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Beschlussvorlage (Winterdienst; hier: Gebührenkalkulation und Satzung 2014)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
112 kB
Erstellt
19.11.13, 01:00
Aktualisiert
19.11.13, 01:00
Beschlussvorlage (Winterdienst;
hier: Gebührenkalkulation und Satzung 2014) Beschlussvorlage (Winterdienst;
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GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister 147/2013 Abteilung: Sachbearbeiter: 5 Herr Bergs öffentlich Aktenzeichen: TOP- Nr.: Datum: V Gebührenkalk. Winterdienst 2014 31.10.2013 Gremium: Haupt- und Finanzausschuss Termin: 21.11.2013 Winterdienst; hier: Gebührenkalkulation und Satzung 2014 Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, folgenden Beschluss zu fassen: 1) Die Richtigkeit der vorgelegten Gebührenbedarfsberechnung nach Anlage A wird festgestellt. 2) Eine Gebührenanpassung ist erforderlich. 3) Der Gebührensatz pro laufendem Meter Straßenfront beträgt 0,90 €. 4) Die Gebührensatzung zur Straßenreinigung in der Gemeinde Hürtgenwald wird in der beiliegenden Fassung beschlossen. Finanzielle Auswirkungen ? Ja Sachverhalt: Wie bereits im Vorjahr erfolgt die Kalkulation der Winterdienstgebühren ab dem 01.01.2014 auf der Basis der Abschreibung des Anlagevermögens nach dem Wiederbeschaffungszeitwert. Die kalkulatorische Verzinsung erfolgt mit 6%. Nach endgültiger Abrechnung des Gebührenhaushaltes 2011 ergibt sich ein Fehlbetrag in Höhe von 3.239,72 € (Anlage B). Dieser ist im Wesentlichen zu begründen aus den abschließenden - Seite 1 von 2 - Buchungen der internen Leistungsbeziehungen sowie kalkulatorischen Kosten. In der vorläufigen Abrechnung aus der letztjährigen Kalkulation war noch ein Überschuss in Höhe von 15.519,00 € ausgewiesen worden. Mittlerweile liegt die endgültige Abrechnung des Jahres 2012 laut Anlage C vor. Hierbei hat sich ein Überschuss von 4.206,34 € ergeben. Dieser wird unter Anrechnung des Verlustes 2011 in der Gebührenperiode 2014 verwendet. Der Gebührenbedarf nach der Kalkulation für 2014 unter der Berücksichtigung der vorgenannten Ergebnisse aus der Abrechnung für 2011 und 2012 beträgt 85.715,98 €. Auf der Grundlage der Neuorganisation innerhalb der Verwaltung sind die Stellenanteile für die Ermittlung der Personalaufwendungen unter Berücksichtigung von 1 % für die allgemeine Tarifsteigerung angepasst worden. Für 2014 wurden 6.955,00 € (Vorjahr 14.935,00 €) ermittelt, woraus die Verminderung in Höhe von 7.980,00 € resultiert. In gleicher Weise konnten die anteiligen Verwaltungskosten gekürzt werden. Zwischen 2013 und 2014 sinken sie von 9.039,00 € um 4.540,00 € auf 4.499,00 €. Nach dem Anlagennachweis sind für die Abschreibungen bei den Winterdienstgeräten auch bedingt durch Neuanschaffungen 7.633,00 € anzusetzen. Die Verzinsung bleibt nahezu gleich. Die Sachkosten sind gleichgeblieben. Abwägung und Entscheidungsvorschlag: -.- Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister) - Seite 2 von 2 -