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Beschlussvorlage (Verzicht auf die Erstellung des Gesamtabschlusses 2011 und 2012)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
36 kB
Erstellt
28.03.14, 16:00
Aktualisiert
28.03.14, 16:00
Beschlussvorlage (Verzicht auf die Erstellung des Gesamtabschlusses 2011 und 2012) Beschlussvorlage (Verzicht auf die Erstellung des Gesamtabschlusses 2011 und 2012)

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GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister 59/2014 Abteilung: Sachbearbeiter: 5 Herr Kowalke öffentlich Aktenzeichen: TOP- Nr.: Datum: Gesamtabschluss 2011 u. 2012 Kw/Ma 18.03.2014 Gremium: Gemeinderat Termin: 08.04.2014 Verzicht auf die Erstellung des Gesamtabschlusses 2011 und 2012 Beschlussvorschlag: Der Rat der Gemeinde Hürtgenwald fasst folgenden Beschluss: a) Den Ausführungen zur Aufstellung von Gesamtabschlüssen für die Jahre 2011 und 2012 der WIROG AG vom 17.02.2014 schließt sich der Rat an, b) für die Jahre 2011 und 2012 wird wegen der untergeordneten Bedeutung der verselbstständigten Aufgabenbereiche auf die Erstellung eines Gesamtabschlusses verzichtet und c) nach Erstellung der künftigen Jahresabschlüsse wird die Erarbeitung eines Gesamtabschlusses für jedes Jahr neu bewertet bzw. beurteilt werden. Finanzielle Auswirkungen ? Nein Sachverhalt: In der Sitzung des Rates der Gemeinde Hürtgenwald vom 24.09.2013 (TOP 5.2, Vorlagen-Nr. 129/2013) und 20.02.2014 (Vorlagen-Nr. 6/2014 vom 16.01.2014) sind die Jahresabschlüsse 2011 und 2012 beschlossen worden. - Seite 1 von 2 - Als weitere Folge der Erstellung der Abschlüsse hat nach dem 12. Teil der Gemeindeordnung (§ 116 ff. GO NRW) die Gemeinde zum 31.12. eines jeden Jahres einen Gesamtabschluss unter der Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung aufzustellen. Hierbei sind die verselbstständigten Aufgabenbereiche in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form zu konsolidieren. Die Vorschriften für den Einzelabschluss der Gemeinde aus den §§ 88 GO NRW und 91 GO NRW finden hierzu entsprechende Anwendung. Allerdings ist nach Absatz 3 des § 116 GO NRW die Einbeziehung der verselbstständigten Aufgabenbereiche nicht erforderlich, wenn ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage für die Gemeinde von untergeordneter Bedeutung ist. Vor diesem Hintergrund hat die WIROG AG, Bonn, eine Stellungnahme hinsichtlich der Aufstellung des Gesamtabschlusses erstellt. Diese Ausführungen sind der Anlage zu entnehmen. Hierbei kommt die WIROG AG, Bonn, auf den Seiten 8 und 9 zu der Aussage, dass die Aufstellung eines Gesamtabschlusses entsprechend den Bestimmungen der Gemeindeordnung NRW für die Gemeinde Hürtgenwald für die Jahre 2011 und 2012 entbehrlich ist. Allerdings wird diese Aussage in jedem Fall nach der Erstellung weiterer Jahresabschlüsse neu bewertet bzw. beurteilt werden müssen. Abwägung und Entscheidungsvorschlag: Bei einem Verzicht auf die Aufstellung des Gesamtabschlusses können neben den Aufwendungen für die Verwaltung auch die Kosten für die Prüfung des Abschlusses eingespart werden. Daher sollte der Gesamtabschluss für die Jahre 2011 und 2012 nicht aufgestellt werden. Die Folgejahre sind jeweils wieder neu zu beurteilen. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister) - Seite 2 von 2 -