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Beschlusstext (Kommunaler Kinder- und Jugendförderplan für den Kreis Euskirchen)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
9,2 kB
Datum
10.03.2011
Erstellt
22.03.11, 04:08
Aktualisiert
07.04.11, 04:08
Beschlusstext (Kommunaler Kinder- und Jugendförderplan für den Kreis Euskirchen)

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 10.03.2011 im Sitzungssaal 2 des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 25 Kommunaler Kinder- und Jugendförderplan für den Kreis Euskirchen Auf Vorschlag der Verwaltung wird unter Ziffer 6.2 klargestellt, dass jährlich Sozialraumkonferenzen in jeder Kommune unter Federführung des Kreises durchgeführt werden. Insofern ist der letzte Satz von Ziffer 2 Abs. 1 wie folgt zu ändern: …, werden jährlich unter Federführung des Kreises in jeder Kommune Sozialraumkonferenzen durchgeführt. Nach einer ausführlichen Diskussion beschließt der Jugendhilfeausschuss folgende Beschlussempfehlung an den Kreistag: Der Kreistag beschließt den Kommunalen Kinder- und Jugendförderplan für den Zeitraum vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2015. Abstimmungsergebnis : Enthaltung(en) Einstimmig, bei 0 V 167/2011