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Beschlusstext (EuRegionale 2008 Agentur GmbH - Umlaufbeschluss der Gesellschafterversammlung)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
10 kB
Datum
15.12.2010
Erstellt
25.01.11, 04:20
Aktualisiert
26.01.11, 04:09
Beschlusstext (EuRegionale 2008 Agentur GmbH - 
Umlaufbeschluss der Gesellschafterversammlung)

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der 6. Sitzung des Kreistages am 15.12.2010 im Sitzungssaal des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 6 EuRegionale 2008 Agentur GmbH Umlaufbeschluss der Gesellschafterversammlung Wie auch in der Sitzung des Kreisausschusses am 24.11.2010 (siehe Z 2 / D 21/2010) wird das Thema "Steuerliche Veranlagung (Umsatzsteuer) der EuRegionale 2008 Agentur GmbH" angesprochen. Die bisherige Nichtveranlagung der Agentur in den Jahren 2003 bis 2006 wiederum ziehe weitere Fragen nach sich, wie z. B. - Nachveranlagung der Agentur für den o. g. Zeitraum - Höhe evtl. Steuernachzahlungen durch die Agentur und /oder die Gesellschafter - Regressansprüche der Gesellschafter gegen die (inzwischen aufgelöste) Agentur. Unter Hinweis auf die der Z 2 / D 21/2010 beigefügten umfangreichen Unterlagen, hier insbesondere die Niederschrift zur 19. Sitzung der Lenkungsgruppe/Gesellschafterversammlung der EuRegionale 2008 Agentur GmbH vom 05.06.2007, beanstanden UWVFraktionsvorsitzender Troschke und Fraktionsvorsitzender Grutke (B 90 / Grüne), dass den Anregungen des Steuerberaters nicht gefolgt, keine Rückstellungen gebildet und der Kreistag nicht rechtzeitig informiert worden sei. AV Poth entgegnet daraufhin direkt, dass der Kreis Euskirchen als Gesellschafter der Agentur sehr wohl über die Mehrwertsteuer-Problematik informiert worden sei. Der Kreis wie auch die übrigen Gesellschafter- trage die in der Niederschrift vom 05.06.2007 aufgezeigten Lösungsvorschläge und die gefassten Beschlüsse mit. Des Weiteren sei im Moment ein Schaden nicht erkennbar. Daraufhin fasst der Kreistag folgenden Beschluss: Der Kreistag genehmigt die Dringlichkeitsentscheidung 21/2010 vom 19.10.2010 gemäß § 50 Abs. 3 Satz 3 KrO NRW und beschließt, vorbehaltlich der Zustimmung der übrigen Gesellschafter der EuRegionale 2008 Agentur GmbH, dem als Anlage zur Dringlichkeitsentscheidung 21/2010 beigefügten Umlaufbeschluss zuzustimmen. Abstimmungsergebnis: Mit Mehrheit dafür bei einigen Gegenstimmen und Enthaltungen D 21/2010