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Beschlussvorlage (Übergangsheime für asylbegehrende Ausländer und Aussiedler; hier: Gebührenkalkulation und Satzung 2014)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
60 kB
Erstellt
19.11.13, 01:00
Aktualisiert
19.11.13, 01:00
Beschlussvorlage (Übergangsheime für asylbegehrende Ausländer und Aussiedler;
hier: Gebührenkalkulation und Satzung 2014) Beschlussvorlage (Übergangsheime für asylbegehrende Ausländer und Aussiedler;
hier: Gebührenkalkulation und Satzung 2014)

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GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Gremium: Haupt- und Finanzausschuss Termin: 21.11.2013 öffentlich 145/2013 Abteilung: Sachbearbeiter: 5 Frau Mainz Aktenzeichen: V Gebührenkalk. Übergangsheime 2014 29.10.2013 TOP- Nr.: Datum: Übergangsheime für asylbegehrende Ausländer und Aussiedler; hier: Gebührenkalkulation und Satzung 2014 Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, folgenden Beschluss zu fassen: 1. Die Richtigkeit der vorgelegten Gebührenkalkulation wird festgestellt. 2. Die Gebührensätze betragen je Person und Monat für die Benutzung 8,85 €, für Strom 24,45 € und für Heizung 26,60 €. 3. Die Satzung über die Erhebung einer Gebühr für die Benutzung von Aussiedler- bzw. Übergangsheimen für Aussiedler und asylbegehrende Ausländer wird in der beigefügten Fassung beschlossen. Finanzielle Auswirkungen ? Ja - Seite 1 von 2 - Sachverhalt: Nach § 6 KAG sind für die o.a. Einrichtungen kostendeckende Gebühren zu erheben. Zu diesen Einrichtungen gehören auch die im Gemeindegebiet befindlichen Aussiedler- und Übergangsheime. Für die Heime sind die jährlich zu zahlenden Nutzungsgebühren neu zu kalkulieren. Die Gebührenkalkulation für das Jahr 2014 ist daher als Anlage 1 der Vorlage beigefügt. Die deutlich im Gegensatz zum Vorjahr höheren Gebühren ergeben sich aus den erheblich auf Dauer steigenden Zahlen der Aussiedlern bzw. ausländischen Flüchtlingen. Da die im Gemeindegebiet geschaffenen Aussiedler- bzw. Übergangsheime beide dem Zwecke dienen, Aussiedlern bzw. ausländischen Flüchtlingen eine Unterbringung zu ermöglichen, steht der Erhebung einer einheitlichen Benutzungsgebühr rechtlich nichts entgegen. Als Anlage 2 liegt der Entwurf der zum 01.01.2014 zu erlassenden Satzung über die Erhebung einer Gebühr für die Benutzung von Aussiedler- und Übergangsheimen für Aussiedler bzw. asylbegehrende Ausländer in der Gemeinde Hürtgenwald bei. Abwägung und Entscheidungsvorschlag: -.- Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister) - Seite 2 von 2 -