Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
9,3 kB
Datum
22.09.2010
Erstellt
18.11.10, 04:19
Aktualisiert
18.11.10, 04:19
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Verkehr am
22.09.2010 im Sitzungssaal 1 des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
Verwendung der "ÖPNV-Pauschale" gem. § 11 ÖPNVG NRW
TOP 11
V 99/2010
Nach Beantwortung einiger Verständisfragen stellt der
Ausschussvorsitzende die V 99/2010 zur Abstimmung:
Der Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr empfiehlt
folgende Beschlussfassung:
Der Kreistag beschließt,
a) den in § 11 Absatz 2 ÖPNVG NRW festgelegten
Mindestanteil von 80 % der ÖPNV- Pauschale (ca.
318.000 €) im Jahre 2010 zur Finanzierung
gemeinwirtschaftlicher Verkehrsleistungen im
straßengebundenen ÖPNV im Rahmen bestehender
Vertragsverhältnisse zu verwenden und
b) den für die eigene Verwendung des Kreises Euskirchen
gesetzlich zugelassenen Höchstanteil von 20 % (ca.
79.500 €) zur Deckung der Personal- und Sachkosten
sowie der Umlage an den Zweckverband VRS
einzusetzen.
Abstimmungergebnis:
Einstimmig, bei 2 Enthaltungen