Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
9,1 kB
Datum
11.03.2010
Erstellt
01.09.10, 04:23
Aktualisiert
01.09.10, 04:23
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 11.03.2010 im Sitzungssaal
II des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
TOP 15
Richtlinien zur Förderung von Jugendeinrichtungen mit
hauptberuflichen Fachkräften
Aufgrund des unmittelbaren Zusammenhanges der
Tagesordnungspunkte 14 und 15 (Vorlagen V 64/2010 und V
65/2010) wird vorgeschlagen, die Laufzeit der Richtlinien zur
Förderung der Jugendeinrichtungen mit hauptberuflichen
Fachkräften bis zum 31.12.2015 zu verlängern.
Damit die Richtlinien zur Förderung der Jugendeinrichtungen
mit hauptberuflichen Fachkräften im Rahmen der Aufgabenkritik
beraten werden können, wird über die Förderrichtlinien
endgültig am 27.05.2010 entschieden.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Folgekosten für das Jahr
2015 nachzureichen.
Abstimmungsergebnis:
Vor-
Einstimmiger Beschluss, die
lage in der nächsten Sitzung des
Jugendhilfeausschusses
am 27.05.2010 zu beschliessen.
V 65/2010