Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
9,7 kB
Datum
22.09.2010
Erstellt
18.11.10, 04:19
Aktualisiert
18.11.10, 04:19
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Verkehr am
22.09.2010 im Sitzungssaal 1 des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
TOP 7
Vergaberecht
hier Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen
Der Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr empfiehlt
folgende Beschlussfassung:
Der Runderlass zur Berücksichtigung von Aspekten des
Umweltschutzes und der Energieeffizienz bei der Vergabe
öffentlicher Aufträge vom 12.04.2010 wird unter der Maßgabe
folgender Einschränkungen durch die Verwaltung Anwendung
finden:
1.
der Erlass findet keine Anwendung bei Reparatur-, Erhaltungsoder Unterhaltungsmaßnahmen, da hier keine oder nur in
geringem Umfang Gestaltungsmöglichkeiten zur wesentlichen
Verbesserung von Umweltschutz und Energieeffizienz
bestehen.
2.
bei der Vergabe aller übrigen Beshaffungen, Dienstleistungen
oder Baumaßnahmen ist der erhebliche administrative
Mehraufwand nur dann gerechtfertigt, wenn wesentliche
Umweltvorteile in Aussicht stehen.
Zur Vereinfachung der Bestimmung der wesentlichem
Umweltrelevanz gilt folgende Abgrenzung, ab der der Erlass
anzuwenden ist:
bei Baumaßnahmen (VOB) ab einem geschätzten Auftragswert
von 100.000,00 Euro ohne MWSt.
bei Liefer- und Dienstleistungen (VOL) ab einem geschätzten
Auftragswert von 50.000,00 Euro ohne MWSt.
3.
die Anwendung des Erlasses wird auf 3 Jahre befristet. Nach
einer Evaluation ist dann über die weitere Anwendung zu
entscheiden.
Der Runderlass zur Vermeidung der Beschaffung von
Produkten aus schlimmsten Formen der Kinderarbeit vom
23.03.2010 wird im Sinne der Z 1 von der Verwaltung
angewendet.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
A 31/2010