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Beschlusstext (Änderung der Tarifgestaltung des Gartenhallenbades)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
136 kB
Datum
15.12.2010
Erstellt
03.02.11, 06:33
Aktualisiert
03.02.11, 06:33
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Stadt Wesseling Wesseling, den 02.02.2011 Der Bürgermeister BESCHLUSS aus der 11. Sitzung des Rates vom Mittwoch, den 15.12.2010 um 18:02 Uhr im Ratssaal, Neues Rathaus, 1. Obergeschoss. 10. Änderung der Tarifgestaltung des Gartenhallenbades Vorlagennummer: 175/2010 1. Ergänzung Nach umfangreicher Diskussion, an der sich Sprecher aller Fraktionen beteiligen, wird über jede Gebührenziffer und die jeweiligen Änderungsanträge der Fraktionen zum Beschlussentwurf der Verwaltung einzeln abgestimmt. Der Beschlussentwurf der Verwaltung ist fett dargestellt. Gartenhallenbad Schwimmen Erwachsene Einzelkarte Schwimmbad (ganztags) Einstimmig, 0 Enthaltungen 5,00 € ermäßigt 4,00 € Kurzzeittarif (max. 2 Stunden) 4,00 € 3,00 € Änderungsantrag der Fraktionen SPD und GRÜNE: Reduzierung Kurzzeittarif auf „max. 90 Minuten“ und Festsetzung der Gebühren auf 3,00 € (Erwachsene) und 2,50 € (ermäßigt). Zunächst wird über den zeitlichen Umfang des Kurzzeittarifs abgestimmt: Auf den Antrag (Kurzzeittarif max. 90 Minuten) entfallen 19 Ja-Stimmen. Auf den Verwaltungsvorschlag (Kurzzeittarif max. 2 Stunden) entfallen 21 Ja-Stimmen. Danach wird über die Festsetzung der Gebührenhöhe abgestimmt: Änderungsantrag der Fraktionen SPD und GRÜNE: Absenkung „Kurzzeittarif Erwachsene“ von 4,00 € auf 3,00 €. Auf den Antrag entfallen 19 Ja-Stimmen. Auf den Verwaltungsvorschlag (4,00 €) entfallen 21 Ja-Stimmen. Änderungsanträge der Fraktionen CDU, SPD, GRÜNE und LINKE: LINKE: Absenkung „Kurzzeittarif ermäßigt“ von 3,00 € auf 2,00 €. Auf den Antrag entfallen 4 Ja-Stimmen. CDU+SPD+GRÜNE: Absenkung „Kurzzeittarif ermäßigt“ von 3,00 € auf 2,50 €. Auf den Antrag entfallen 36 Ja-Stimmen. Der Tarif „ermäßigt“ umfasst folgende Personengruppen: - Kinder von 4 – 17 Jahren - Inhaber der Ehrenamtskarte des Landes Nordrhein-Westfalen 1 - Schwerbehinderte ab 50% und eine Begleitperson ) 1 ) Mit dem Eintrag aG, H oder BL auf der Rückseite des amtlichen Ausweises oder dem Eintrag B sowie dem Satz: „ Die Notwendigkeit ständiger Begleitung ist nachgewiesen“ auf der Vorderseite des Ausweises. Die Verwaltung stellt klar, dass der ermäßigte Tarif für alle Schwerbehinderten mit einem Grad der Behinderung ab 50 % gilt. Darüber hinaus gilt der ermäßigte Tarif für eine Begleitperson, wenn der begleitete Schwerbehinderte den Eintrag aG, H, BL oder B im Ausweis hat. Antrag der Fraktionen SPD, LINKE und WIR/FWW: Einführung des Tarifs „ermäßigt“ wie unter Punkt “3. Alternative“ der Vorlage 175/2010 1. Ergänzung beschrieben, d.h. zusätzlich zum Verwaltungsvorschlag werden die Personengruppen - Schüler, Studenten bis 26 Jahre, - Grundwehr- und Zivildienstleistende, - Leistungsempfänger nach SGB II und SGB XII mit Sonderausweis der Stadt Wesseling berücksichtigt. Auf den Antrag entfallen 19 Ja-Stimmen. Auf den Verwaltungsvorschlag einschließlich der Klarstellung entfallen 21 Ja-Stimmen. Sauna und Fitnessraum (ab 16 Jahren) zusätzlich zum Eintrittspreis „Schwimmen“ zu zahlen (der Saunabesuch ist erst ab 16 Jahre ohne Begleitperson gestattet) 4,00 € Änderungsantrag der Fraktionen CDU und SPD: Erhöhung von 4,00 € auf 5,00 € 33 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen, 3 Enthaltungen Sonnenbank 10 Minuten (ab 18 Jahre, nur Barzahlung möglich) Einstimmig, 0 Enthaltungen 4,00 € sonstiges Geldwertkarte (Wert 50,00 € ) Einstimmig, 0 Enthaltungen 42,50 € Halbjahreskarte Schwimmen Halbjahreskarte Schwimmen, Sauna und Fitnessraum 160,00 € 290,00 € Antrag der SPD-Fraktion: Absenkung der Halbjahreskartenpreise um 20 %. Auf den Antrag entfallen 19 Ja-Stimmen. Auf den Verwaltungsvorschlag entfallen 21 Ja-Stimmen. Auf Anregung der SPD-Fraktion wird einstimmig beschlossen, eine Tarifermäßigung für Schwerbehinderte bei den Halbjahreskarten im gleichen Verhältnis (4/5) wie bei den Einzelkarten einzuführen. Rundungen sind zulässig. Demnach ergibt sich bei der „Halbjahreskarte Schwimmen“ ein Tarif von 130,00 € und bei der „Halbjahreskarte Schwimmen, Sauna und Fitnessraum“ ein Tarif von 230,00 €. Freier Eintritt Kinder bis 3 Jahren haben in Begleitung eines Erwachsenen freien Eintritt Antrag der Fraktionen SPD und FDP: Kinder unter 6 Jahren haben in Begleitung eines Erwachsenen freien Eintritt. 24 Ja-Stimmen, 15 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung Schulbad Benutzung des Schulbades durch kommerzielle Nutzer Einstimmig, 0 Enthaltungen 150,00 € pro Stunde Somit werden die Eintrittspreise für die Nutzung der städtischen Bäder ab dem 1. Januar 2011 wie folgt Beschluss der Sitzung des Rates vom 15.12.2010 Seite 2 festgelegt: Gartenhallenbad Schwimmen Erwachsene Einzelkarte Schwimmbad (ganztags) Kurzzeittarif (max. 2 Stunden) 5,00 € 4,00 € ermäßigt 4,00 € 2,50 € Der Tarif „ermäßigt“ umfasst folgende Personengruppen: - Kinder und Jugendliche von 6 – 17 Jahren, - Inhaber der Ehrenamtskarte des Landes Nordrhein-Westfalen, - Schwerbehinderte ab 50%, - eine Begleitperson für die schwerbehinderte Person sofern diese den Eintrag aG, H oder BL auf der Rückseite des amtlichen Ausweises oder den Eintrag B sowie den Satz: „ Die Notwendigkeit ständiger Begleitung ist nachgewiesen“ auf der Vorderseite des Ausweises hat. Sauna und Fitnessraum (ab 16 Jahren) zusätzlich zum Eintrittspreis „Schwimmen“ zu zahlen (der Saunabesuch ist erst ab 16 Jahre ohne Begleitperson gestattet) Sonnenbank 10 Minuten (ab 18 Jahre, nur Barzahlung möglich) sonstiges Geldwertkarte (Wert 50,00 € ) 5,00 € 4,00 € 42,50 € Erwachsene Halbjahreskarte Schwimmen Ermäßigt für Schwerbehinderte ab 50 % 160,00 € 130,00 € Halbjahreskarte Schwimmen, Sauna und Fitnessraum Ermäßigt für Schwerbehinderte ab 50 % 290,00 € 230,00 € Freier Eintritt Kinder unter 6 Jahren haben in Begleitung eines Erwachsenen freien Eintritt Schulbad Benutzung des Schulbades durch kommerzielle Nutzer Beschluss der Sitzung des Rates vom 15.12.2010 150,00 € pro Stunde Seite 3