Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
12 kB
Datum
28.09.2010
Erstellt
20.10.10, 04:23
Aktualisiert
20.10.10, 04:23
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der 4. Sitzung des Kreisausschusses am 28.09.2010 im Sitzungssaal I
des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
TOP 7
Vergaberecht
hier Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen
Der Kreisausschuss stimmt dem Antrag 31/2010 unter
Berücksichtigung der Verwaltungsergänzung vom 31.08.2010
(siehe Z 1/A 31/2010) sowie der Empfehlungen der
Fachausschüsse (siehe Z 2 und Z 3/A 31/2010) zu und
empfiehlt dem Kreistag folgende Beschlussfassung:
Der Runderlass zur Berücksichtigung von Aspekten des
Umweltschutzes und der Energieeffizienz bei der Vergabe
öffentlicher Aufträge vom 12.04.2010 wird unter der Maßgabe
folgender Einschränkungen durch die Verwaltung Anwendung
finden:
1. Der Erlass findet keine Anwendung bei Reparatur-,
Erhaltungs- oder Unterhaltungsmaßnahmen, da hier keine
oder nur in geringem Umfang Gestaltungsmöglichkeiten zur
wesentlichen Verbesserung von Umweltschutz und
Energieeffizienz bestehen.
2. Bei der Vergabe aller übrigen Beschaffungen,
Dienstleistungen oder Baumaßnahmen ist der erhebliche
administrative Mehraufwand nur dann gerechtfertigt, wenn
wesentliche Umweltvorteile in Aussicht stehen.
Zur Vereinfachung der Bestimmung der wesentlichem
Umweltrelevanz gilt folgende Abgrenzung, ab der der Erlass
anzuwenden ist:
bei Baumaßnahmen (VOB) ab einem geschätzten
Auftragswert von 100.000,00 € ohne MwSt.
bei Liefer- und Dienstleistungen (VOL) ab einem
geschätzten Auftragswert von 50.000,00 € ohne MwSt.
3. die Anwendung des Erlasses wird auf 3 Jahre befristet.
Nach einer Evaluation ist dann über die weitere Anwendung
zu entscheiden.
Der Runderlass zur Vermeidung der Beschaffung von
Produkten aus schlimmsten Formen der Kinderarbeit vom
23.03.2010 wird im Sinne der Z 1/A 31/2010 von der
Verwaltung angewendet.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
A 31/2010