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Beschlusstext (Landschaftspläne a) Beschluss über die Änderung verschiedener Landschaftspläne im Kreis Euskirchen b) Beschluss über die Entwürfe der geänderten Landschaftspläne sowie c) deren öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
11 kB
Datum
15.04.2010
Erstellt
21.08.10, 04:33
Aktualisiert
21.08.10, 04:33
Beschlusstext (Landschaftspläne
a) Beschluss über die Änderung verschiedener Landschaftspläne im Kreis Euskirchen
b) Beschluss über die Entwürfe der geänderten Landschaftspläne sowie 
c) deren öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange) Beschlusstext (Landschaftspläne
a) Beschluss über die Änderung verschiedener Landschaftspläne im Kreis Euskirchen
b) Beschluss über die Entwürfe der geänderten Landschaftspläne sowie 
c) deren öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange)

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BESCHLUSS über das Ergebnis der 3. Sitzung des Kreistages am 15.04.2010 im Sitzungssaal des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 29 Landschaftspläne a) Beschluss über die Änderung verschiedener Landschaftspläne im Kreis Euskirchen b) Beschluss über die Entwürfe der geänderten Landschaftspläne sowie c) deren öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange Die von den Änderungen der Landschaftspläne betroffenen Kreistagsmitglieder nehmen wegen Befangenheit an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil. Daraufhin fasst der Kreistag folgende Beschlüsse: a) Der Kreistag beschließt die Änderung der Landschaftspläne Landschaftsplan 04 „Bad Münstereifel“, 1. Änderung Landschaftsplan 08 „Blankenheim“, 1. Änderung Landschaftsplan 16 „Euskirchen“, 1. Änderung Landschaftsplan 20 „Hellenthal“, 1. Änderung Landschaftsplan 24 „Kall“, 1. Änderung Landschaftsplan 28 „Mechernich“, 1. Änderung Landschaftsplan 32a „Nettersheim“, 2. Änderung Landschaftsplan 40 „Weilerswist“, 1. Änderung Landschaftsplan 44a „Zülpich“, 1. Änderung insbesondere zur Harmonisierung der allgemeinen Vorschriften für alle Landschaftsschutzgebiete, Naturschutzgebiete, Naturdenkmale und Geschützte Landschaftsbestandteile und zur Anpassung an geänderte gesetzliche Vorschriften. Die Änderungsverfahren werden durch den Kreis in Eigenleistung durchgeführt. b) Der Kreistag beschließt die Entwürfe der o. g. Landschaftspläne, jeweils bestehend aus - den textlichen Festsetzungen - der Entwicklungskarte - der Festsetzungskarte in der Fassung der Änderungen, Stand: Februar 2010, sowie c) die zeitgleiche Durchführung der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 27 a Landschaftsgesetz (LG NW)* und der öffentlichen Auslegung des Entwurfs für die Dauer eines Monats gemäß § 27 c LG NW. * Gesetz zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Entwicklung der Landschaft in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.07.2000 (GV. NRW. S. 568), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.06.2007 (GV. NRW. S. 226) V 14/2009 Abstimmungsergebnis: Einstimmig