Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
10,0 kB
Datum
22.09.2010
Erstellt
18.11.10, 04:19
Aktualisiert
18.11.10, 04:19
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Verkehr am
22.09.2010 im Sitzungssaal 1 des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
TOP 4
Beteiligung des Kreises Euskirchen an der Landesgartenschau
2014 in Zülpich
hier: Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Die Fraktion Bündnis 90/DIE Grünen erklärt, dass die
Bördebahn nicht nur samstags und sonntags, sondern die
ganze Woche im halb Stunden Takt fahren solle. Man solle
nicht bis zur LAGA 2014 warten, sondern die Reaktivierung
bereits im Jahr 2013 realisieren.
Die Verwaltung erläutert, dass der Kreis Euskirchen die LAGA
unterstütze. Verschiedene Arbeitskreise seien aktiv und würden
ihre Kompetenzen einbringen. Die Gespräche seien
aufgenommen und würden zielgerichtet weiter verfolgt. Dabei
sei allerdings auch die Wirtschaftlichkeit zu berücksichtigen.
Die FDP-Fraktion stimmt den Ausführungen der Verwaltung zu.
Die SPD-Fraktion lehnt eine ÖPNV-Debatte über die
Bördebahn ab, da es die Angelegenheit des NVR sei.
Die CDU-Fraktion teilt mit, dass der NVR die grundsätzliche
Entscheidung über die Reaktivierung der Bördebahn treffen
würde. Zudem seien die Ergebnisse der beauftragten
Potenzialabschätzung abzuwarten. Auch die CDU-Fraktion
verweist auf die Wirtschaftlichkeit. Es sei schon fraglich, ob das
jetzige ÖPNV Angebot aufrecht erhalten werden könne.
Dr. Pesch macht darauf aufmerksam, dass diese Strecke sehr
wichtig für die Bahn sei, im Bezug auf den Hauptbahnhof Köln
und man solle die Bahn auf keinen Fall außen vor lassen.
Es herrscht jedoch Einigung bei den Fraktionen und der
Verwaltung, dass die Reaktivierung der Bördebahn
vorangetrieben werden solle.
Der Ausschussvorsitzende stellt den Antrag 33/2010 zur
Abstimmung:
Punkt 3:
Die Diskussion und Bearbeitung wird in den Arbeitskreis ÖPNV
verlagert.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
Bei dem Punkt 4 handele es sich um eine Empfehlung und
diese bedürfe keiner Abstimmung.
A 33/2010