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Beschlusstext (26. Ergänzungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt Wesseling (Auf dem Mühlenberg))

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
49 kB
Datum
15.12.2010
Erstellt
03.02.11, 06:33
Aktualisiert
03.02.11, 06:33
Beschlusstext (26. Ergänzungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt Wesseling (Auf dem Mühlenberg))

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Stadt Wesseling Wesseling, den 02.02.2011 Der Bürgermeister BESCHLUSS aus der 11. Sitzung des Rates vom Mittwoch, den 15.12.2010 um 18:02 Uhr im Ratssaal, Neues Rathaus, 1. Obergeschoss. 7. 26. Ergänzungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt Wesseling (Auf dem Mühlenberg) Vorlagennummer: 265/2010 Auf Empfehlung des Hauptausschusses wird folgende Satzung beschlossen: Aufgrund des § 132 des Baugesetzbuches vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14. Juli 1994 (SGV NW 2023) und Artikel 1 Ziffer 5. des Gesetzes zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung vom 9. Oktober 2007 (GV.NRW. 2007 S. 380) – in den jeweiligen Fassungen – und aufgrund des § 8 der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt Wesseling vom 9. Mai 1988 (Abl. Stadt Wesseling S. 159), hat der Rat der Stadt Wesseling am 15. Dezember 2010 folgende Satzung beschlossen: §1 Die Anbaustraße „Auf dem Mühlenberg“ – vom Mühlenweg nördlich abzweigende und geradlinig (bis zur Zufahrt zum Betriebshof) verlaufende Teillänge der Straße Auf dem Mühlenberg – in Wesseling ist abweichend von § 8 Abs. 1 Buchst. b) der Erschließungsbeitragssatzung auch ohne den auf der westlichen Straßenseite fehlenden Gehweg endgültig hergestellt. §2 Die von der in § 1 genannten Anbaustraße östlich abzweigende und im weiteren Verlauf rechtwinklig nach Norden (in Richtung Friedhofsgelände) verlaufende weitere Anbaustraße „Auf dem Mühlenberg“ – Restlänge der Straße „Auf dem Mühlenberg“ – in Wesseling ist abweichend von § 8 Abs. 1 Buchst. b) der Erschließungsbeitragssatzung auch ohne Gehwege endgültig hergestellt. §3 Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Wesseling in Kraft. Einstimmig, 0 Enthaltungen