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Beschlusstext (Verwendung der "ÖPNV-Pauschale" gem. § 11 ÖPNVG NRW)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
9,5 kB
Datum
28.09.2010
Erstellt
20.10.10, 04:23
Aktualisiert
20.10.10, 04:23
Beschlusstext (Verwendung der "ÖPNV-Pauschale" gem. § 11 ÖPNVG NRW)

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der 4. Sitzung des Kreisausschusses am 28.09.2010 im Sitzungssaal I des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 Verwendung der "ÖPNV-Pauschale" gem. § 11 ÖPNVG NRW TOP 18 V 99/2010 Der Kreisausschuss stimmt der Vorlage 99/2010 unter Berücksichtigung der Empfehlung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Verkehr vom 22.09.2010 (siehe Z 1/V 99/2010) zu und empfiehlt dem Kreistag folgende Beschlussfassung: Der Kreistag beschließt, a) den in § 11 Abs. 2 ÖPNVG NRW festgelegten Mindestanteil von 80% der ÖPNV-Pauschale (ca. 318.000 €) im Jahr 2010 zur Finanzierung gemeinwirtschaftlicher Verkehrsleistungen im straßengebundenen ÖPNV im Rahmen bestehender Vertragsverhältnisse zu verwenden und b) den für die eigene Verwendung des Kreises Euskirchen gesetzlich zugelassenen Höchstanteil von 20% (ca. 79.500 €) zur Deckung der Personal- und Sachkosten sowie der Umlage an den Zweckverband VRS einzusetzen. Abstimmungergebnis: Einstimmig Landrat Rosenke teilt ergänzend mit, dass erstmalig durch die RVK GmbH eine Gewinnausschüttung vorgesehen sei. Dies bedürfe einer Änderung des Gesellschaftsvertrages. Eine schriftliche Information werde den politischen Gremien in Kürze zugehen.