Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
6,4 kB
Datum
12.03.2013
Erstellt
28.03.13, 21:16
Aktualisiert
28.03.13, 21:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
der 14. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Kultur (Wahlperiode 2009/2014)
am 12.03.2013:
7.
Denkmalpflege
hier: Unterschutzstellung des Meisenhauses des Vorwerkes zu Gut Hovedissen nach
dem Denkmalschutzgesetz NW
AM Herr Daake fragt nach, ob für die Gemeinde dadurch, dass das Meisenhaus unter Denkmalschutz
gestellt wird, Kosten anfallen. FBL Herr Taron erklärt, dass keine Kosten anfallen, der Eigentümer habe
um Überprüfung gebeten. Die Denkmaleigenschaften des Meisenhauses wurden durch den LWLDenkmalpflege, Landschaftsbau- und Baukultur in Westfalen festgestellt und der Eigentümer habe der
Eintragung in die Denkmalliste der Gemeinde Leopoldshöhe zugestimmt. Abschließend wird folgender
Beschluss gefasst:
Beschluss:
Der Ausschuss für Bildung und Kultur empfiehlt dem Gemeinderat, das sogenannte Meisenhaus,
Hovedisser Straße 72b, 33818 Leopoldshöhe, unter Denkmalschutz zu stellen.
Beratungsergebnis:
- einstimmig -