Daten
Kommune
Wesseling
Größe
49 kB
Datum
15.12.2010
Erstellt
03.02.11, 06:33
Aktualisiert
03.02.11, 06:33
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Wesseling
Wesseling, den 02.02.2011
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
aus der 11. Sitzung des Rates
vom Mittwoch, den 15.12.2010 um 18:02 Uhr
im Ratssaal, Neues Rathaus, 1. Obergeschoss.
7.
26. Ergänzungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in
der Stadt Wesseling (Auf dem Mühlenberg)
Vorlagennummer: 265/2010
Auf Empfehlung des Hauptausschusses wird folgende Satzung beschlossen:
Aufgrund des § 132 des Baugesetzbuches vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) in
Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14. Juli 1994
(SGV NW 2023) und Artikel 1 Ziffer 5. des Gesetzes zur Stärkung der kommunalen
Selbstverwaltung vom 9. Oktober 2007 (GV.NRW. 2007 S. 380) – in den jeweiligen Fassungen –
und aufgrund des § 8 der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt
Wesseling vom 9. Mai 1988 (Abl. Stadt Wesseling S. 159), hat der Rat der Stadt Wesseling am
15. Dezember 2010 folgende Satzung beschlossen:
§1
Die Anbaustraße „Auf dem Mühlenberg“ – vom Mühlenweg nördlich abzweigende und geradlinig
(bis zur Zufahrt zum Betriebshof) verlaufende Teillänge der Straße Auf dem Mühlenberg – in
Wesseling ist abweichend von § 8 Abs. 1 Buchst. b) der Erschließungsbeitragssatzung auch ohne
den auf der westlichen Straßenseite fehlenden Gehweg endgültig hergestellt.
§2
Die von der in § 1 genannten Anbaustraße östlich abzweigende und im weiteren Verlauf
rechtwinklig nach Norden (in Richtung Friedhofsgelände) verlaufende weitere Anbaustraße „Auf
dem Mühlenberg“ – Restlänge der Straße „Auf dem Mühlenberg“ – in Wesseling ist abweichend
von § 8 Abs. 1 Buchst. b) der Erschließungsbeitragssatzung auch ohne Gehwege endgültig
hergestellt.
§3
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Wesseling in
Kraft.
Einstimmig, 0 Enthaltungen