Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlusstext (Festlegung der Angebotsstruktur der Tageseinrichtungen für Kinder im Kreis Euskirchen im Kindergartenjahr 2010 / 2011)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
13 kB
Datum
15.04.2010
Erstellt
21.08.10, 04:33
Aktualisiert
21.08.10, 04:33
Beschlusstext (Festlegung der Angebotsstruktur der Tageseinrichtungen für Kinder im Kreis Euskirchen im Kindergartenjahr 2010 / 2011) Beschlusstext (Festlegung der Angebotsstruktur der Tageseinrichtungen für Kinder im Kreis Euskirchen im Kindergartenjahr 2010 / 2011) Beschlusstext (Festlegung der Angebotsstruktur der Tageseinrichtungen für Kinder im Kreis Euskirchen im Kindergartenjahr 2010 / 2011)

öffnen download melden Dateigröße: 13 kB

Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der 3. Sitzung des Kreistages am 15.04.2010 im Sitzungssaal des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 26 Festlegung der Angebotsstruktur der Tageseinrichtungen für Kinder im Kreis Euskirchen im Kindergartenjahr 2010 / 2011 Kreistagsmitglied Hergarten (SPD) beanstandet, dass sich der Kreisausschuss in seiner Sitzung am 24.03.2010 (siehe Z 2/D 7/2010) aus seiner Sicht nicht ausreichend mit der Festlegung der Angebotsstruktur der Tageseinrichtungen für Kinder im Kreis Euskirchen im Allgemeinen und im Stadtgebiet Schleiden im Besonderen befasst habe und keine weiteren Nachfragen und keine Beratung zwecks Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung erfolgt seien. Am Beispiel des Ausbaus und des Erhaltes des Kindergartens in Schleiden-Olef stellt er weiterhin dar, dass es in diesem Fall offensichtlich Meinungsverschiedenheiten zu der künftigen Angebotsstruktur und dem tatsächlichen Bedarf zwischen den Eltern und der Kommune (bzw. dem Kindergartenträger) gäbe. Hier hätten die Zahlen durch das Jugendamt und den Jugendhilfeausschuss sowie dem Kreisausschuss hinterfragt werden müssen, damit ein bereinigter Bedarf in Abstimmung zwischen dem Träger und den Eltern als Grundlage für den evtl. Ausbau und damit den Erhalt des Kindergartens zugrunde gelegt werden könnte. Herr Hergarten teilt abschließend mit, dass er aufgrund der mangelhaften Grundlagenbedarfsermittlung für den Kindergarten Schleiden-Olef und der fehlenden kritischen Diskussion in den politischen Gremien des Kreises der Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung nicht zustimmen könne und werde. Der Vorsitzende weist die Vorwürfe von Herrn Hergarten zurück und nimmt insbesondere Bezug auf die Beratungen in der Sitzung des Jugendhilferausschusses am 11.03.2010 zu der Anfrage der Eltern- und Bürgerinitiative Olef vom 03.03.2010 (siehe F 5/2010 in Verbindung mit der Verwaltungsergänzung vom 05.03.2010 - Z 1/F 5/2010). Auch Kreistagsmitglied Kolvenbach (CDU) weist in seiner Eigenschaft als Vorsitzender des Jugendhilfeausschusses die Vorwürfe des Herrn Hergarten zurück. Der Jugendhilfeausschuss habe sich gerade mit der Problematik des Kindergartens in Schleiden-Olef ausführlich auseinander gesetzt und nach Abwägung aller Umstände einstimmig (bei 1 Enthaltung) beschlossen, im Kindergarten Schleiden-Olef ab dem Kindergartenjahr 2013/2014 eine Gruppe des Gruppentyps I vorzuhalten. Es hätten vorher Gespräche mit der Elterninitiative stattgefunden. Im Übrigen würden in der Stellungnahme des Herrn Hergarten die gesetzlichen Vorgaben D 7/2010 auf Landesebene (Kinderbildungsgesetz - KiBiz) unterschlagen. Abschließend weisen Herr Kolvenbach und der Vorsitzende darauf hin, dass der Kreistag rechtmäßig zustande gekommene Beschlüsse des eigenständigen Jugendhilfeausschusses so ohne Weiteres nicht umstoßen könne und dass hier ausschließlich wegen der Mittelbereitstellung ein Beschluss des Kreistages notwendig sei (mangels einer gültigen Haushaltssatzung). Würden keine neuen Fakten in der heutigen Sitzung vorgebracht, sei eine Beschlussfassung zur Dringlichkeitsentscheidung 7/2010 nunmehr möglich. Kreistagsmitglied Hergarten (SPD) beharrt weiterhin darauf, dass bei der Festlegung der Angebotsstruktur der Tageseinrichtungen für Kinder im Bereich der Stadt Schleiden nicht nur in Olef - falsche Zahlen zugrunde gelegt worden seien und seines Wissens insgesamt 15 Kinder für den Besuch einer Tageseinrichtung nicht berücksichtigt werden könnten. Av Poth nimmt Bezug auf die bisherigen Ausführungen des Vorsitzenden und des Vorsitzenden des Jugendhilfeausschusses, insbesondere hinsichtlich der alleinigen Zuständigkeit des Jugendhilfeausschusses.Er wiederholt sein bereits mehrfach ausgesprochenes Angebot das auch der Elterninitiative Olef bekannt sei -, dass Eltern jederzeit direkt beim Jugendamt die Aufnahme ihrer Kinder in eine Tageseinrichtung beantragen könnten. Bis heute sei seines Wissens erst ein Antrag gestellt worden, der positiv beschieden worden sei. Insofern relativieren sich auch die vorherigen Angaben des Herrn Hergarten. Kreistagsmitglied Hergarten (SPD) erklärt daraufhin direkt, dieses Angebot unverzüglich weiterzuleiten. Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, stellt der Vorsitzende nunmehr die Dringlichkeitsentscheidung 7/2010 wie folgt getrennt zur Abstimmung: Der Kreistag genehmigt die Dringlichkeitsentscheidung 7/2010 vom 24.02.2010 gemäß § 50 Abs. 3 Satz 3 KrO NRW und bestätigt damit folgende Beschlüsse: 1. Der Jugendhilfeausschuss stimmt der vorliegenden Angebotsstruktur für das Kindergartenjahr 2010/2011 zu und beauftragt die Verwaltung, auf dieser Grundlage die für die Gewährung der Landeszuschüsse notwendigen Kindpauschalen dem Landschaftsverband zu melden. Abstimmungsergebnis: Mit Mehrheit dafür bei 1 Gegenstimme (Hergarten/SPD) 2. Der Kreistag stimmt der entsprechenden Mittelbereitstellung zu. Abstimmungsergebnis: Mit großer Mehrheit dafür bei 1 Gegenstimme (Hergarten/SPD) und mehreren Enthaltungen