Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
36 kB
Erstellt
28.03.14, 16:00
Aktualisiert
28.03.14, 16:00
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
59/2014
Abteilung:
Sachbearbeiter:
5
Herr Kowalke
öffentlich
Aktenzeichen:
TOP- Nr.:
Datum:
Gesamtabschluss
2011 u. 2012 Kw/Ma
18.03.2014
Gremium: Gemeinderat
Termin: 08.04.2014
Verzicht auf die Erstellung des Gesamtabschlusses 2011 und 2012
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Hürtgenwald fasst folgenden Beschluss:
a) Den Ausführungen zur Aufstellung von Gesamtabschlüssen für die Jahre 2011 und 2012 der
WIROG AG vom 17.02.2014 schließt sich der Rat an,
b) für die Jahre 2011 und 2012 wird wegen der untergeordneten Bedeutung der verselbstständigten Aufgabenbereiche auf die Erstellung eines Gesamtabschlusses verzichtet und
c) nach Erstellung der künftigen Jahresabschlüsse wird die Erarbeitung eines Gesamtabschlusses für jedes Jahr neu bewertet bzw. beurteilt werden.
Finanzielle Auswirkungen ?
Nein
Sachverhalt:
In der Sitzung des Rates der Gemeinde Hürtgenwald vom 24.09.2013 (TOP 5.2, Vorlagen-Nr.
129/2013) und 20.02.2014 (Vorlagen-Nr. 6/2014 vom 16.01.2014) sind die Jahresabschlüsse 2011
und 2012 beschlossen worden.
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Als weitere Folge der Erstellung der Abschlüsse hat nach dem 12. Teil der Gemeindeordnung
(§ 116 ff. GO NRW) die Gemeinde zum 31.12. eines jeden Jahres einen Gesamtabschluss unter
der Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung aufzustellen. Hierbei sind die
verselbstständigten Aufgabenbereiche in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form zu
konsolidieren. Die Vorschriften für den Einzelabschluss der Gemeinde aus den §§ 88 GO NRW
und 91 GO NRW finden hierzu entsprechende Anwendung.
Allerdings ist nach Absatz 3 des § 116 GO NRW die Einbeziehung der verselbstständigten
Aufgabenbereiche nicht erforderlich, wenn ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes
Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage für die Gemeinde von
untergeordneter Bedeutung ist.
Vor diesem Hintergrund hat die WIROG AG, Bonn, eine Stellungnahme hinsichtlich der
Aufstellung des Gesamtabschlusses erstellt. Diese Ausführungen sind der Anlage zu entnehmen.
Hierbei kommt die WIROG AG, Bonn, auf den Seiten 8 und 9 zu der Aussage, dass die
Aufstellung eines Gesamtabschlusses entsprechend den Bestimmungen der Gemeindeordnung
NRW für die Gemeinde Hürtgenwald für die Jahre 2011 und 2012 entbehrlich ist.
Allerdings wird diese Aussage in jedem Fall nach der Erstellung weiterer Jahresabschlüsse neu
bewertet bzw. beurteilt werden müssen.
Abwägung und Entscheidungsvorschlag:
Bei einem Verzicht auf die Aufstellung des Gesamtabschlusses können neben den Aufwendungen
für die Verwaltung auch die Kosten für die Prüfung des Abschlusses eingespart werden. Daher
sollte der Gesamtabschluss für die Jahre 2011 und 2012 nicht aufgestellt werden.
Die Folgejahre sind jeweils wieder neu zu beurteilen.
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(Abteilungsleiter)
(Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister)
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