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Beschlusstext (Vergaberecht hier Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
9,7 kB
Datum
22.09.2010
Erstellt
18.11.10, 04:19
Aktualisiert
18.11.10, 04:19
Beschlusstext (Vergaberecht
hier Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen)

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Verkehr am 22.09.2010 im Sitzungssaal 1 des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 7 Vergaberecht hier Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen Der Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr empfiehlt folgende Beschlussfassung: Der Runderlass zur Berücksichtigung von Aspekten des Umweltschutzes und der Energieeffizienz bei der Vergabe öffentlicher Aufträge vom 12.04.2010 wird unter der Maßgabe folgender Einschränkungen durch die Verwaltung Anwendung finden: 1. der Erlass findet keine Anwendung bei Reparatur-, Erhaltungsoder Unterhaltungsmaßnahmen, da hier keine oder nur in geringem Umfang Gestaltungsmöglichkeiten zur wesentlichen Verbesserung von Umweltschutz und Energieeffizienz bestehen. 2. bei der Vergabe aller übrigen Beshaffungen, Dienstleistungen oder Baumaßnahmen ist der erhebliche administrative Mehraufwand nur dann gerechtfertigt, wenn wesentliche Umweltvorteile in Aussicht stehen. Zur Vereinfachung der Bestimmung der wesentlichem Umweltrelevanz gilt folgende Abgrenzung, ab der der Erlass anzuwenden ist: bei Baumaßnahmen (VOB) ab einem geschätzten Auftragswert von 100.000,00 Euro ohne MWSt. bei Liefer- und Dienstleistungen (VOL) ab einem geschätzten Auftragswert von 50.000,00 Euro ohne MWSt. 3. die Anwendung des Erlasses wird auf 3 Jahre befristet. Nach einer Evaluation ist dann über die weitere Anwendung zu entscheiden. Der Runderlass zur Vermeidung der Beschaffung von Produkten aus schlimmsten Formen der Kinderarbeit vom 23.03.2010 wird im Sinne der Z 1 von der Verwaltung angewendet. Abstimmungsergebnis: Einstimmig A 31/2010