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Beschlusstext (Richtlinien zur Förderung von Jugendeinrichtungen mit hauptberuflichen Fachkräften)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
9,1 kB
Datum
11.03.2010
Erstellt
01.09.10, 04:23
Aktualisiert
01.09.10, 04:23
Beschlusstext (Richtlinien zur Förderung von Jugendeinrichtungen mit hauptberuflichen Fachkräften)

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 11.03.2010 im Sitzungssaal II des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 15 Richtlinien zur Förderung von Jugendeinrichtungen mit hauptberuflichen Fachkräften Aufgrund des unmittelbaren Zusammenhanges der Tagesordnungspunkte 14 und 15 (Vorlagen V 64/2010 und V 65/2010) wird vorgeschlagen, die Laufzeit der Richtlinien zur Förderung der Jugendeinrichtungen mit hauptberuflichen Fachkräften bis zum 31.12.2015 zu verlängern. Damit die Richtlinien zur Förderung der Jugendeinrichtungen mit hauptberuflichen Fachkräften im Rahmen der Aufgabenkritik beraten werden können, wird über die Förderrichtlinien endgültig am 27.05.2010 entschieden. Die Verwaltung wird beauftragt, die Folgekosten für das Jahr 2015 nachzureichen. Abstimmungsergebnis: Vor- Einstimmiger Beschluss, die lage in der nächsten Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 27.05.2010 zu beschliessen. V 65/2010