Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
13 kB
Datum
15.04.2010
Erstellt
21.08.10, 04:33
Aktualisiert
21.08.10, 04:33
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der 3. Sitzung des Kreistages am 15.04.2010 im Sitzungssaal des
Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
TOP 26
Festlegung der Angebotsstruktur der Tageseinrichtungen für
Kinder im Kreis Euskirchen im Kindergartenjahr 2010 / 2011
Kreistagsmitglied Hergarten (SPD) beanstandet, dass sich der
Kreisausschuss in seiner Sitzung am 24.03.2010 (siehe
Z 2/D 7/2010) aus seiner Sicht nicht ausreichend mit der
Festlegung der Angebotsstruktur der Tageseinrichtungen für
Kinder im Kreis Euskirchen im Allgemeinen und im Stadtgebiet
Schleiden im Besonderen befasst habe und keine weiteren
Nachfragen und keine Beratung zwecks Genehmigung der
Dringlichkeitsentscheidung erfolgt seien.
Am Beispiel des Ausbaus und des Erhaltes des Kindergartens
in Schleiden-Olef stellt er weiterhin dar, dass es in diesem Fall
offensichtlich Meinungsverschiedenheiten zu der künftigen
Angebotsstruktur und dem tatsächlichen Bedarf zwischen den
Eltern und der Kommune (bzw. dem Kindergartenträger) gäbe.
Hier hätten die Zahlen durch das Jugendamt und den
Jugendhilfeausschuss sowie dem Kreisausschuss hinterfragt
werden müssen, damit ein bereinigter Bedarf in Abstimmung
zwischen dem Träger und den Eltern als Grundlage für den evtl.
Ausbau und damit den Erhalt des Kindergartens zugrunde
gelegt werden könnte.
Herr Hergarten teilt abschließend mit, dass er aufgrund der
mangelhaften Grundlagenbedarfsermittlung für den
Kindergarten Schleiden-Olef und der fehlenden kritischen
Diskussion in den politischen Gremien des Kreises der
Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung nicht zustimmen
könne und werde.
Der Vorsitzende weist die Vorwürfe von Herrn Hergarten zurück
und nimmt insbesondere Bezug auf die Beratungen in der
Sitzung des Jugendhilferausschusses am 11.03.2010 zu der
Anfrage der Eltern- und Bürgerinitiative Olef vom 03.03.2010
(siehe F 5/2010 in Verbindung mit der Verwaltungsergänzung
vom 05.03.2010 - Z 1/F 5/2010).
Auch Kreistagsmitglied Kolvenbach (CDU) weist in seiner
Eigenschaft als Vorsitzender des Jugendhilfeausschusses die
Vorwürfe des Herrn Hergarten zurück. Der
Jugendhilfeausschuss habe sich gerade mit der Problematik
des Kindergartens in Schleiden-Olef ausführlich auseinander
gesetzt und nach Abwägung aller Umstände einstimmig (bei 1
Enthaltung) beschlossen, im Kindergarten Schleiden-Olef ab
dem Kindergartenjahr 2013/2014 eine Gruppe des
Gruppentyps I vorzuhalten. Es hätten vorher Gespräche mit der
Elterninitiative stattgefunden. Im Übrigen würden in der
Stellungnahme des Herrn Hergarten die gesetzlichen Vorgaben
D 7/2010
auf Landesebene (Kinderbildungsgesetz - KiBiz) unterschlagen.
Abschließend weisen Herr Kolvenbach und der Vorsitzende
darauf hin, dass der Kreistag rechtmäßig zustande gekommene
Beschlüsse des eigenständigen Jugendhilfeausschusses so
ohne Weiteres nicht umstoßen könne und dass hier
ausschließlich wegen der Mittelbereitstellung ein Beschluss des
Kreistages notwendig sei (mangels einer gültigen
Haushaltssatzung). Würden keine neuen Fakten in der heutigen
Sitzung vorgebracht, sei eine Beschlussfassung zur
Dringlichkeitsentscheidung 7/2010 nunmehr möglich.
Kreistagsmitglied Hergarten (SPD) beharrt weiterhin darauf,
dass bei der Festlegung der Angebotsstruktur der
Tageseinrichtungen für Kinder im Bereich der Stadt Schleiden nicht nur in Olef - falsche Zahlen zugrunde gelegt worden seien
und seines Wissens insgesamt 15 Kinder für den Besuch einer
Tageseinrichtung nicht berücksichtigt werden könnten.
Av Poth nimmt Bezug auf die bisherigen Ausführungen des
Vorsitzenden und des Vorsitzenden des
Jugendhilfeausschusses, insbesondere hinsichtlich der
alleinigen Zuständigkeit des Jugendhilfeausschusses.Er
wiederholt sein bereits mehrfach ausgesprochenes Angebot das auch der Elterninitiative Olef bekannt sei -, dass Eltern
jederzeit direkt beim Jugendamt die Aufnahme ihrer Kinder in
eine Tageseinrichtung beantragen könnten. Bis heute sei
seines Wissens erst ein Antrag gestellt worden, der positiv
beschieden worden sei. Insofern relativieren sich auch die
vorherigen Angaben des Herrn Hergarten.
Kreistagsmitglied Hergarten (SPD) erklärt daraufhin direkt,
dieses Angebot unverzüglich weiterzuleiten.
Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, stellt der
Vorsitzende nunmehr die Dringlichkeitsentscheidung 7/2010
wie folgt getrennt zur Abstimmung:
Der Kreistag genehmigt die Dringlichkeitsentscheidung 7/2010
vom 24.02.2010 gemäß § 50 Abs. 3 Satz 3 KrO NRW und
bestätigt damit folgende Beschlüsse:
1. Der Jugendhilfeausschuss stimmt der vorliegenden
Angebotsstruktur für das Kindergartenjahr 2010/2011 zu
und beauftragt die Verwaltung, auf dieser Grundlage die für
die Gewährung der Landeszuschüsse notwendigen
Kindpauschalen dem Landschaftsverband zu melden.
Abstimmungsergebnis: Mit Mehrheit dafür
bei 1 Gegenstimme
(Hergarten/SPD)
2. Der Kreistag stimmt der entsprechenden
Mittelbereitstellung zu.
Abstimmungsergebnis: Mit großer Mehrheit dafür
bei 1 Gegenstimme
(Hergarten/SPD)
und mehreren Enthaltungen