Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
94 kB
Erstellt
13.02.14, 11:21
Aktualisiert
13.02.14, 11:21
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Mitteilungsvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Gremium: Gemeinderat
Termin: 20.02.2014
öffentlich
TOP- Nr.:
1/2014
Abteilung:
Sachbearbeiter:
I
Frank Heidbüchel
Aktenzeichen:
Datum:
I/1 H/Be
06.01.2014
Zebrastreifen "Dürener Straße" im Ortsteil Gey;
hier: Artikel im „Hürtgenwald report: CDU“, Ausgabe Dezember 2013
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.
Finanzielle Auswirkungen ?
Nein
€
Sachverhalt:
Im Herbst 2009 wurde die B 399 n für den öffentlichen Verkehr freigegeben. Die Umwidmung der
„Dürener Straße“ zur Gemeindestraße erfolgte anschließend. Erste Planungen zur Umgestaltung
der „Dürener Straße“ wurden vordiskutiert.
Aufgrund der baulichen Veränderungen der „Dürener Straße“ oberhalb des alten Rathauses traten
im Sommer 2011 erste Probleme bezüglich der Verkehrsleitung und –führung auf, welche auf den
bis dahin unveränderten Kreuzungsbereich „Dürener Straße/Oberstraße/Broichstraße“ zurückzuführen waren. Daher wurden im Herbst 2011 erste Entwurfsplanungen zur Umgestaltung dieses
Bereiches zu Papier gebracht. Favorisierte Lösung war der Bau eines Kreisverkehres. Dieser
wurde im Rahmen einer Bau- und Umweltausschusssitzung am 08.12.2011 vorgestellt.
(Hinweis: Bereits in den Umplanungen der „Dürener Straße“ im Jahr 2010 durch das
Ingenieurbüro Dr. Jochims & Burtscheidt war der Zebrastreifen nicht mehr Gegenstand weiterer
Überlegungen. Die Planung lag dem Termin „Dorfwerkstatt“ zugrunde.)
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Am 06.03.2012 fand ein Ortstermin zur Umgestaltung des Knotenpunktes statt. Auf den
beigefügten Vermerk (Anlage 1) wird verwiesen. Aufgrund des nicht genehmigten Haushaltes
2012 musste die Umsetzung der Gesamtmaßnahme in das Haushaltsjahr 2013 verschoben
werden.
Im August 2013 sollten die Arbeiten im Zusammenhang mit den für d. J. anstehenden
Straßensanierungsarbeiten durch die Firma EUROVIA Teerbau umgesetzt werden. Nach
Ausführung der o.a. Arbeiten fand am 24.09.2013 ein Ortstermin statt, an welchem ein Vertreter
des RWE, Herr Franke und Herr Heidbüchel teilnahmen. Dabei wurde bei Dunkelheit geprüft, ob
die Ausleuchtung der Kreuzung ausreichend ist, wenn die „Zebrastreifenbeleuchtung“ zukünftig
entfällt. Die Beleuchtungsstärke wurde subjektiv als ausreichend empfunden und man kam
überein, dass nach einer Karenzzeit von 14 Tagen die Masten kostenneutral vom RWE entfernt
werden. Dies war aufgrund des alten Straßenbeleuchtungsvertrages damals möglich.
Zu Beginn des Monats Oktobers, kurz vor Entfernung der Masten, intervenierte der Ortsvorsteher
dahingehend, dass der Zebrastreifen erhalten bleiben soll. Anschließende Gespräche und
Termine verzögerten die Entfernung der Masten bis zum jetzigen Zeitpunkt.
Abwägung und Entscheidungsvorschlag:
./.
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(Abteilungsleiter)
(Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister)
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