Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
9,5 kB
Datum
28.09.2010
Erstellt
20.10.10, 04:23
Aktualisiert
20.10.10, 04:23
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der 4. Sitzung des Kreisausschusses am 28.09.2010 im Sitzungssaal I
des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
Verwendung der "ÖPNV-Pauschale" gem. § 11 ÖPNVG NRW
TOP 18
V 99/2010
Der Kreisausschuss stimmt der Vorlage 99/2010 unter
Berücksichtigung der Empfehlung des Ausschusses für
Planung, Umwelt und Verkehr vom 22.09.2010 (siehe
Z 1/V 99/2010) zu und empfiehlt dem Kreistag folgende
Beschlussfassung:
Der Kreistag beschließt,
a) den in § 11 Abs. 2 ÖPNVG NRW festgelegten Mindestanteil
von 80% der ÖPNV-Pauschale (ca. 318.000 €) im Jahr
2010 zur Finanzierung gemeinwirtschaftlicher
Verkehrsleistungen im straßengebundenen ÖPNV im
Rahmen bestehender Vertragsverhältnisse zu verwenden
und
b) den für die eigene Verwendung des Kreises Euskirchen
gesetzlich zugelassenen Höchstanteil von 20% (ca.
79.500 €) zur Deckung der Personal- und Sachkosten sowie
der Umlage an den Zweckverband VRS einzusetzen.
Abstimmungergebnis:
Einstimmig
Landrat Rosenke teilt ergänzend mit, dass erstmalig durch die
RVK GmbH eine Gewinnausschüttung vorgesehen sei. Dies
bedürfe einer Änderung des Gesellschaftsvertrages. Eine
schriftliche Information werde den politischen Gremien in Kürze
zugehen.