Daten
Kommune
Hürtgenwald
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88 kB
Erstellt
10.03.14, 12:00
Aktualisiert
10.03.14, 12:00
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Gremium: Ausschuss für Jugend, Kultur und
Vereine
Termin: 20.03.2014
öffentlich
33/2014
Abteilung:
Sachbearbeiter:
5
Herr Engels
Aktenzeichen:
Datum:
5/562-10 CE/Ma
19.02.2014
TOP- Nr.:
Festlegung der Pflegeentgelte für Sport- und Freizeitanlagen
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Pflegezuschüsse für Sport- und Freizeitanlagen ab dem
01.01.2014 wie folgt festzulegen:
1. Sport (14.500,00 € inkl. Düngemittel)
Gey
3.350,00 €
Straß
2.140,00 €
Bergstein 4.080,00 €
Hürtgen
2.180,00 €
Vossenack 2.750,00 €
2. Freizeitanlagen (10.000,00 €)
Zeppbusch 1.497,00 €
Raffelspütz
496,00 €
Steinbach 4.109,00 €
Bosselbach 3.897,00 €
Die Zuschussbeträge sollen vierteljährlich zum 30.03., 30.05., 30.07. und 30.09 ausgezahlt
werden.
Finanzielle Auswirkungen ?
Ja
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24.500,00 €
Sachverhalt:
Inhaltlich kann zum Sachverhalt Bezug genommen werden auf die Vorlage Nr. 32 aus 2014
hinsichtlich der Neuregelung von Bewirtschaftungskostenzuschüssen für Vereinsheime und
Dorfgemeinschaftshäuser.
Der Arbeitskreis verständigte sich darauf, den Gesamtbetrag der bisherigen Pflegeentgelte auf
volle Tausend abzurunden, zu deckeln und diesen nach der Größe der zu pflegenden Flächen neu
zu verteilen.
Demnach ergeben sich die im Beschlussvorschlag aufgeführten Beträge.
Abwägung und Entscheidungsvorschlag:
-.-
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(Abteilungsleiter)
(Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister)
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