Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
112 kB
Erstellt
19.11.13, 01:00
Aktualisiert
19.11.13, 01:00
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
147/2013
Abteilung:
Sachbearbeiter:
5
Herr Bergs
öffentlich
Aktenzeichen:
TOP- Nr.:
Datum:
V Gebührenkalk.
Winterdienst 2014
31.10.2013
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss
Termin: 21.11.2013
Winterdienst;
hier: Gebührenkalkulation und Satzung 2014
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, folgenden Beschluss zu fassen:
1) Die Richtigkeit der vorgelegten Gebührenbedarfsberechnung nach Anlage A wird
festgestellt.
2) Eine Gebührenanpassung ist erforderlich.
3) Der Gebührensatz pro laufendem Meter Straßenfront beträgt 0,90 €.
4) Die Gebührensatzung zur Straßenreinigung in der Gemeinde Hürtgenwald wird in der
beiliegenden Fassung beschlossen.
Finanzielle Auswirkungen ?
Ja
Sachverhalt:
Wie bereits im Vorjahr erfolgt die Kalkulation der Winterdienstgebühren ab dem 01.01.2014 auf
der Basis der Abschreibung des Anlagevermögens nach dem Wiederbeschaffungszeitwert. Die
kalkulatorische Verzinsung erfolgt mit 6%.
Nach endgültiger Abrechnung des Gebührenhaushaltes 2011 ergibt sich ein Fehlbetrag in Höhe
von 3.239,72 € (Anlage B). Dieser ist im Wesentlichen zu begründen aus den abschließenden
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Buchungen der internen Leistungsbeziehungen sowie kalkulatorischen Kosten. In der vorläufigen
Abrechnung aus der letztjährigen Kalkulation war noch ein Überschuss in Höhe von 15.519,00 €
ausgewiesen worden.
Mittlerweile liegt die endgültige Abrechnung des Jahres 2012 laut Anlage C vor. Hierbei hat sich
ein Überschuss von 4.206,34 € ergeben. Dieser wird unter Anrechnung des Verlustes 2011 in der
Gebührenperiode 2014 verwendet.
Der Gebührenbedarf nach der Kalkulation für 2014 unter der Berücksichtigung der vorgenannten
Ergebnisse aus der Abrechnung für 2011 und 2012 beträgt 85.715,98 €.
Auf der Grundlage der Neuorganisation innerhalb der Verwaltung sind die Stellenanteile für die
Ermittlung der Personalaufwendungen unter Berücksichtigung von 1 % für die allgemeine
Tarifsteigerung angepasst worden. Für 2014 wurden 6.955,00 € (Vorjahr 14.935,00 €) ermittelt,
woraus die Verminderung in Höhe von 7.980,00 € resultiert. In gleicher Weise konnten die
anteiligen Verwaltungskosten gekürzt werden. Zwischen 2013 und 2014 sinken sie von 9.039,00 €
um 4.540,00 € auf 4.499,00 €.
Nach dem Anlagennachweis sind für die Abschreibungen bei den Winterdienstgeräten auch
bedingt durch Neuanschaffungen 7.633,00 € anzusetzen. Die Verzinsung bleibt nahezu gleich.
Die Sachkosten sind gleichgeblieben.
Abwägung und Entscheidungsvorschlag:
-.-
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(Abteilungsleiter)
(Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister)
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