Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
88 kB
Erstellt
28.03.14, 16:00
Aktualisiert
28.03.14, 16:00
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Gremium: Gemeinderat
Termin: 08.04.2014
öffentlich
TOP- Nr.:
58/2014
Abteilung:
Sachbearbeiter:
3
Herr Franke
Aktenzeichen:
Datum:
III F/Ra
18.03.2014
Bebauungsplan Nr. A 2 "Auf dem Heiligenfeld/Segelflugplatzgelände" im Ortsteil
Bergstein;
hier: Aufstellungsbeschluss für die 3. Änderung zur Anlegung einer Fahrradstrecke für
Mountainbiker (Dirt-Bahn)
Beschlussvorschlag:
In Kenntnisnahme des Sachverhalts wird gem.§ 2 BauGB der Aufstellungsbeschluss für die
3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. A 2 „Auf dem Heiligenfeld/Segelflugplatzgelände“ zur
Errichtung einer Dirt-Bahn (Fahrradstrecke für Mountainbiker) gefasst. Weiterhin wird beschlossen, das Bauleitplanverfahren in Anwendung des § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren durchzuführen.
Der Bürgermeister wird ermächtigt, das entsprechende Bauleitplanverfahren durchzuführen.
Finanzielle Auswirkungen ?
Ja
ca. 2.500,00 €
Kosten für die Bauleitplanung
Sachverhalt:
Eine größere Gruppe von Jugendlichen (15-20) geht in Bergstein dem Radfahren auf sog. „DirtBahnen“ nach und sind zusammen mit ihren Eltern an die Gemeinde herangetreten, eine entsprechende Bahn errichten zu können. Diesem Anliegen haben sich die Jugendbetreuerinnen
- Seite 1 von 2 -
angenommen und eine Lösungsmöglichkeit erarbeitet. Es ist beabsichtigt, die Errichtung der Bahn
als ein Projekt der Jugendarbeit zu verwirklichen.
Vonseiten der Jugendbetreuerinnen ist geplant, auf dem gemeindlichen Grundstück Gemarkung
Bergstein, Flur 27, Nr. 59, unterhalb des Parkplatzes des Segelflugplatzgeländes eine Dirt-Bahn
zu errichten.
Die Anlegung einer derartigen Fahrradstrecke ist baugenehmigungspflichtig. Diese kann aber nur
erteilt werden, wenn die entsprechende Bauleitplanung vorhanden ist. In diesem Fall kommt der
vorhandene Bebauungsplan Nr. A 2 „Auf dem Heiligenfeld/Segelflugplatzgelände“ dem Projekt
entgegen. Ohne Bebauungsplan wäre nach Aussage des Bauordnungsamtes des Kreises Düren
eine Baugenehmigung nicht denkbar. Der vorhandene Bebauungsplan weist für den Bereich der
Flugzeughalle ein Sondergebiet (SO-Gebiet) mit der Bezeichnung „Flugzeughalle und Gaststätte“
aus.
Für die Erteilung der Baugenehmigung für die Dirt-Bahn muss diese Zweckbestimmung entsprechend ergänzt werden. Hierfür ist aber eine Änderung des Bebauungsplanes erforderlich. Nach
Rücksprache mit dem Stadtplanungsbüro Zimmermann sollte die Zweckbestimmung des SOGebietes „Flugzeughalle und Gaststätte“ um den Wortlaut „Fahrradstrecke für Mountainbiker (DirtBahn)“ erweitert werden. Das entsprechende Bauleitplanverfahren kann im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt werden.
Sollte der Ausschuss für Jugend, Kultur und Vereine dem Projekt der Anlegung der Dirt-Bahn zustimmen, kann in der Gemeinderatssitzung der Aufstellungsbeschluss für die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. A 2 „Auf dem Heiligenfeld/Segelflugplatzgelände“ zur Anlegung einer DirtBahn (Fahrradstrecke für Mountainbiker) gefasst werden.
Die Planunterlagen für die 3. Änderung des vorgenannten Bebauungsplanes (Begründung und
zeichnerische Darstellung) sind als Anlage beigefügt.
Die Jugendbetreuerinnen werden in der Sitzung anwesend sein und das Konzept zur Anlegung
und den Betrieb der Dirt-Bahn vorstellen. Für die Beratungen in der Fraktion wird Ihnen als Ergänzung zu dieser Vorlage das Konzept noch schriftlich nachgereicht. Leider war ein Versand dieses
Konzepts mit der Einladung aus Zeitgründen nicht möglich.
Anlage
Abwägung und Entscheidungsvorschlag: ./.
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(Abteilungsleiter)
(Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister)
- Seite 2 von 2 -