Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
11 kB
Datum
10.03.2011
Erstellt
22.03.11, 04:08
Aktualisiert
07.04.11, 04:08
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 10.03.2011 im Sitzungssaal
2 des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
TOP 4
Investitionen und Ausstattungen in Kindertageseinrichtungen
zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter 3 Jahren
hier: Rückwirkende Erhöhung der Investitionskostenzuschüsse
des Kreises auf 10 % der vom Land anerkannten und
geförderten Ausgaben
Die Verwaltung erläutert nochmals die Intention der Vorlage.
In der sich daraus anschließenden Diskussion erklärt das
Mitglied Kindler, dass er für die FDP-Fraktion weiteren
Beratungsbedarf sieht und sich daher der Stimme enthalten
wird.
Die Mitglieder Ramers und Dr. Dirhold erklären, dass durch die
zusätzliche Übernahme der Investitionskosten des Kreises mit
10 % der vom Land anerkannten und geförderten Ausgaben der
Ausbau von Plätzen für Kinder unter 3 Jahren sichergestellt
wird.
Der Allgemeine Vertreter des Landrates, Herr Poth, erklärt,
dass der Kreis als Träger der Jugendhilfe in der Verantwortung
und Verpflichtung steht, die Umsetzung des Rechtsanspruches
für die Betreuung von Kindern unter 3 Jahren bis zum
01.08.2013 zu gewährleisten.
Die zusätzliche Beteiligung an den Investitionskosten findet die
Akzeptanz der kreisangehörigen Städte und Gemeinden.
Desweiteren weist er darauf hin, dass, sofern der Kreistag auf
Empfehlung des Jugendhilfeausschusses der V 166/2011
zustimmt, die Tagesordnungspunkte 5 bis 23 dahin gehend
abzuändern sind, dass ein Zuschuss in Höhe von 10 % der
zuwendungsfähigen Gesamtausgaben gewährt wird.
Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Kreistag folgende
Beschlussfassung:
Der Kreistag beschließt auf Empfehlung des
Jugendhilfeausschusses
a) Investitionen und Ausstattungen in Kindertageseinrichtungen
zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter 3 Jahren nach Abzug
der Landesförderung gemäß Runderlass des MGFFI vom
09.05.2008 mit 10 % der vom Land anerkannten und
geförderten Ausgaben zu übernehmen,
b) bereits bezuschusste Maßnahmen auf Antrag der Träger mit
einem weiteren Zuschuss von 5 % der vom Land anerkannten
und geförderten Ausgaben zu fördern
c) im Finanzplan 2011 investive Mittel in Höhe von 270.000 €
V 166/2011
bereitzustellen.
Abstimmungsergebnis :
Einstimmig, bei 1 Enthaltung
(FDP-Fraktion)