Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
9,3 kB
Datum
28.09.2010
Erstellt
20.10.10, 04:23
Aktualisiert
20.10.10, 04:23
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der 4. Sitzung des Kreisausschusses am 28.09.2010 im Sitzungssaal I
des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
Änderung der Haushaltssatzung 2010
TOP 8
D 17/2010
Der Kreisausschuss stimmt der Dringlichkeitsentscheidung
17/2010 zu und empfiehlt dem Kreistag folgende
Beschlussfassung:
Der Kreistag genehmigt die Dringlichkeitsentscheidung 17/2010
vom 21.07.2010 gemäß § 50 Abs. 3 Satz 3 KrO NRW und
beschließt, die Haushaltssatzung des Kreises Euskirchen für
das Haushaltsjahr 2010 vor Veröffentlichung wie folgt zu
ändern:
Der in § 6 Abs. 4 Satz 1 genannte Betrag von 1.411.000 € wird
ersetzt durch den Betrag 1.412.688,92 €. Damit lautet der erste
Satz wie folgt:
"Zur Deckung des Zuschussbedarfs der Einrichtung des ÖPNV
wird von den nachfolgend genannten Städten und Gemeinden
eine Mehrbelastung für 2010 von 1.412.688,92 € erhoben."
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig