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Beschlussvorlage (Festlegung der Pflegeentgelte für Sport- und Freizeitanlagen)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
88 kB
Erstellt
10.03.14, 12:00
Aktualisiert
10.03.14, 12:00
Beschlussvorlage (Festlegung der Pflegeentgelte für Sport- und Freizeitanlagen) Beschlussvorlage (Festlegung der Pflegeentgelte für Sport- und Freizeitanlagen)

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GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Gremium: Ausschuss für Jugend, Kultur und Vereine Termin: 20.03.2014 öffentlich 33/2014 Abteilung: Sachbearbeiter: 5 Herr Engels Aktenzeichen: Datum: 5/562-10 CE/Ma 19.02.2014 TOP- Nr.: Festlegung der Pflegeentgelte für Sport- und Freizeitanlagen Beschlussvorschlag: Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Pflegezuschüsse für Sport- und Freizeitanlagen ab dem 01.01.2014 wie folgt festzulegen: 1. Sport (14.500,00 € inkl. Düngemittel) Gey 3.350,00 € Straß 2.140,00 € Bergstein 4.080,00 € Hürtgen 2.180,00 € Vossenack 2.750,00 € 2. Freizeitanlagen (10.000,00 €) Zeppbusch 1.497,00 € Raffelspütz 496,00 € Steinbach 4.109,00 € Bosselbach 3.897,00 € Die Zuschussbeträge sollen vierteljährlich zum 30.03., 30.05., 30.07. und 30.09 ausgezahlt werden. Finanzielle Auswirkungen ? Ja - Seite 1 von 2 - 24.500,00 € Sachverhalt: Inhaltlich kann zum Sachverhalt Bezug genommen werden auf die Vorlage Nr. 32 aus 2014 hinsichtlich der Neuregelung von Bewirtschaftungskostenzuschüssen für Vereinsheime und Dorfgemeinschaftshäuser. Der Arbeitskreis verständigte sich darauf, den Gesamtbetrag der bisherigen Pflegeentgelte auf volle Tausend abzurunden, zu deckeln und diesen nach der Größe der zu pflegenden Flächen neu zu verteilen. Demnach ergeben sich die im Beschlussvorschlag aufgeführten Beträge. Abwägung und Entscheidungsvorschlag: -.- Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister) - Seite 2 von 2 -