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Beschlusstext (Berufung von Mitgliedern der Kommunalen Gesundheitskonferenz durch den Kreistag hier: Nachfolgeregelung für ausgeschiedene Mitglieder)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
9,2 kB
Datum
15.04.2010
Erstellt
21.08.10, 04:33
Aktualisiert
21.08.10, 04:33
Beschlusstext (Berufung von Mitgliedern der Kommunalen Gesundheitskonferenz durch den Kreistag
hier: Nachfolgeregelung für ausgeschiedene Mitglieder)

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der 3. Sitzung des Kreistages am 15.04.2010 im Sitzungssaal des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 27 Berufung von Mitgliedern der Kommunalen Gesundheitskonferenz durch den Kreistag hier: Nachfolgeregelung für ausgeschiedene Mitglieder Der Kreistag beruft folgende Personen als stimmberechtigte Mitglieder der Kommunalen Gesundheitskonferenz des Kreises Euskirchen (KGK): 1. Für die Wohlfahrtsverbände Rolf Schneider Caritasverband für die Region Eifel e. V. Klosterplatz 1 53937 Schleiden 2. Für die Ärztekammer Nordrhein - Kreisstelle Euskirchen Dr. Hans Josef Bastian Marien-Hospital Euskirchen Gottfried-Disse-Str. 40 53879 Euskirchen - als Stellvertreter 3. Für die Pflegekonferenz des Kreises Euskirchen Rolf Schneider Caritasverband für die Region Eifel e. V. Klosterplatz 1 53937 Schleiden - als Stellvertreter Abstimmungsergebnis: Einstimmig V 49/2010