Daten
Kommune
Hürtgenwald
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291 kB
Erstellt
03.12.13, 01:00
Aktualisiert
03.12.13, 01:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen
Einrichtungen im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative
Merkblatt
Klimaschutzmanagement für die
Einführung und Weiterführung von
Energiesparmodellen in Schulen
und Kindertagesstätten
Hinweise zur Antragstellung
Fassung vom 15.10.2013
INHALTSVERZEICHNIS
1
EINFÜHRUNG UND WEITERFÜHRUNG VON ENERGIESPAR-MODELLEN
IN SCHULEN UND KINDERTAGESSTÄTTEN
3
2
ANTRAGSBERECHTIGUNG UND FÖRDERUNG
3
3
ANTRAGSTELLUNG
5
4
INHALTE DER VORHABENBESCHREIBUNG
5
5
ENERGIESPARMODELLE FÜR SCHULEN UND KINDERTAGESSTÄTTEN IM ÜBERBLICK
8
5.1 AKTIVITÄTSPRÄMIENSYSTEM
8
5.2 BETEILIGUNGSPRÄMIENSYSTEM
9
5.3 BUDGETIERUNGSMODELL
9
5.4 ALLGEMEINE UMSETZUNGSHINWEISE FÜR ENERGIESPAR-MODELLE
IN SCHULEN UND KINDERTAGESSTÄTTEN
10
6
ZWISCHENBERICHTE UND ABSCHLUSS DES VORHABENS
11
7
KONTAKT
12
8
ANHANG
12
Merkblatt — Energiesparmodelle in Schulen und Kindertagesstätten
1 EINFÜHRUNG UND WEITERFÜHRUNG VON ENERGIESPARMODELLEN IN SCHULEN UND KINDERTAGESSTÄTTEN
Klimaschutz in Schulen und Kindertagesstätten
(Kitas) wird bereits in zahlreichen Städten und
Gemeinden erfolgreich durch den bewussten Umgang mit Strom und Wärme durchgeführt. Kommunen können ihre Schulen durch eine finanzielle Beteiligung an den gesparten Energiekosten zur
aktiven Mitarbeit motivieren. Vermindern die Akteure an ihren Schulen die CO2-Emissionen durch
einen bewussten Umgang mit Strom und Wärme,
erhalten sie z.B. nach dem Beteiligungsprämiensystem einen prozentualen Anteil der Energiekosteneinsparung zur freien Verfügung. Im Rahmen
des Klimaschutzmanagements werden die Bildungsträger bei der Initiierung und Umsetzung
von Energiesparmodellen in Schulen/Kitas unterstützt. Die Klimaschutzmanagerinnen und Klimaschutzmanager (im Folgenden: Klimaschutzmanager) führen Schulungen durch und fördern die
Vernetzung der verschiedenen Akteure. Im Vordergrund der Tätigkeit steht die koordinierende
Funktion.
Als Fördervoraussetzung für das Klimaschutzmanagement gilt die Einführung oder Weiterführung
eines der bereits bestehenden Energiesparmodelle
(finanzielle Anreizsysteme).
Darunter fallen:
das Prämiensystem mit prozentualer Beteiligung
der Nutzer in Schulen/Kitas (fifty-fifty oder ähnliche Verteilung),
das Budgetierungsmodell mit Verbleib oder teilweisem Verbleib eingesparter Energiekosten in
der Schule/Kita,
das Prämiensystem mit Unterstützung der Aktivitäten der Nutzer in Schulen/Kitas (Aktivitätsprämiensystem).
Weitere Informationen zu den einzelnen Energiesparmodellen finden Sie im Kapitel 5 ab Seite 8.
Sofern nicht bereits alle Schulen/Kitas des Bildungsträgers am Projekt teilnehmen, soll das Projekt auf möglichst alle Einrichtungen ausgeweitet
werden.
2 ANTRAGSBERECHTIGUNG UND FÖRDERUNG
Antragsberechtigt sind Kommunen (Städte, Gemeinden und Landkreise) sowie öffentliche, gemeinnützige und religionsgemeinschaftliche
Träger von Schulen/Kitas.
kommunale Antragsteller (Kommunen und Verbünde, kulturelle Einrichtungen in privater oder gemeinnütziger
die zu 100 Prozent aus Kommunen gebildet werden)
Trägerschaft
öffentliche, gemeinnützige und religionsgemein Behinderteneinrichtungen (mit den in III.2.c. genannten
schaftliche Träger von Schulen und Kindertagesstätten
Zielen)
öffentliche, gemeinnützige und religionsgemeinschaftliche Hochschulen bzw. deren Träger
kommunale Wirtschaftsförderungsgesellschaften
(Industrie- oder Gewerbepark in dazugehörigem
Gemeindegebiet)
Kirchen aller Konfessionen & nicht-kirchliche Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus
private Unternehmen, die einen Industrie- oder Gewerbepark betreiben
Betriebe, Unternehmen und sonstige Einrichtungen,
die zu 100 Prozent in kommunaler Trägerschaft
stehen sowie kommunale Eigenbetriebe
rechtsfähiger Zusammenschluss von mind. 30 Prozent der
Unternehmen, die innerhalb eines Industrie- oder
Gewerbeparks liegen (vgl. III.2.)
antragsberechtigt nicht antragsberechtigt
Merkblatt — Energiesparmodelle in Schulen und Kindertagesstätten
3
Nicht antragsberechtigt sind alle privaten gewerblichen Institutionen bzw. gewinnorientierten privaten Bildungseinrichtungen (z.B. gewinnorientierte private Kindertagesstätten). Ist
eine private Bildungseinrichtung nicht als gemeinnützig anerkannt, besteht ebenfalls keine
Antragsberechtigung, auch nicht im Rahmen eines Zusammenschlusses mit anderen Trägern
von Schulen/Kitas.
Förderfähig sind Personalausgaben für fachkundige Dritte oder zu diesem Zweck eingestelltes
Fachpersonal in Abhängigkeit vom Umfang des
Projekts (Anzahl Schulen/Kitas, Anzahl Schüler).
Bei der Einstellung von eigenem zusätzlichen
Personal müssen die Aufgaben der Klimaschutzmanager für die Einführung bzw. Weiterführung eines Energiesparmodells mindestens
eine halbe Personalstelle rechtfertigen.
Der maximale Förderzeitraum für die Einführung oder Weiterführung von Energiesparmodellen in Schulen/Kitas beträgt drei Jahre (1.
Jahr: Etablierung, 2. Jahr: Optimierung, 3. Jahr:
Übergabe in vollständig eigene Verantwortung
der Schulen). Die unterschiedlichen inhaltlichen
Aufgaben des Klimaschutzmanagers ergeben
sich aus den Projektphasen.
Die zuwendungsfähigen Ausgaben für Fachpersonal, das im Rahmen des Projekts zusätzlich
eingestellt wird, sind in Anlehnung an den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) zu
beantragen. Als Obergrenzen für die Personalausgaben von NN-Personal sind die Angaben der
Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes
heranzuziehen.
Darüber hinaus kann die Förderung von Sachausgaben beantragt werden. Diese sind für die
einzelnen Positionen aufzuschlüsseln und zu begründen.
Sachausgaben: Für die förderfähigen Sachausgaben wird auf die Richtlinie für Zuwendungen auf Ausgabenbasis und die „Hinweise zu
Sachausgaben für Klimaschutzmanager“ verwiesen. Die Kosten für die tatsächliche Umsetzung und damit verbundene Investitionen
sind vom Antragsteller zu tragen.
Merkblatt — Energiesparmodelle in Schulen und Kindertagesstätten
Gefördert werden Sach- und Personalausgaben
die der Erbringung der unter Kap. 4.4 beschriebenen Leistungen dienen („Beschreibung der
Zielsetzung, Arbeitsschritte und Aufgaben“)
durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss in
Höhe von bis zu 65 Prozent. Es werden nur Ausgaben für Leistungen gefördert, die als zuwendungsfähig anerkannt und in der vereinbarten
Projektlaufzeit erbracht wurden.
Information:
Kommunen, die nicht über ausreichende Eigenmittel verfügen, können unter folgenden
Voraussetzungen eine erhöhte Förderquote
erhalten:
1. Kommunen, deren Konzept zur Haushaltssicherung von der Kommunalaufsicht genehmigt wurde, können eine Erhöhung der
Förderquote um bis zu 20 Prozent erhalten.
2. Sollten finanzschwache Kommunen nach
ihrem jeweiligen Landesrecht kein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen haben,
kann eine um bis zu 20 Prozent erhöhte
Förderquote unter den folgenden Voraussetzungen beantragt werden:
a) In den vergangen zwei Haushaltsjahren
wurde ein Fehlbedarf ausgewiesen und
in den folgenden zwei Haushaltsjahren
werden weiterhin Fehlbedarfe erwartet
und
b) eine Bestätigung der Kommunalaufsicht
liegt vor, aus der hervorgeht, dass die
derzeitige Haushaltslage eine erhöhte
Förderquote rechtfertigen würde.
3. Kommunen, welche länderspezifische Hilfsprogramme in Anspruch nehmen, können
ebenfalls eine um bis zu 20 Prozent erhöhte Förderquote erhalten. Die aktuelle Teilnahme ist bei der Beantragung nachzuweisen.
4. Kommunen, deren Konzept zur Haushaltssicherung bzw. deren Haushalt von der
Kommunalaufsicht abgelehnt wurde, können durch Vorlage entsprechender Nachweise bei der Antragstellung eine Förderquote von bis zu 95 Prozent erhalten.
Auf die erhöhte Förderquote besteht kein
Rechtsanspruch.
4
3 ANTRAGSTELLUNG
Ein Antrag für das Klimaschutzmanagement für
die Ein- bzw. Weiterführung von Energiesparmodellen muss folgende Bestandteile enthalten:
eine Vorhabenbeschreibung, die sich an den
Vorgaben des Merkblatts orientiert,
eine Kostenschätzung (z.B. ein Angebot),
eine Energieverbrauchstabelle auf Excel-Basis,
einen easy-Online-Antrag im Original mit
Stempel und Unterschrift und
den Beschluss zur Einführung bzw. Weiterführung des Energiesparmodells durch das oberste
Entscheidungsgremium.
Die Antragstellung ist zwischen dem 1. Januar
2014 und 30. April 2014 möglich. Anträge sind
einzureichen bei einem noch zu benennenden
Projektträger. Die Kontaktdaten dieses Projektträgers werden ab dem 1. Januar 2014 auf der Internetseite www.klimaschutz.de veröffentlicht.
Neben der elektronischen Fassung sind der unterschriebene und gestempelte Antrag samt der vorgenannten Unterlagen zusätzlich per Post bei dem
zu benennenden Projektträger einzureichen.
Sind Antragsteller und Bildungsträger nicht identisch, so muss sich aus dem Antrag überzeugend
ergeben, dass der Antragsteller bei der Umsetzung des Projekts mit dem Bildungsträger erfolgreich zusammenarbeiten wird.
Das Antragsverfahren ist einstufig, d.h. die Förderentscheidung wird auf Basis der oben genannten
Unterlagen gefällt. Sollten sich aus den eingereichten Unterlagen Nachfragen ergeben, wird der Projektträger mit Ihnen Kontakt aufnehmen. Die Vorhabenlaufzeit beträgt in der Regel drei Jahre und
beginnt zum Monatsersten.
Planen Sie den Beginn des Vorhabens frühestens
fünf Monate nach Einreichen des Förderantrags
ein.
Bitte beachten Sie, dass eine Ausschreibung erst
nach Erhalt des schriftlichen Zuwendungsbescheides durchgeführt werden darf. Frühestens
mit Beginn des im Zuwendungsbescheid festgelegten Bewilligungszeitraumes darf die Erbringung von Leistungen erfolgen.
Leistungen sind gemäß der für den Zuwendungsempfänger geltenden Vergaberegeln zu beauftragen. Für kommune Zuwendungsempfänger gelten
die in der jeweiligen Gebietskörperschaft verabschiedeten Vergabeverordnungen. Sollten sich im
Verlauf des Vorhabens Änderungen bei den beantragten Tätigkeiten ergeben und/oder eine Laufzeitverlängerung erforderlich werden, ist eine
schriftliche Zustimmung durch den Projektträger
einzuholen. Nicht bewilligte und außerhalb der
Projektlaufzeit ausgeführte Tätigkeiten sind generell nicht förderfähig.
4 INHALTE DER VORHABENBESCHREIBUNG
Die Vorhabenbeschreibung soll einen Eindruck
über die Ausgangssituation geben und das geplante Vorhaben knapp erläutern.
Bitte gliedern Sie Ihre Vorhabenbeschreibung nach
den folgenden Punkten:
1.
2.
3.
4.
Titel des Projekts
Angaben zum Antragsteller
Beschreibung der Ausgangssituation
Beschreibung der Zielsetzung, der Arbeitsschritte und der Aufgaben der Klimaschutzmanager
5. Projektablauf/Balkenplan
6. Kurzübersicht der geplanten Ausgaben
Die einzelnen Punkte der Vorhabenbeschreibung
im Detail:
Merkblatt — Energiesparmodelle in Schulen und Kindertagesstätten
1. Titel des Projekts
Wählen Sie einen kurzen, aber aussagekräftigen
Titel für Ihr Projekt, der sowohl das Wort Energiesparmodell als auch den Namen des Antragstellers
beinhaltet.
2. Angaben zum Antragsteller
Bitte machen Sie Angaben zum Antragsteller (z.B.
Art und Anzahl der Schulen, Schülerzahlen) und
ggf. Angaben zum Zusammenschluss von Antragstellern.
Listen Sie dafür auf, welche Schulen/Kitas sicher
teilnehmen werden, welche wahrscheinlich gewonnen werden können und wie viele nicht teilnehmen
werden. Für jede teilnehmende Schule/Kita sind die
jährlichen CO2-Emissionen zu berechnen. Die Berechnung des Ist-Zustands ist mit dem Antrag einzureichen (siehe hierzu den Web-Link zur Energieverbrauchstabelle im Anhang). Bitte benennen Sie
einen Ansprechpartner für das Gesamtprojekt.
5
Ein Zusammenschluss von öffentlichen, kirchlichen und gemeinnützigen Trägern von Schulen/Kitas zu einem Verbund ist möglich. Der Antrag ist in diesem Fall über einen benannten
Vertreter einzureichen. Die Verbundpartner
müssen den Zusammenschluss schriftlich dokumentieren und von den jeweils verantwortlichen
Zeichnungsberechtigten unterzeichnen lassen.
Bitte beachten Sie: Für einen Zusammenschluss
von Antragstellern ist dem Antrag eine Vereinbarung zum Zusammenschluss mit den folgenden Inhalten beizufügen:
1. Name des gemeinsamen Projekts, der Förderrichtlinie und des Förderschwerpunkts,
2. Nennung der an dem Zusammenschluss beteiligten Partner (mit Adresse),
3. Benennung des Antragstellers, der rechtsverbindlich die Verantwortung für die Umsetzung des Vorhabens (Kontoführung, Verwendungsnachweis etc.) übernimmt und den
Antrag einreicht,
4. eine tabellarische Übersicht der Kosten und
der Eigenmittel jedes Partners,
5. die rechtsverbindliche Zusicherung jedes
Partners, die Eigenmittel im Fall der Förderung bereitzustellen,
6. die rechtsverbindliche Zusicherung jedes
Partners, dass bisher kein Energiesparmodell
in der betreffenden Schule/Kita gefördert
wurde.
Die Vereinbarung ist von dem Zeichnungsberechtigten jedes Verbundpartners zu unterschreiben.
Landkreise und kommunale Verbünde nehmen
bei der Ausgestaltung des regionalen Klimaschutzes eine zentrale Rolle ein. Sie haben zum Beispiel
die Möglichkeit, gemeinsam mit den zugehörigen
Städten und Gemeinden Energiesparmodell in
Schulen und Kindertagesstätten zu initiieren und
fortzuführen.
Für Landkreise und kommunale Verbünde als Antragsteller sind folgende drei Antragskonstellationen möglich:
1. Ein Landkreis/kommunaler Verbund kann zusammen mit einigen oder allen kreisangehörigen/verbundsangehörigen Städten und Gemeinden einen gemeinsamen Antrag einreichen.
2. Ein Landkreise/kommunaler Verbund kann die
Umsetzung investiver Klimaschutzmaßnahmen
ausschließlich für ihre eigenen und/oder von den
kreisangehörigen/verbundsangehörigen Städten
und Gemeinden auf sie übertragenen Zuständigkeiten beantragen.
Merkblatt — Energiesparmodelle in Schulen und Kindertagesstätten
3. Der Landkreis/kommunaler Verbund kann auch
als Koordinator für mehrere kreisangehörige/
verbundsangehörige Städte und Gemeinden einen Antrag einreichen.
Die Antragsteller haben sicherzustellen, dass eine
Doppelförderung des Landkreises einerseits und seiner kreisangehörigen/verbundsangehörigen Städte
und Gemeinden andererseits ausgeschlossen ist. Die
vorgenannten Antragskonstellationen und Regelungen werden entsprechend auch auf andere Zusammenschlüsse von Kommunen angewandt.
3. Beschreibung der Ausgangssituation
Erläutern Sie kurz den Anlass bzw. Ihre Motivation,
ein Energiesparmodell einzuführen, und gehen Sie
auf die allgemeine Ausgangssituation und die bisher durchgeführten Klimaschutzaktivitäten ein.
4. Beschreibung der Zielsetzung,
Arbeitsschritte und Aufgaben
Stellen Sie bitte kurz Ihre Ziele für die Einführung
oder Weiterführung des ausgewählten Energiesparmodells dar und begründen Sie Ihre Auswahl.
Verschiedene Energiesparmodelle finden Sie in
Kapitel 3. Geben Sie an, wie klimarelevante Daten
während des Förderzeitraums erfasst und ausgewertet werden sollen. Erläutern Sie an dieser Stelle
ebenfalls die Aufgaben sowie den Stellenumfang
des Klimaschutzmanagers bzw. begründen Sie die
externe Vergabe.
Folgende Leistungen sind förderfähig:
Die Initialisierung von Klimaschutzprojekten:
Auftaktveranstaltung für alle Schulen/Kitas
des Trägers oder in den einzelnen Schulen/Kitas
(z.B. Einführung in Klimaschutz und Energiesparen, Ziele von unterschiedlichen Energiesparmodellen erläutern, Arbeitsaufwand),
Einrichtung und Begleitung von Energieteams
unter Beteiligung aller Nutzergruppen (z.B.
Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte, Erzieherinnen und Erzieher sowie Hausmeister).
Vor-Ort-Begehungen zur Nutzerinformation und
Datenaufnahme sowie Anleitung der Gebäudeverantwortlichen bei der Anlagenbetriebsüberwachung, z.B. Regelungseinstellungen/Vorgaben der
Schulheizung, Check der Vorlauftemperatur, Einstellung von Tag- und Nachtreglern:
Berechnung der Startwerte und der Ergebnisse,
Ermittlung von Einsparpotenzialen und regelmäßige Feststellung von Energieeinsparungen
und CO2-Minderungen.
6
Weitere Beratungsleistungen für Schulen/Kitas
und ihre Träger:
Durchführung von spezifischen Motivations- und
Informationsaktionen – Präsentation innerhalb
der Schule/Kita,
Pädagogische Unterstützung – z.B. Partizipation
von Kindern und Jugendlichen, Vorstellen von
diversen Unterrichtsmaterialen,
Hausmeisterschulung, z.B. Materialien für Hausmeister, organisatorische Unterstützung, auch
auf Ebene der Schulleitung,
Energiecontrolling zur Überprüfung der Projektfortschritte.
Bitte beachten Sie: Die Darstellung des Zeitaufwands der Tätigkeiten der Klimaschutzmanager
ist Grundlage für die Beurteilung des Stellenumfangs bzw. der zuwendungsfähigen Ausgaben für fachkundige Dritte.
5. Projektablauf/Balkenplan
Bitte erstellen Sie einen Balkenplan, aus dem die
Projektdauer (geplanter Start-/Endtermin) und der
Projektablauf ersichtlich werden. Berücksichtigen
Sie dabei auch die Zeit für die Ausschreibung der
Stelle. Die unterschiedlichen inhaltlichen Aufgaben des Klimaschutzmanagers ergeben sich aus
den zuvor definierten Projekthasen.
Diese sollen aus Ihrer Vorhabenbeschreibung erkennbar sein. Bitte benennen Sie wesentliche Zwischenergebnisse im Verlauf des Projekts und kennzeichnen Sie diese auf dem Balkenplan.
Beschreiben Sie die geplante Weiterführung des
Projekts über den Förderzeitraum hinaus.
Muster eines Balkenplans:
ARBEITSSCHRITT
M1
M2
M3
M4
M5
M6
M7
M8
M9
M10
M11
M12
Arbeitsschritt 1
Arbeitsschritt 2
Arbeitsschritt 3
…
Arbeitsschritt n
6. Kurzübersicht der geplanten Ausgaben
Fassen Sie die Ausgaben in einer tabellarischen
Übersicht zusammen und ordnen Sie den einzelnen Leistungen des Klimaschutzmanagers
den geplanten Arbeitsaufwand zu. Sofern der
Auftrag an einen fachkundigen Dritten vergeben werden soll, müssen die geplanten Ausgaben auf Angemessenheit und Plausibilität geprüft wer- den können. Dem Antrag ist deshalb
eine der drei folgenden Unterlagen beizufügen:
ein unverbindliches Angebot („Richtpreisangebot“) eines möglichen Auftragnehmers,
eine vom Antragsteller erstellte Wertermittlung (mit einer Leistungsbeschreibung) und
ein Angebot, das auf Basis der jeweils gültigen Vergaberegeln und unter dem Vorbehalt
einer Zuwendung durch das Bundesumweltministerium (BMU) eingeholt wurde.
Es wird empfohlen, ein unverbindliches Angebot einzureichen, da Wertermittlungen mit dem
Risiko behaftet sind, dass die geschätzten Ausgaben unter denen der später eingeholten Angebote liegen. Diesen
Differenzbetrag zwischen der Ausgabenschätzung und den realen Ausgaben muss dann vollständig der Antragsteller tragen.
Unabhängig davon, wie die Kosten/Ausgaben
für die Angebote ermittelt wurden, ist der
Antragsteller nach Erteilung des Zuwendungsbescheids dazu verpflichtet, die Leistung gemäß den für ihn geltenden Vergaberegeln zu beauftragen. Dies bedeutet für
kommunale Zuwendungsempfänger, dass die
in den jeweiligen Gebietskörperschaften verabschiedeten Vergabeordnungen gelten.
In dem Angebot bzw. der Wertermittlung müssen die geplanten Tätigkeiten, der Arbeitsaufwand pro Arbeitsschritt und die Kosten nachvollziehbar erläutert sein.
Merkblatt — Energiesparmodelle in Schulen und Kindertagesstätten
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5 ENERGIESPARMODELLE FÜR SCHULEN UND
KINDERTAGESSTÄTTEN IM ÜBERBLICK
Es gibt mehrere bewährte Energiesparmodelle,
mit denen Klimaschutzprojekte in Schulen/Kitas
unterstützt werden: Prämiensysteme mit prozentualer Beteiligung der Nutzer, Budgetierungsmodelle mit Verbleib oder teilweisem Verbleib eingesparter Energiekosten sowie Prämiensysteme mit
Unterstützung der Aktivitäten der Nutzer.
Zu diesen drei Varianten finden Sie im Folgenden
Hintergrundinformationen. Alle Arten von Energiesparmodellen können unter bestimmten Rahmenbedingungen erfolgreich sein. Das Aktivitätsprämienmodell eignet sich vor allem für
Klimaschutzprojekte, die noch gestartet werden
sollen, wenn nur wenige Daten zu Energieverbräuchen vorliegen oder das Einsparpotenzial
zum großen Teil schon ausgeschöpft ist.
5.1
Die Ein- bzw. Weiterführung von Energiesparmodellen, die auf Energieverbräuchen basieren (Beteiligungsprämiensystem und Budgetierungsmodell),
setzten dagegen ein mehrjähriges Energiecontrolling voraus. Derzeit sind Beteiligungsprämiensysteme am häufigsten vertreten. Die Budgetierung
der Energiekosten ist gegenüber Prämienmodellen
nicht weniger arbeitsintensiv und erfordert eine
zusätzliche Beratung und Unterstützung der Schulen, um erfolgreich zu sein.
AKTIVITÄTSPRÄMIENSYSTEM
Das Aktivitätsprämiensystem verzichtet fast gänzlich auf eine Bilanzierung der Energieeinsparungen. Es wird nicht die absolute Höhe der Einsparung zur Prämienermittlung herangezogen,
sondern die Projektaktivität in den Schulen/Kitas.
Mit Hilfe eines Fragebogens werden Maßnahmen
und Aktionen in den Schulen bzw. Kitas in Form
einer Punktevergabe festgehalten, die am Ende
des Schuljahrs mittels eines Schlüssels (relativ zu
den Schülerzahlen einer Schule) in eine Prämienzahlung umgerechnet wird. Ergänzt wird der Fragebogen durch einen Projektbericht, den die
Schule/Kita erstellt.
Die Erfahrungen mit Energiesparprojekten in Schulen/Kitas zeigen, dass gerade der pädagogische Effekt sehr groß ist. An aktiven Schulen/Kitas ist zu
beobachten, dass sich energieeffiziente Verhaltensweisen auch auf die privaten Haushalte auswirken. Die dadurch erzielten Einsparungen lassen
sich schwer beziffern, sollten aber im Rahmen der
bestehenden Klimaschutzpolitik gefördert werden.
Diese pädagogischen Maßnahmen wirken langfristiger als zum Beispiel einmalige Korrekturen der
Heizungsregelungseinstellungen, die bei einigen
Schulen zu hohen Einsparungen und damit verbundenen hohen Prämien ohne weitere pädagogische Effekte führen.
Mit dem pädagogischen Prämienmodell soll nicht
auf ein Energiecontrolling bei den Schul-/KitaGebäuden verzichtet werden, da das Controlling
allein schon zu Einsparungen führen kann. Lediglich die aufwendige Berechnung des Nutzeranteils
an den Energieeinsparungen inkl. Des Herausrechnens von baulichen Änderungen entfällt.
Merkblatt — Energiesparmodelle in Schulen und Kindertagesstätten
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5.2
BETEILIGUNGSPRÄMIENSYSTEM
Bei Beteiligungsprämiensystemen erhalten Schulen/Kitas einen Teil der eingesparten Energiekosten zur freien Verfügung, der restliche Anteil der
Kosteneinsparungen geht an den Bildungsträger.
Da beide Seiten von den Energie- und Kosteneinsparungen profitieren, entsteht sowohl für Schulen/Kitas als auch für den Schul-/Kita-Träger ein
Anreiz, Energiesparaktivitäten zu fördern und zu
unterstützen. Auch eine Beteiligung der Hausmeister an den Einsparungen kann sinnvoll sein.
Sinnvoll ist es auch, wenn der Anteil des Schul-/
Kita-Trägers ganz oder zumindest teilweise wieder
in energiesparende Maßnahmen im Rahmen der
Bauunterhaltung investiert wird. Je nach Haushaltslage fließt häufig auch ein Teil an die Kämmerei. Die Aufteilung der Kosteneinsparungen
sollte für die teilnehmenden Einrichtungen transparent dargestellt werden und die Auszahlung der
jährlichen Prämien sollte zeitnah erfolgen.
Die beteiligten Schulen/Kitas erhalten in der Regel
Prämien zwischen 25 Prozent und 50 Prozent der
Kosteneinsparungen. Beim bekanntesten Modell
ist die Verteilung fifty-fifty: Schulen/Kitas und
Schul-/Kita-Träger behalten jeweils die Hälfte der
Einsparungen. Die verschiedenen Modelle können
daran unterschieden werden, ob die Schulen/Kitas
über ihre Prämien frei verfügen und sie für beliebige Zwecke einsetzen können oder ob diese ganz
oder teilweise wieder für energiesparende Kleininvestitionen (z.B. Zeitschaltuhren) bzw. energiesparende Projekte in der Schule/Kita verwendet
werden sollen.
5.3
BUDGETIERUNGSMODELL
Die Budgetierung von Kosten der Schulen/Kitas ist
allgemein durch folgende Merkmale gekennzeichnet:
Zuweisung von Budgets, die von der Schule/Kita eigenverantwortlich verwaltet werden.
Gegenseitige Deckungsfähigkeit der Haushaltsstellen, Einsparungen können bis zu 100 Prozent ins Folgejahr übertragen werden.
Deckelung des Budgets nach oben.
Als gut geeignet für eine Budgetierung werden
die Bewirtschaftungskosten angesehen, zu denen
auch die Energiekosten wie Strom- und Heizkosten sowie Kosten für Wasser, Abwasser oder Abfallgebühren zählen. Bei der Budgetierung von
Energiekosten müssen jedoch einige Punkte beachtet werden. Ähnlich wie bei Prämienmodellen
müssen für eine sinnvolle Budgetfestsetzung die
Energiekosten der Einrichtung über ein Energiecontrolling weiter aufgeschlüsselt werden.
Merkblatt — Energiesparmodelle in Schulen und Kindertagesstätten
Dabei sind Witterungsschwankungen und allgemeine Kostensteigerungen der budgetierten Energiearten zu berücksichtigen. Eine Erhöhung der
Stromkosten sollte beispielsweise nicht zu Lasten
des Schulen/Kita-Budgets gehen. Bei langen, strengen Wintern müssen die Ansätze für Heizkosten
erhöht werden. Problematisch ist dabei im Gegensatz zu Prämienmodellen jedoch, dass Witterungsschwankungen zum Zeitpunkt der Budgetfestlegung noch nicht bekannt sind und am Jahresende
möglicherweise nachkorrigiert werden müssen.
Darüber hinaus sollten auch Nutzungsänderungen
(z.B. Änderung von Nutzungszeiten, zusätzliche
Fremdnutzung am Abend) und Verbrauchsänderungen aufgrund baulicher Änderungen berücksichtigt werden.
9
5.4
ALLGEMEINE UMSETZUNGSHINWEISE FÜR ENERGIESPARMODELLE
IN SCHULEN UND KINDERTAGESSTÄTTEN
Neben dem finanziellen Anreiz hat sich bei vielen
Schul-/Kita-Trägern eine Verknüpfung mit weiteren Elementen und unterstützenden Angeboten
bewährt. Dazu gehören die Unterstützung der pädagogischen Arbeit in den Schulen/Kitas, die Förderung von Fortbildung und Vernetzung der Einrichtungen sowie die Öffentlichkeitsarbeit.
Die folgende Auflistung zeigt die wichtigsten Stationen für Start und Durchführung eines Klimaschutzprojekts.
Start mit einer Auftaktveranstaltung.
Bei vielen Anreizmodellen lässt sich der Erfolg
auf eine aktive Ansprache aller Schulen bzw.
Kitas und auf gute Kontakte zu den beteiligten
Schulen/Kitas zurückführen. Dies kann zu Projektbeginn mit einem Anschreiben an alle
Schulen/Kitas, verbunden mit einer Einladung
zu einer Auftaktveranstaltung, erfolgen. Bei der
Auftaktveranstaltung werden Projekt und Projektbeteiligte vorgestellt und das weitere Vorgehen erläutert.
Freiwillige Teilnahme ist sinnvoll.
Die Teilnahme der Schulen/Kitas sollte auf
Freiwilligkeit beruhen. Zum einen haben die
Schulen/Kitas
unterschiedliche
Interessenschwerpunkte, und nicht jede Schule/Kita lässt
sich zu Energiesparprojekten motivieren. Zum
anderen gibt es immer liegenschaftsspezifische
Besonderheiten, die berücksichtigt werden
müssen. Erfahrungen zeigen, dass sich in der
Regel nur ein gewisser Prozentsatz der Schulen/Kitas durch Anreizsysteme zu Energiesparprojekten motivieren lässt.
Einen Vertrag mit der Schule/Kita schließen.
Es empfiehlt sich, dass die Schulen/Kitas mit
dem Schul-/Kita-Träger eine Vereinbarung in
Form eines schriftlichen Vertrags eingehen.
Dies gibt dem Projekt einen „offiziellen“ Charakter. Sinnvoll ist in diesem Zusammenhang,
dass die Teilnahme am Anreizmodell durch einen Beschluss der Gesamtlehrerkonferenz unterstützt wird. Darüber hinaus kann es hilfreich
sein, weitere Vereinbarungen wie die Festlegung der Energieteam-Mitglieder oder die Ernennung der Hausmeister als Energiebeauftragte schriftlich festzuhalten.
Merkblatt — Energiesparmodelle in Schulen und Kindertagesstätten
Ein Vertrag zwischen Schule/Kita und Schul-/KitaTräger sollte mindestens die folgenden Punkte
enthalten:
Absichtserklärung zum sparsamen Umgang mit
Energie:
Angaben zu Referenz-/Basiswerten (bei verbrauchsabhängigen Modellen),
Hinweise zur Ermittlung der Energieverbräuche,
Kosteneinsparungen oder Aktivitäten,
mögliche Gewinne für die teilnehmenden Einrichtungen,
Auszahlungsmodus,
Laufzeit des Projekts,
mögliche zusätzliche Ergänzungen oder Vorgaben.
Berichtspflicht über Aktivitäten:
Beschluss der Gesamtlehrerkonferenz (alle zwei
Jahre),
Energieteam-Bildung (jährlich zum Schuljahresanfang),
Benennung von Hausmeistern als Energiebeauftragte,
Lehrerfortbildung.
Als hilfreich zur Motivation weiterer Schulen/Kitas
hat sich die persönliche Ansprache von Lehrern,
Erziehern, Hausmeistern oder Schul-/Kita-Leitungen erwiesen. Dies erfordert gute Kontakte zu den
Schulen/Kitas, was oft erst durch eine langfristige
Tätigkeit des Energiebeauftragten und regelmäßige Präsenz in den Schulen/Kitas (z.B. im Rahmen
der sonstigen Arbeit des Energiebeauftragten) erreicht werden kann. Auch eine regelmäßige Öffentlichkeitsarbeit zum Energiesparprojekt, z.B.
über die lokale Presse, oder das jährliche Anschreiben aller Schulen/Kitas mit Informationen
zum Projekt kann weitere Schulen/Kitas zur Teilnahme motivieren.
10
6 ZWISCHENBERICHTE UND ABSCHLUSS DES VORHABENS
Einmal jährlich ist ein Zwischenbericht in schriftlicher (nicht gebunden) und digitaler Form zum
Stand der Umsetzung beim Projektträger einzureichen. Zusammen mit dem jährlichen Zwischenbericht ist die ausgefüllte Energieverbrauchstabelle auf Excel-Basis (oder eine vergleichbare Verbrauchserfassung), aus der die erreichte
Energie-Einsparung hervorgeht, und ein Tabellenblatt pro Projektjahr einzureichen, in dem die tatsächlichen CO2-Emissionen eingetragen sind. Informieren Sie den Projektträger über den Stand
der Projekte in den beteiligten Schulen/Kitas (inkl.
Änderungen und Ergänzungen).
Der Abschlussbericht umfasst insbesondere die
oben unter „Beschreibung der Zielsetzung, Arbeitsschritte und Aufgaben“ (Kap. 4 Punkt 4) genannten
inhaltlichen Schwerpunkte. Die eingereichten
Rechnungen müssen dieselbe modulare Aufschlüsselung wie die Kalkulation im Antrag aufweisen.
Der Projektträger wird Sie rechtzeitig zum Ablauf
der Projektlaufzeit über die einzureichenden Unterlagen informieren. Diese Nachweise sind die
Voraussetzung für die Überweisung der Schlusszahlung in Höhe von 20 Prozent der Fördermittel.
Nach Abschluss des Vorhabens ist der Verwendungsnachweis in schriftlicher (nicht gebunden)
und digitaler Form beim Projektträger einzureichen. Der Verwendungsnachweis besteht aus dem
Abschlussbericht, der komplett ausgefüllten Energieverbrauchstabelle auf Excel-Basis, der Rechnungen sowie weiterer Unterlagen.
Merkblatt — Energiesparmodelle in Schulen und Kindertagesstätten
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7 KONTAKT
Projektanträge, die bis zum 31. Dezember 2013
gestellt werden, sind einzureichen bei:
Eine inhaltliche Erstberatung übernimmt gern das
Projektträger Jülich (PtJ)
Service- und Kompetenzzentrum:
Kommunaler Klimaschutz
Geschäftsbereich Umwelt (UMW)
– Klimaschutz – Forschungszentrum Jülich GmbH
Zimmerstraße 26 – 27
10969 Berlin
Tel.:
030/20199-577
Fax:
030/20199-3100
E-Mail:
ptj-ksi@fz-juelich.de
Internet: www.ptj.de/klimaschutzinitiativekommunen
beim Deutschen Institut für Urbanistik GmbH
In Köln: Auf dem Hunnenrücken 3, 50668 Köln
In Berlin: Zimmerstraße 13 – 15, 10969 Berlin
Hotline zu den Beratungsteams in Köln und Berlin:
030/39001-170
E-Mail:
kontakt@klimaschutz-in-kommunen.de
Internet: www.klimaschutz.de/kommunen
Projektanträge, die nach dem 31. Dezember 2013
gestellt werden, sind einzureichen bei einem noch
zu benennenden Projektträger. Die Kontaktdaten
dieses Projektträgers werden ab dem 1. Januar
2014 auf der Internetseite www.klimaschutz.de
veröffentlicht.
8 ANHANG
Weitere Informationen zur Nationalen Klimaschutzinitiative sowie ihrer Programme
und Projekte finden Sie unter www.klimaschutz.de
Beispiele für geförderte Projekte finden Sie unter:
http://kommunen.klimaschutz.de/projekte/projekte-von-a-bis-z.html
Im Bildungsangebot des BMU auf den Internetseiten
www.bmu.de/themen/umweltinformation-bildung/bildungsservice/ und
www.klimaschutz.de/de/publications?target_audience=61 finden Sie:
umfangreiche Hilfen zur Umsetzung von Klimaschutzprojekten für Lehrerinnen und Lehrer
sowie Schülerinnen und Schüler,
Bildungsmaterialien für Grundschulen und weiterführende Schulen zu Umweltthemen,
einen Klimaschutzschulenatlas (www.klimaschutzschulenatlas.de) zur Darstellung
schulischer Klimaschutzaktivitäten und zum Auffinden anderer Klimaschutzschulen,
interaktives Lernen (www.bmu.de/45681),
den BMU-Newsletter Bildungsservice (www.bmu.de/P801),
weitere Aktionen und Projekte der nationalen Klimaschutzinitiative für Schulen.
Merkblatt — Energiesparmodelle in Schulen und Kindertagesstätten
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