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Beschlusstext (Investitionen und Ausstattungen in Kindertageseinrichtungen zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter 3 Jahren hier: Rückwirkende Erhöhung der Investitionskostenzuschüsse des Kreises auf 10 % der vom Land anerkannten und geförderten Ausgaben)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
11 kB
Datum
10.03.2011
Erstellt
22.03.11, 04:08
Aktualisiert
07.04.11, 04:08
Beschlusstext (Investitionen und Ausstattungen in Kindertageseinrichtungen zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter 3 Jahren
hier: Rückwirkende Erhöhung der Investitionskostenzuschüsse des Kreises auf 10 % der vom Land anerkannten und geförderten Ausgaben) Beschlusstext (Investitionen und Ausstattungen in Kindertageseinrichtungen zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter 3 Jahren
hier: Rückwirkende Erhöhung der Investitionskostenzuschüsse des Kreises auf 10 % der vom Land anerkannten und geförderten Ausgaben)

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BESCHLUSS über das Ergebnis der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 10.03.2011 im Sitzungssaal 2 des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 4 Investitionen und Ausstattungen in Kindertageseinrichtungen zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter 3 Jahren hier: Rückwirkende Erhöhung der Investitionskostenzuschüsse des Kreises auf 10 % der vom Land anerkannten und geförderten Ausgaben Die Verwaltung erläutert nochmals die Intention der Vorlage. In der sich daraus anschließenden Diskussion erklärt das Mitglied Kindler, dass er für die FDP-Fraktion weiteren Beratungsbedarf sieht und sich daher der Stimme enthalten wird. Die Mitglieder Ramers und Dr. Dirhold erklären, dass durch die zusätzliche Übernahme der Investitionskosten des Kreises mit 10 % der vom Land anerkannten und geförderten Ausgaben der Ausbau von Plätzen für Kinder unter 3 Jahren sichergestellt wird. Der Allgemeine Vertreter des Landrates, Herr Poth, erklärt, dass der Kreis als Träger der Jugendhilfe in der Verantwortung und Verpflichtung steht, die Umsetzung des Rechtsanspruches für die Betreuung von Kindern unter 3 Jahren bis zum 01.08.2013 zu gewährleisten. Die zusätzliche Beteiligung an den Investitionskosten findet die Akzeptanz der kreisangehörigen Städte und Gemeinden. Desweiteren weist er darauf hin, dass, sofern der Kreistag auf Empfehlung des Jugendhilfeausschusses der V 166/2011 zustimmt, die Tagesordnungspunkte 5 bis 23 dahin gehend abzuändern sind, dass ein Zuschuss in Höhe von 10 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben gewährt wird. Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Kreistag folgende Beschlussfassung: Der Kreistag beschließt auf Empfehlung des Jugendhilfeausschusses a) Investitionen und Ausstattungen in Kindertageseinrichtungen zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter 3 Jahren nach Abzug der Landesförderung gemäß Runderlass des MGFFI vom 09.05.2008 mit 10 % der vom Land anerkannten und geförderten Ausgaben zu übernehmen, b) bereits bezuschusste Maßnahmen auf Antrag der Träger mit einem weiteren Zuschuss von 5 % der vom Land anerkannten und geförderten Ausgaben zu fördern c) im Finanzplan 2011 investive Mittel in Höhe von 270.000 € V 166/2011 bereitzustellen. Abstimmungsergebnis : Einstimmig, bei 1 Enthaltung (FDP-Fraktion)