Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
12 kB
Datum
15.04.2010
Erstellt
21.08.10, 04:33
Aktualisiert
21.08.10, 04:33
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der 3. Sitzung des Kreistages am 15.04.2010 im Sitzungssaal des
Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
TOP 31.10
Aufstellung des Entwurfs der Haushaltssatzung des Kreises
Euskirchen für das Haushaltsjahr 2010
hier: Beteiligung der kreisangehörigen Städte und Gemeinden
gemäß § 55 KrO NRW
Unter Berücksichtigung der Verwaltungsergänzung vom
25.03.2010 (siehe Z 3/V 33/2009) fasst der Kreistag hinsichtlich
der Beteiligung der kreisangehörigen Städte und Gemeinden
gemäß § 55 KrO NRW folgenden Beschluss:
1. Der Kreistag teilt die Sorge der Bürgermeister der Städte
und Gemeinden über die Finanzlage des Kreises, seiner
Städte und Gemeinden sowie der Kommunen insgesamt.
Insbesondere die Kosten des sozialen Bereichs haben
Dimensionen angenommen, die von den kommunalen
Haushalten nicht mehr zu schultern sind. Land und Bund
sind nach Ansicht des Kreistages gefordert, der
kommunalen Finanzmisere entgegen zu wirken, indem für
eine ausreichende Finanzausstattung gesorgt wird.
2. Die Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes für
Kreise ist grundsätzlich zulässig und verwaltungsseitig
empfohlen worden. Damit verbunden darf jedoch nicht eine
bloße Stundung der Forderung nach einer höheren
Kreisumlage sein, die in späteren Jahren eingefordert wird.
Ein solches HSK wäre nicht genehmigungsfähig. Deshalb
akzeptiert die Bezirksregierung ein HSK eines Kreises nur
dann, wenn der überwiegende Teil des strukturellen
Defizites aktiv durch echte Einsparungen im Kreishaushalt
selbst abgebaut wird und der Haushaltsausgleich nicht bloß
durch eine Erhöhung der Kreisumlage zu späterer Zeit
erreicht wird.
Aufgrund der Vorgaben der Verfügung der Bezirksregierung
Köln vom 10.11.2009, der verwaltungsseitigen
Überprüfungen und den politischen Beratungen zum
Haushaltsentwurf ist zu bezweifeln, ob die
Voraussetzungen für ein freiwilliges formelles
Haushaltssicherungskonzept erreichbar sind. Im Lichte
dieser Regelungen und in Abwägung der Argumente ist der
Kreistag der Auffassung, die bisherigen freiwilligen HSKähnlichen Regelungen aufrecht zu erhalten, darüber hinaus
die Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes jedoch
nicht zu beschließen.
3. Der Kreistag ist sich der voraussichtlich relativ geringen
Höhe des Eigenkapitals bewusst, die Folge des äußerst
kreisumlagereduzierenden Verhaltens der Vorjahre ist. Der
V 33/2009
Kreistag ist nach wie vor der Auffassung, dass die
seinerzeit getroffenen Entscheidungen über den frühen
Einsatz von erheblichen Vermögenswerten zur Senkung
der Kreisumlage richtig waren, da sie zu vergleichsweise
sehr niedrigen Kreisumlagehebesätzen geführt haben. Ob
das Vorhalten von Wertpapieren fortgesetzt werden soll,
wird im Rahmen der bevorstehenden Aufgabenkritik geprüft
und entschieden.
4. Freiwillige und bedingt freiwillige Leistungen sowie die
Standards bei Pflichtaufgaben werden im Rahmen der
bevorstehenden Aufgabenkritik erneut überprüft. Der
Forderung, ausnahmslos keinerlei neue freiwilligen
Leistungen zu begründen, folgt der Kreistag nicht.
Stattdessen ist eine Prüfung in jedem Einzelfall angezeigt.
5. Der Forderung, keine Beitragsfreiheit im Bereich der
Kindertagesstätten zu beschließen, wird nicht gefolgt. Der
Kreistag ist in diesem Zusammenhang anderer Auffassung
als die Bürgermeister, weshalb ein erster Einstieg in die
Beitragsfreiheit beschlossen wurde.
6. Das verlangte juristische Vorgehen gegen
Aufgabenübertragungen findet bereits jetzt, insbesondere
begleitet durch die kommunalen Spitzenverbände, statt. Der
Kreis Euskirchen wird auch weiterhin Initiativen in dieser
Richtung beginnen oder unterstützen.
7. Der Kreistag begrüßt die Bereitschaft der Bürgermeister, die
Möglichkeiten der interkommunalen Zusammenarbeit zu
prüfen. Er verbindet damit die Hoffnung, dass Synergien
künftig vermehrt genutzt werden, selbst wenn die Höhe der
Kreisumlage nicht in jedem Fall tangiert ist.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
bei einigen Enthaltungen