden soll, müssen die geplanten Ausgaben auf Angemessenheit und Plausibilität geprüft wer- den können. Dem Antrag ist deshalb eine der drei folgenden Unterlagen beizufügen:  ein unverbindliches Angebot („Richtpreisangebot“) eines möglichen Auftragnehmers,  eine vom Antragsteller erstellte Wertermittlung (mit einer Leistungsbeschreibung) und  ein Angebot, das auf Basis der jeweils gültigen Vergaberegeln und unter dem Vorbehalt einer Zuwendung durch das Bundesumweltministerium (BMU) eingeholt wurde. Es wird empfohlen, ein unverbindliches Angebot einzureichen, da Wertermittlungen mit dem Risiko behaftet sind, dass die geschätzten Ausgaben unter denen der später eingeholten Angebote liegen. Diesen Differenzbetrag zwischen der Ausgabenschätzung und den realen Ausgaben muss dann vollständig der Antragsteller tragen. Unabhängig davon, wie die Kosten/Ausgaben für die Angebote ermittelt wurden, ist der Antragsteller nach Erteilung des Zuwendungsbescheids dazu verpflichtet, die Leistung gemäß den für ihn geltenden Vergaberegeln zu beauftragen. Dies bedeutet für kommunale Zuwendungsempfänger, dass die in den jeweiligen Gebietskörperschaften verabschiedeten Vergabeordnungen gelten. In dem Angebot bzw. der Wertermittlung müssen die geplanten Tätigkeiten, der Arbeitsaufwand pro Arbeitsschritt und die Kosten nachvollziehbar erläutert sein. Merkblatt — Energiesparmodelle in Schulen und Kindertagesstätten 7 5 ENERGIESPARMODELLE FÜR SCHULEN UND KINDERTAGESSTÄTTEN IM ÜBERBLICK Es gibt mehrere bewährte Energiesparmodelle, mit denen Klimaschutzprojekte in Schulen/Kitas unterstützt werden: Prämiensysteme mit prozentualer Beteiligung der Nutzer, Budgetierungsmodelle mit Verbleib oder teilweisem Verbleib eingesparter Energiekosten sowie Prämiensysteme mit Unterstützung der Aktivitäten der Nutzer. Zu diesen drei Varianten finden Sie im Folgenden Hintergrundinformationen. Alle Arten von Energiesparmodellen können unter bestimmten Rahmenbedingungen erfolgreich sein. Das Aktivitätsprämienmodell eignet sich vor allem für Klimaschutzprojekte, die noch gestartet werden sollen, wenn nur wenige Daten zu Energieverbräuchen vorliegen oder das Einsparpotenzial zum großen Teil schon ausgeschöpft ist. 5.1 Die Ein- bzw. Weiterführung von Energiesparmodellen, die auf Energieverbräuchen basieren (Beteiligungsprämiensystem und Budgetierungsmodell), setzten dagegen ein mehrjähriges Energiecontrolling voraus. Derzeit sind Beteiligungsprämiensysteme am häufigsten vertreten. Die Budgetierung der Energiekosten ist gegenüber Prämienmodellen nicht weniger arbeitsintensiv und erfordert eine zusätzliche Beratung und Unterstützung der Schulen, um erfolgreich zu sein. AKTIVITÄTSPRÄMIENSYSTEM Das Aktivitätsprämiensystem verzichtet fast gänzlich auf eine Bilanzierung der Energieeinsparungen. Es wird nicht die absolute Höhe der Einsparung zur Prämienermittlung herangezogen, sondern die Projektaktivität in den Schulen/Kitas. Mit Hilfe eines Fragebogens werden Maßnahmen und Aktionen in den Schulen bzw. Kitas in Form einer Punktevergabe festgehalten, die am Ende des Schuljahrs mittels eines Schlüssels (relativ zu den Schülerzahlen einer Schule) in eine Prämienzahlung umgerechnet wird. Ergänzt wird der Fragebogen durch einen Projektbericht, den die Schule/Kita erstellt. Die Erfahrungen mit Energiesparprojekten in Schulen/Kitas zeigen, dass gerade der pädagogische Effekt sehr groß ist. An aktiven Schulen/Kitas ist zu beobachten, dass sich energieeffiziente Verhaltensweisen auch auf die privaten Haushalte auswirken. Die dadurch erzielten Einsparungen lassen sich schwer beziffern, sollten aber im Rahmen der bestehenden Klimaschutzpolitik gefördert werden. Diese pädagogischen Maßnahmen wirken langfristiger als zum Beispiel einmalige Korrekturen der Heizungsregelungseinstellungen, die bei einigen Schulen zu hohen Einsparungen und damit verbundenen hohen Prämien ohne weitere pädagogische Effekte führen. Mit dem pädagogischen Prämienmodell soll nicht auf ein Energiecontrolling bei den Schul-/KitaGebäuden verzichtet werden, da das Controlling allein schon zu Einsparungen führen kann. Lediglich die aufwendige Berechnung des Nutzeranteils an den Energieeinsparungen inkl. Des Herausrechnens von baulichen Änderungen entfällt. Merkblatt — Energiesparmodelle in Schulen und Kindertagesstätten 8 5.2 BETEILIGUNGSPRÄMIENSYSTEM Bei Beteiligungsprämiensystemen erhalten Schulen/Kitas einen Teil der eingesparten Energiekosten zur freien Verfügung, der restliche Anteil der Kosteneinsparungen geht an den Bildungsträger. Da beide Seiten von den Energie- und Kosteneinsparungen profitieren, entsteht sowohl für Schulen/Kitas als auch für den Schul-/Kita-Träger ein Anreiz, Energiesparaktivitäten zu fördern und zu unterstützen. Auch eine Beteiligung der Hausmeister an den Einsparungen kann sinnvoll sein. Sinnvoll ist es auch, wenn der Anteil des Schul-/ Kita-Trägers ganz oder zumindest teilweise wieder in energiesparende Maßnahmen im Rahmen der Bauunterhaltung investiert wird. Je nach Haushaltslage fließt häufig auch ein Teil an die Kämmerei. Die Aufteilung der Kosteneinsparungen sollte für die teilnehmenden Einrichtungen transparent dargestellt werden und die Auszahlung der jährlichen Prämien sollte zeitnah erfolgen. Die beteiligten Schulen/Kitas erhalten in der Regel Prämien zwischen 25 Prozent und 50 Prozent der Kosteneinsparungen. Beim bekanntesten Modell ist die Verteilung fifty-fifty: Schulen/Kitas und Schul-/Kita-Träger behalten jeweils die Hälfte der Einsparungen. Die verschiedenen Modelle können daran unterschieden werden, ob die Schulen/Kitas über ihre Prämien frei verfügen und sie für beliebige Zwecke einsetzen können oder ob diese ganz oder teilweise wieder für energiesparende Kleininvestitionen (z.B. Zeitschaltuhren) bzw. energiesparende Projekte in der Schule/Kita verwendet werden sollen. 5.3 BUDGETIERUNGSMODELL Die Budgetierung von Kosten der Schulen/Kitas ist allgemein durch folgende Merkmale gekennzeichnet:  Zuweisung von Budgets, die von der Schule/Kita eigenverantwortlich verwaltet werden.  Gegenseitige Deckungsfähigkeit der Haushaltsstellen, Einsparungen können bis zu 100 Prozent ins Folgejahr übertragen werden.  Deckelung des Budgets nach oben. Als gut geeignet für eine Budgetierung werden die Bewirtschaftungskosten angesehen, zu denen auch die Energiekosten wie Strom- und Heizkosten sowie Kosten für Wasser, Abwasser oder Abfallgebühren zählen. Bei der Budgetierung von Energiekosten müssen jedoch einige Punkte beachtet werden. Ähnlich wie bei Prämienmodellen müssen für eine sinnvolle Budgetfestsetzung die Energiekosten der Einrichtung über ein Energiecontrolling weiter aufgeschlüsselt werden. Merkblatt — Energiesparmodelle in Schulen und Kindertagesstätten Dabei sind Witterungsschwankungen und allgemeine Kostensteigerungen der budgetierten Energiearten zu berücksichtigen. Eine Erhöhung der Stromkosten sollte beispielsweise nicht zu Lasten des Schulen/Kita-Budgets gehen. Bei langen, strengen Wintern müssen die Ansätze für Heizkosten erhöht werden. Problematisch ist dabei im Gegensatz zu Prämienmodellen jedoch, dass Witterungsschwankungen zum Zeitpunkt der Budgetfestlegung noch nicht bekannt sind und am Jahresende möglicherweise nachkorrigiert werden müssen. Darüber hinaus sollten auch Nutzungsänderungen (z.B. Änderung von Nutzungszeiten, zusätzliche Fremdnutzung am Abend) und Verbrauchsänderungen aufgrund baulicher Änderungen berücksichtigt werden. 9 5.4 ALLGEMEINE UMSETZUNGSHINWEISE FÜR ENERGIESPARMODELLE IN SCHULEN UND KINDERTAGESSTÄTTEN Neben dem finanziellen Anreiz hat sich bei vielen Schul-/Kita-Trägern eine Verknüpfung mit weiteren Elementen und unterstützenden Angeboten bewährt. Dazu gehören die Unterstützung der pädagogischen Arbeit in den Schulen/Kitas, die Förderung von Fortbildung und Vernetzung der Einrichtungen sowie die Öffentlichkeitsarbeit. Die folgende Auflistung zeigt die wichtigsten Stationen für Start und Durchführung eines Klimaschutzprojekts.  Start mit einer Auftaktveranstaltung. Bei vielen Anreizmodellen lässt sich der Erfolg auf eine aktive Ansprache aller Schulen bzw. Kitas und auf gute Kontakte zu den beteiligten Schulen/Kitas zurückführen. Dies kann zu Projektbeginn mit einem Anschreiben an alle Schulen/Kitas, verbunden mit einer Einladung zu einer Auftaktveranstaltung, erfolgen. Bei der Auftaktveranstaltung werden Projekt und Projektbeteiligte vorgestellt und das weitere Vorgehen erläutert.  Freiwillige Teilnahme ist sinnvoll. Die Teilnahme der Schulen/Kitas sollte auf Freiwilligkeit beruhen. Zum einen haben die Schulen/Kitas unterschiedliche Interessenschwerpunkte, und nicht jede Schule/Kita lässt sich zu Energiesparprojekten motivieren. Zum anderen gibt es immer liegenschaftsspezifische Besonderheiten, die berücksichtigt werden müssen. Erfahrungen zeigen, dass sich in der Regel nur ein gewisser Prozentsatz der Schulen/Kitas durch Anreizsysteme zu Energiesparprojekten motivieren lässt.  Einen Vertrag mit der Schule/Kita schließen. Es empfiehlt sich, dass die Schulen/Kitas mit dem Schul-/Kita-Träger eine Vereinbarung in Form eines schriftlichen Vertrags eingehen. Dies gibt dem Projekt einen „offiziellen“ Charakter. Sinnvoll ist in diesem Zusammenhang, dass die Teilnahme am Anreizmodell durch einen Beschluss der Gesamtlehrerkonferenz unterstützt wird. Darüber hinaus kann es hilfreich sein, weitere Vereinbarungen wie die Festlegung der Energieteam-Mitglieder oder die Ernennung der Hausmeister als Energiebeauftragte schriftlich festzuhalten. Merkblatt — Energiesparmodelle in Schulen und Kindertagesstätten Ein Vertrag zwischen Schule/Kita und Schul-/KitaTräger sollte mindestens die folgenden Punkte enthalten: Absichtserklärung zum sparsamen Umgang mit Energie:  Angaben zu Referenz-/Basiswerten (bei verbrauchsabhängigen Modellen),  Hinweise zur Ermittlung der Energieverbräuche, Kosteneinsparungen oder Aktivitäten,  mögliche Gewinne für die teilnehmenden Einrichtungen,  Auszahlungsmodus,  Laufzeit des Projekts,  mögliche zusätzliche Ergänzungen oder Vorgaben. Berichtspflicht über Aktivitäten:  Beschluss der Gesamtlehrerkonferenz (alle zwei Jahre),  Energieteam-Bildung (jährlich zum Schuljahresanfang),  Benennung von Hausmeistern als Energiebeauftragte,  Lehrerfortbildung. Als hilfreich zur Motivation weiterer Schulen/Kitas hat sich die persönliche Ansprache von Lehrern, Erziehern, Hausmeistern oder Schul-/Kita-Leitungen erwiesen. Dies erfordert gute Kontakte zu den Schulen/Kitas, was oft erst durch eine langfristige Tätigkeit des Energiebeauftragten und regelmäßige Präsenz in den Schulen/Kitas (z.B. im Rahmen der sonstigen Arbeit des Energiebeauftragten) erreicht werden kann. Auch eine regelmäßige Öffentlichkeitsarbeit zum Energiesparprojekt, z.B. über die lokale Presse, oder das jährliche Anschreiben aller Schulen/Kitas mit Informationen zum Projekt kann weitere Schulen/Kitas zur Teilnahme motivieren. 10 6 ZWISCHENBERICHTE UND ABSCHLUSS DES VORHABENS Einmal jährlich ist ein Zwischenbericht in schriftlicher (nicht gebunden) und digitaler Form zum Stand der Umsetzung beim Projektträger einzureichen. Zusammen mit dem jährlichen Zwischenbericht ist die ausgefüllte Energieverbrauchstabelle auf Excel-Basis (oder eine vergleichbare Verbrauchserfassung), aus der die erreichte Energie-Einsparung hervorgeht, und ein Tabellenblatt pro Projektjahr einzureichen, in dem die tatsächlichen CO2-Emissionen eingetragen sind. Informieren Sie den Projektträger über den Stand der Projekte in den beteiligten Schulen/Kitas (inkl. Änderungen und Ergänzungen). Der Abschlussbericht umfasst insbesondere die oben unter „Beschreibung der Zielsetzung, Arbeitsschritte und Aufgaben“ (Kap. 4 Punkt 4) genannten inhaltlichen Schwerpunkte. Die eingereichten Rechnungen müssen dieselbe modulare Aufschlüsselung wie die Kalkulation im Antrag aufweisen. Der Projektträger wird Sie rechtzeitig zum Ablauf der Projektlaufzeit über die einzureichenden Unterlagen informieren. Diese Nachweise sind die Voraussetzung für die Überweisung der Schlusszahlung in Höhe von 20 Prozent der Fördermittel. Nach Abschluss des Vorhabens ist der Verwendungsnachweis in schriftlicher (nicht gebunden) und digitaler Form beim Projektträger einzureichen. Der Verwendungsnachweis besteht aus dem Abschlussbericht, der komplett ausgefüllten Energieverbrauchstabelle auf Excel-Basis, der Rechnungen sowie weiterer Unterlagen. Merkblatt — Energiesparmodelle in Schulen und Kindertagesstätten 11 7 KONTAKT Projektanträge, die bis zum 31. Dezember 2013 gestellt werden, sind einzureichen bei: Eine inhaltliche Erstberatung übernimmt gern das Projektträger Jülich (PtJ) Service- und Kompetenzzentrum: Kommunaler Klimaschutz Geschäftsbereich Umwelt (UMW) – Klimaschutz – Forschungszentrum Jülich GmbH Zimmerstraße 26 – 27 10969 Berlin Tel.: 030/20199-577 Fax: 030/20199-3100 E-Mail: ptj-ksi@fz-juelich.de Internet: www.ptj.de/klimaschutzinitiativekommunen beim Deutschen Institut für Urbanistik GmbH In Köln: Auf dem Hunnenrücken 3, 50668 Köln In Berlin: Zimmerstraße 13 – 15, 10969 Berlin Hotline zu den Beratungsteams in Köln und Berlin: 030/39001-170 E-Mail: kontakt@klimaschutz-in-kommunen.de Internet: www.klimaschutz.de/kommunen Projektanträge, die nach dem 31. Dezember 2013 gestellt werden, sind einzureichen bei einem noch zu benennenden Projektträger. Die Kontaktdaten dieses Projektträgers werden ab dem 1. Januar 2014 auf der Internetseite www.klimaschutz.de veröffentlicht. 8 ANHANG Weitere Informationen zur Nationalen Klimaschutzinitiative sowie ihrer Programme und Projekte finden Sie unter www.klimaschutz.de Beispiele für geförderte Projekte finden Sie unter: http://kommunen.klimaschutz.de/projekte/projekte-von-a-bis-z.html Im Bildungsangebot des BMU auf den Internetseiten www.bmu.de/themen/umweltinformation-bildung/bildungsservice/ und www.klimaschutz.de/de/publications?target_audience=61 finden Sie:       umfangreiche Hilfen zur Umsetzung von Klimaschutzprojekten für Lehrerinnen und Lehrer sowie Schülerinnen und Schüler, Bildungsmaterialien für Grundschulen und weiterführende Schulen zu Umweltthemen, einen Klimaschutzschulenatlas (www.klimaschutzschulenatlas.de) zur Darstellung schulischer Klimaschutzaktivitäten und zum Auffinden anderer Klimaschutzschulen, interaktives Lernen (www.bmu.de/45681), den BMU-Newsletter Bildungsservice (www.bmu.de/P801), weitere Aktionen und Projekte der nationalen Klimaschutzinitiative für Schulen. Merkblatt — Energiesparmodelle in Schulen und Kindertagesstätten 12