Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
10 kB
Datum
15.12.2010
Erstellt
25.01.11, 04:20
Aktualisiert
26.01.11, 04:09
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der 6. Sitzung des Kreistages am 15.12.2010 im Sitzungssaal des
Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
TOP 6
EuRegionale 2008 Agentur GmbH Umlaufbeschluss der Gesellschafterversammlung
Wie auch in der Sitzung des Kreisausschusses am 24.11.2010
(siehe Z 2 / D 21/2010) wird das Thema "Steuerliche
Veranlagung (Umsatzsteuer) der EuRegionale 2008 Agentur
GmbH" angesprochen. Die bisherige Nichtveranlagung der
Agentur in den Jahren 2003 bis 2006 wiederum ziehe weitere
Fragen nach sich, wie z. B.
- Nachveranlagung der Agentur für den o. g. Zeitraum
- Höhe evtl. Steuernachzahlungen durch die Agentur
und /oder die Gesellschafter
- Regressansprüche der Gesellschafter gegen die
(inzwischen aufgelöste) Agentur.
Unter Hinweis auf die der Z 2 / D 21/2010 beigefügten
umfangreichen Unterlagen, hier insbesondere die Niederschrift
zur 19. Sitzung der
Lenkungsgruppe/Gesellschafterversammlung der EuRegionale
2008 Agentur GmbH vom 05.06.2007, beanstanden UWVFraktionsvorsitzender Troschke und Fraktionsvorsitzender
Grutke (B 90 / Grüne), dass den Anregungen des
Steuerberaters nicht gefolgt, keine Rückstellungen gebildet und
der Kreistag nicht rechtzeitig informiert worden sei.
AV Poth entgegnet daraufhin direkt, dass der Kreis Euskirchen
als Gesellschafter der Agentur sehr wohl über die
Mehrwertsteuer-Problematik informiert worden sei. Der Kreis wie auch die übrigen Gesellschafter- trage die in der
Niederschrift vom 05.06.2007 aufgezeigten Lösungsvorschläge
und die gefassten Beschlüsse mit. Des Weiteren sei im Moment
ein Schaden nicht erkennbar.
Daraufhin fasst der Kreistag folgenden Beschluss:
Der Kreistag genehmigt die Dringlichkeitsentscheidung 21/2010
vom 19.10.2010 gemäß § 50 Abs. 3 Satz 3 KrO NRW und
beschließt, vorbehaltlich der Zustimmung der übrigen
Gesellschafter der EuRegionale 2008 Agentur GmbH, dem als
Anlage zur Dringlichkeitsentscheidung 21/2010 beigefügten
Umlaufbeschluss zuzustimmen.
Abstimmungsergebnis:
Mit Mehrheit dafür
bei einigen Gegenstimmen
und Enthaltungen
D 21/2010