Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlusstext (Verteilung der Landesersparnis bei den Wohngeldausgaben an die Kreise und kreisfreien Städte)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
13 kB
Datum
15.12.2010
Erstellt
25.01.11, 04:20
Aktualisiert
26.01.11, 04:09
Beschlusstext (Verteilung der Landesersparnis bei den Wohngeldausgaben an die Kreise und kreisfreien Städte) Beschlusstext (Verteilung der Landesersparnis bei den Wohngeldausgaben an die Kreise und kreisfreien Städte) Beschlusstext (Verteilung der Landesersparnis bei den Wohngeldausgaben an die Kreise und kreisfreien Städte)

öffnen download melden Dateigröße: 13 kB

Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der 6. Sitzung des Kreistages am 15.12.2010 im Sitzungssaal des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 8 Verteilung der Landesersparnis bei den Wohngeldausgaben an V 130/2010 die Kreise und kreisfreien Städte Unter Hinweis auf Ziffer I.2 der geänderten Beschlussempfehlung gemäß der Verwaltungsergänzung Z 2/V 130/2010 vom 06.12.2010 bittet FDPFraktionsvorsitzender Reiff um Beantwortung der Frage, warum die Auszahlung des Restbetrages an die Kommunen nach dem Verhältnis der Umlagegrundlagen für das Haushaltsjahr 2010 erfolgen soll, obwohl die Nachzahlung die Haushaltsjahre 2007 bis 2009 betreffe. Kreiskämmerer Hessenius beantwortet diese Frage dahingehend, dass seitens der Verwaltung die Umlagegrundlagen für das Haushaltsjahr 2010 bewusst gewählt worden seien; maßgebend sei hier, dass die Nachzahlung auch erst im Jahr 2010 haushaltsrelevant werde. Eine andere Berechnungsbasis sei wegen der vielen Unwägbarkeiten nicht empfehlenswert. Namens der FDP-Fraktion beantragt Herr Reiff daraufhin, über die einzelnen Punkte der geänderten Beschlussempfehlung gemäß der Verwaltungsergänzung getrennt abzustimmen. Der Kreistag beschließt: I. Sofern der Kreis Euskirchen bis zum 31.03.2011 vom Land Nordrhein-Westfalen infolge einer Änderung des AG-SGB II eine Nachzahlung (Nachteilsausgleich) für die Jahre 2007 bis 2009 erhält, wird mit dieser Nachzahlung wie folgt verfahren: 1. Zunächst wird ein Betrag in Höhe von 3,0 Mio. € zum Zwecke des Haushaltsausgleichs bzw. mit dem Ziel der Zuführung zur Ausgleichsrücklage einbehalten. Abstimmungsergebnis: Einstimmig 2. Der Restbetrag, sofern vorhanden, wird an die Städte und Gemeinden einmalig und außerplanmäßig ausgezahlt. Die Verteilung des Betrages auf die einzelnen Städte und Gemeinden erfolgt nach dem Verhältnis der Umlagegrundlagen für das Haushaltsjahr 2010 für den Kreis Euskirchen. Maßgebend sind die landesseitig festgesetzten Umlagegrundlagen. Sofern sich aufgrund von Bescheiden des Landes Änderungen der Umlagegrundlagen 2010 ergeben, führen diese zu nachträglichen Anpassungen der einzelnen Auszahlungsbeträge. Abstimmungsergebnis: Mit Mehrheit dafür 3. Widerrufsvorbehalt: Die Zuwendungen werden an die Städte und Gemeinden unter dem Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs geleistet. Der Vorbehalt des Widerrufs beschränkt sich auf zwei Fälle: a) Änderungen der Umlagegrundlagen 2010 (siehe Ziffer 2). b) Vollständige oder teilweise Rückforderungen des Nachteilsausgleichs durch das Land. Im Falle eines Widerrufs wird der Rückzahlungsbetrag einen Monat nach Bekanntgabe des Widerrufsbescheides fällig. Im Falle verspäteter Zahlungen werden Verzugszinsen gemäß § 6 Abs. 5 Satz 2 der Haushaltssatzung des Kreises Euskirchen für das Haushaltsjahr 2010 erhoben. Abstimmungsergebnis: Einstimmig II. Sofern der Kreis Euskirchen bis zum 31.03.2011 vom Land Nordrhein-Westfalen für das Jahr 2010 aus der Verteilung der Wohngeldersparnis eine Zuweisung erhält, wird mit dieser wie folgt verfahren: 1. Der Betrag, der die Höhe von 1,5 Mio. € übersteigt, wird an die Städte und Gemeinden einmalig und außerplanmäßig ausgezahlt. Die Verteilung des Betrages auf die einzelnen Städte und Gemeinden erfolgt nach dem Verhältnis der Umlagegrundlagen für das Haushaltsjahr 2010 für den Kreis Euskirchen. Maßgebend sind die landesseitig festgesetzten Umlagegrundlagen. Sofern sich aufgrund von Bescheiden des Landes Änderungen der Umlagegrundlagen 2010 ergeben, führen diese zu nachträglichen Anpassungen der einzelnen Auszahlungsbeträge. Abstimmungsergebnis: Einstimmig 2. Widerrufsvorbehalt: Die Zuwendungen werden an die Städte und Gemeinden unter dem Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs geleistet. Der Vorbehalt des Widerrufs beschränkt sich auf zwei Fälle: a) Änderungen der Umlagegrundlagen 2010 (siehe Ziffer 1). b) Vollständige oder teilweise Rückforderung der Zuweisung durch das Land. Im Falle eines Widerrufs wird der Rückzahlungsbetrag einen Monat nach Bekanntgabe des Widerrufsbescheides fällig. Im Falle verspäteter Zahlungen werden Verzugszinsen gemäß § 6 Abs. 5 Satz 2 der Haushaltssatzung des Kreises Euskirchen für das Haushaltsjahr 2010 erhoben. Abstimmungsergebnis: Einstimmig