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Beschlusstext (Verwendung der "ÖPNV-Pauschale" gem. § 11 ÖPNVG NRW)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
9,3 kB
Datum
22.09.2010
Erstellt
18.11.10, 04:19
Aktualisiert
18.11.10, 04:19
Beschlusstext (Verwendung der "ÖPNV-Pauschale" gem. § 11 ÖPNVG NRW)

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Verkehr am 22.09.2010 im Sitzungssaal 1 des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 Verwendung der "ÖPNV-Pauschale" gem. § 11 ÖPNVG NRW TOP 11 V 99/2010 Nach Beantwortung einiger Verständisfragen stellt der Ausschussvorsitzende die V 99/2010 zur Abstimmung: Der Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr empfiehlt folgende Beschlussfassung: Der Kreistag beschließt, a) den in § 11 Absatz 2 ÖPNVG NRW festgelegten Mindestanteil von 80 % der ÖPNV- Pauschale (ca. 318.000 €) im Jahre 2010 zur Finanzierung gemeinwirtschaftlicher Verkehrsleistungen im straßengebundenen ÖPNV im Rahmen bestehender Vertragsverhältnisse zu verwenden und b) den für die eigene Verwendung des Kreises Euskirchen gesetzlich zugelassenen Höchstanteil von 20 % (ca. 79.500 €) zur Deckung der Personal- und Sachkosten sowie der Umlage an den Zweckverband VRS einzusetzen. Abstimmungergebnis: Einstimmig, bei 2 Enthaltungen