Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
53 kB
Erstellt
10.02.14, 12:01
Aktualisiert
10.02.14, 12:01
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Gremium: Gemeinderat
Termin: 20.02.2014
öffentlich
TOP- Nr.:
27/2014
Abteilung:
Sachbearbeiter:
5
Herr Kowalke
Aktenzeichen:
Datum:
968-81 Kw/Ma
04.02.2014
Übernachtungssteuer
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Hürtgenwald beschließt die als Anlage 2 beigefügte neue Fassung der
Satzung über Erhebung einer Übernachtungssteuer
Finanzielle Auswirkungen ?
Ja
Erträge in Höhe von ca. 50.000,00 € pro Jahr
Sachverhalt:
Auf der Grundlage der am 16.05.2013 beschlossenen Satzung zur Übernachtungssteuer haben
im Herbst des vergangenen Jahres einige Unterredungen mit den Hotel- bzw.
Beherbergungsbetreibern stattgefunden. Ein Ergebnis dieser Unterredungen ist gewesen, vom
ursprünglichen Steuermaßstab nach § 4 der Gebührensatzung (5 v. H. der
Bemessungsgrundlage) abzuweichen. Stattdessen soll eine Pauschalregelung aufgenommen
werden.
Außerdem hat das OVG NRW, Münster, die Satzung über die Erhebung einer
Übernachtungssteuer in der Stadt Dortmund für rechtswidrig angesehen, da im § 5 der falsche
Abgabenschuldner bezeichnet worden ist. Eine gleichlautende Regelung enthält die Satzung der
Gemeinde Hürtgenwald.
Vor diesem Hintergrund ist, nachdem die Urteilsbegründung seit Anfang Dezember 2013 vorliegt,
die Satzung mit einer Umstellung auf die Pauschalregelung dem Nordrhein-Westfälischen Städte- Seite 1 von 2 -
und Gemeindebund mit der Bitte um Überprüfung vorgelegt worden. Die Stellungnahme des
Städte- und Gemeindebundes ist als Anlage 1 beigefügt.
Die danach überarbeitete Satzung ist als Anlage 2 beigefügt. Hierin sind die bisherigen und neuen
Regelungen gegenübergestellt.
Abwägung und Entscheidungsvorschlag:
-.-
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(Abteilungsleiter)
(Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister)
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