Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlußtext (Denkmalpflege hier: Unterschutzstellung des Meisenhauses des Vorwerkes zu Gut Hovedissen nach dem Denkmalschutzgesetz NW)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
6,4 kB
Datum
12.03.2013
Erstellt
28.03.13, 21:16
Aktualisiert
28.03.13, 21:16
Beschlußtext (Denkmalpflege
hier: Unterschutzstellung des Meisenhauses des Vorwerkes zu Gut Hovedissen nach dem Denkmalschutzgesetz NW)

öffnen download melden Dateigröße: 6,4 kB

Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister BESCHLUSS der 14. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Kultur (Wahlperiode 2009/2014) am 12.03.2013: 7. Denkmalpflege hier: Unterschutzstellung des Meisenhauses des Vorwerkes zu Gut Hovedissen nach dem Denkmalschutzgesetz NW AM Herr Daake fragt nach, ob für die Gemeinde dadurch, dass das Meisenhaus unter Denkmalschutz gestellt wird, Kosten anfallen. FBL Herr Taron erklärt, dass keine Kosten anfallen, der Eigentümer habe um Überprüfung gebeten. Die Denkmaleigenschaften des Meisenhauses wurden durch den LWLDenkmalpflege, Landschaftsbau- und Baukultur in Westfalen festgestellt und der Eigentümer habe der Eintragung in die Denkmalliste der Gemeinde Leopoldshöhe zugestimmt. Abschließend wird folgender Beschluss gefasst: Beschluss: Der Ausschuss für Bildung und Kultur empfiehlt dem Gemeinderat, das sogenannte Meisenhaus, Hovedisser Straße 72b, 33818 Leopoldshöhe, unter Denkmalschutz zu stellen. Beratungsergebnis: - einstimmig -