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Kommune
Hürtgenwald
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Erstellt
19.11.13, 01:00
Aktualisiert
19.11.13, 01:00
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Gebührensatzung
zur Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Hürtgenwald
vom XX.XX.XXXX
Aufgrund des §7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO
NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666),
zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 01. Oktober 2013 (GV. NRW.
S. 564), der §§ 3 und 4 des Gesetzes über die Reinigung öffentlicher Straßen
(Straßenreinigungsgesetz NRW – StrReinG NRW) vom 18. Dezember 1975 (GV.
NW. S. 706, 1976 S. 12), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. Juni 2009 (GV.
NRW. S. 390) sowie der §§ 1, 2, 4, 6 und 7 des Kommunalabgabengesetzes für das
Land Nordrhein-Westfalen (KAG) vom 21. Oktober 1969 (GV. NW. S. 712), zuletzt
geändert durch Gesetz vom 13. Dezember 2011 (GV. NRW. S. 687) und § 5 der Satzung der Gemeinde Hürtgenwald über die Straßenreinigung der Gemeinde
Hürtgenwald vom 06.12.1978, zuletzt geändert durch Satzung vom 18.12.1986, hat
der Rat der Gemeinde Hürtgenwald in seiner Sitzung am XX.XX.XXXX folgende Satzung beschlossen:
§1
Allgemeines
Gemäß § 5 der Satzung über die Straßenreinigung der Gemeinde Hürtgenwald werden die im anliegenden Straßenverzeichnis aufgeführten Straßen bzw. Straßenteile
mit Ausnahme der Gehwege von der Gemeinde gereinigt.
Hierfür werden Gebühren erhoben. Sie sind dazu bestimmt, der durch die Reinigung
bzw. Winterdienst unter Berücksichtigung des Trägers der Straßenbaulast entstehenden Kosten zu decken. Das Straßenverzeichnis ist Bestandteil der Satzung. Die
Gebühren für den Winterdienst bzw. Straßenreinigung ruhen als öffentliche Last auf
dem Grundstück (§ 6 Abs. 5 KAG NRW).
§2
Gebührenmaßstab und Gebührensatz
1.
Maßstab für die Benutzung ist die Grundstücksseite entlang der Straße, durch
die das Grundstück erschlossen ist (Frontlänge). Grenzt ein Grundstück nicht
oder nicht mit der gesamten der Straße zugewandten Grundstücksseite an die
Straße, so wird anstelle der Frontlänge bzw. zusätzlich zur Frontlänge die der
Straßen zugewandte Grundstücksseite zugrunde gelegt. Zugewandte Grundstücksseiten sind diejenigen Abschnitte der Grundstücksbegrenzungslinie, die
mit der Straßengrenze gleich, parallel oder in einem Winkel von weniger als 45
Grad verlaufen.
2.
Liegt ein Grundstück an mehreren zu reinigenden Straßen, so werden die
Grundstücksseiten an den Straßen zugrunde gelegt, durch die eine wirtschaftliche oder verkehrliche Nutzung des Grundstückes möglich ist (§4 As. 2); bei abgeschrägten oder abgerundeten Grundstücksgrenzen wird der Schnittpunkt der
geraden Verlängerung der Grundstücksgrenzen zugrunde gelegt.
1
3.
Bei der Feststellung der Grundstücksseiten nach den Absätzen 1 und 2 werden
Bruchteile eines Meters bis zu 50 cm einschließlich abgerundet und über 50 cm
aufgerundet.
4.
Die Benutzungsgebühr beträgt jährlich je Meter Grundstücksseite 0,90 €.
5.
Die Zugehörigkeit einer Straße ergibt sich aus anliegendem Straßenverzeichnis.
§3
Gebührenpflichtige
1.
Gebührenpflichtig ist der Eigentümer des erschlossenen Grundstücks. Mehrere
Gebührenpflichtige sind Gesamtschuldner.
2.
Im Falle eines Eigentumswechsels ist der neue Eigentümer vom Beginn des
Monats an gebührenpflichtig, der dem Monat der Rechtsänderung folgt.
3.
Die Gebührenpflichtigen haben alle für die Errechnung der Gebühren erforderlichen Auskünfte zu erteilen und zu dulden, dass Beauftragte der Gemeinde das
Grundstück betreten, um die Bemessungsgrundlagen festzustellen oder zu
überprüfen.
§4
Entstehung, Änderung und Fälligkeit der Gebühr
1.
Die Gebührenpflicht entsteht mit dem Ersten des Monats, der auf den Beginn
der regelmäßigen Reinigung der Straße folgt. Sie erlischt mit dem Ende des
Monats, mit dem die regelmäßige Reinigung eingestellt wird.
2.
Ändern sich die Grundlagen für die Berechnung der Gebühr, so mindert oder
erhöht sich die Benutzungsgebühr vom Ersten des Monats an, der der Änderung folgt. Falls die Reinigung aus zwingenden Gründen für weniger als einen
Monat eingestellt oder für weniger als drei Monate eingeschränkt werden muss,
besteht kein Anspruch auf Gebührenminderung.
3.
Die Benutzungsgebühr wird einen Monat nach Zugang des Gebührenbescheides fällig, sofern im Gebührenbescheid kein anderer Zeitpunkt angegeben ist.
Die Gebühr kann zusammen mit anderen Abgaben angefordert werden.
§5
Billigkeitsmaßnahmen
Für Billigkeitsmaßnahmen gilt § 163 Abs. 1 Satz 1 und 3 der Abgabenordnung 77 in
Verbindung mit § 12 Nr. 3 Buchstabe c KAG sinngemäß.
2
§6
Inkrafttreten
Diese Gebührensatzung tritt am 01.01.2014 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung
vom 14.12.2012 außer Kraft.
Bekanntmachungsanordnung
Die vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Hinweis:
Gemäß § 7 Abs. 6 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen kann die
Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn,
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
b) die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder
d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt
und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden,
die den Mangel ergibt.
Hürtgenwald, den XX.XX.XXXX
(Axel Buch)
3
Anlage zur Gebührensatzung zur Straßenreinigungssatzung ab dem 01.01.2014
Aachener Weg
Am Dehlbach
Am Dorfplatz
Am Schafberg (außer Nr. 11, 16)
Am Sportplatz
Am Wehweg
Amselweg
An den vier Morgen
An der Binnesburg
An der Maar
An der Mühle
An der Nüllheck
An der Wurzel
Antoniusstraße
Auf dem Engel (außer Nr. 8, 10)
Auf dem Hau
Auf dem Heiligenfeld
Auf dem Knipp
Auf dem Strifft
Auf dem Stückchen
Auf dem Turm
Auf der Faldergaß
Auf der Harth
Auf der Weide (außer Nr. 2 D, 2 F)
August-Scholl-Straße
Bachstraße
Baptist-Palm-Platz
Benneganshof
Bergkamp
Bergsteiner Straße
Bergstraße
Besenbinderweg
Brandenberger Straße
Brandenberger Weg
Broichstraße
Burgstraße
Buschfeld
Christian-Werner-Straße
Dechant-Weisweiler-Straße
Dollweg
Dorfstraße
Dornhecke
Dresbach lt. Ergänzungssatzung Ortsumrandungssatzung und VEP-Dresbachtal
Dürener Straße (außer Nr. 102)
Dürenharth
Eichenpütz
Eichenweg
Eichgasse
4
Brandenberg
Gey
Brandenberg
Schafberg
Gey
Vossenack
Hürtgen
Brandenberg
Horm
Bergstein
Gey
Großhau
Vossenack
Gey
Schafberg
Großhau
Bergstein
Vossenack
Bergstein
Bergstein
Bergstein
Bergstein
Vossenack
Großhau
Kleinhau
Gey
Vossenack
Bergstein
Gey
Zerkall
Gey
Kleinhau
Brandenberg
Hürtgen
Gey
Bergstein
Kleinhau
Straß
Bergstein
Straß
Horm
Gey
Brandenberg
Gey
Vossenack
Gey
Großhau
Straß
Eifelstraße
Emmerich
Engpütz
Federhecke (außer Nr. 21)
Feldstraße
Finkenheider Weg
Flurstraße
Forststraße
Frenkstraße (außer Nr. 98, 103)
Friedhofstraße
Gartenstraße
Germeter (außer Nr. 0, 123, 135, 138, 139, 150,
153)
Giesenheck
Grüner Weg
Gustav-Renker-Straße
Hagbend
Hammergasse
Hasenfeld
Heidestraße
Heinz-Sieben-Straße
Höhenstraße (außer Nr. 101, 110, 112, 114)
Hohlweg
Honighecke (außer Nr. 19)
Hoppenhardter Weg
Hormer Straße
Hubertusstraße
Hügelstraße
Im Berg
Im Bongart
Im Buschofen
Im Dümpel
Im Endgesfeld
Im Geyberg
Im Glockenofen
Im Hagen
Im Löwenhof
Im Oberdorf
Im Pohl
Im Roßbroich
Im Siebert
Im Steinsfeld
Im Tauet
Im Tivoli
Im Unterdorf
Im Winkel
In den Heuen
In der Graat
In der Kaule
Industriestraße
Josef-Köller-Straße
5
Gey
Vossenack
Straß
Bergstein
Gey
Großhau
Kleinhau
Gey
Großhau
Gey
Bergstein
Vossenack
Vossenack
Gey
Zerkall
Großhau
Bergstein
Brandenberg
Schafberg
Vossenack
Hürtgen
Straß
Großhau
Kleinhau
Straß
Gey
Brandenberg
Kleinhau
Brandenberg
Kleinhau
Hürtgen
Hürtgen
Gey
Großhau
Gey
Gey
Vossenack
Gey
Kleinhau
Bergstein
Vossenack
Großhau
Straß
Vossenack
Hürtgen
Gey
Straß
Kleinhau
Horm
Gey
Kallstraße
Kapellenstraße
Kirchstraße
Kirchweg
Kleestraße
Kleinhauer Weg
Klosterhof
Kreuzheck
Kreuzstraße
Lämmerstraße
Leonhard-Zimmer-Straße
Macherbach
Maubacher Straße (außer Nr. 72)
Mestrenger Weg
Mittelstraße
Monschauer Straße
Mühlenweg
Nideggener Straße innerhalb der Ortsabrundungssatzung
Oberstraße
Paul-Heinemann-Straße
Pfarrer-Hegger-Straße
Pfarrer-Pleus-Straße
Pützgasse
Raffelspütz (außer Haus Nr. 17)
Ralscheid
Richelskuhl
Rinnebachstraße
Roßheckenweg
Schäfergasse
Scheffensweg
Schevenhüttener Straße (außer Nr. 9)
Schillerbend (außer Nr. 6, 16)
Schmidter Straße
Schoellers Weg
Schüllbachweg
Simonskall
Sonnenweg
St.-Donatus-Straße
Steinbachstraße
Stockberg
Tannenweg
Thea-Paulus-Straße
Trift
Waldweg
Wehebachstraße
Weingartsberg
Wiesenweg
Zum Bosselbach
Zum Fischbach
Zum Rosenberg
6
Bergstein
Straß
Hürtgen
Bergstein
Großhau
Hürtgen
Gey
Vossenack
Kleinhau
Horm
Horm
Brandenberg
Straß
Vossenack
Brandenberg
Vossenack
Zerkall
Brandenberg
Gey
Vossenack
Vossenack
Horm
Hürtgen
Brandenberg
Vossenack
Vossenack
Kleinhau
Kleinhau
Kleinhau
Gey
Kleinhau
Keinhau
Vossenack
Vossenack
Bergstein
Simonskall
Straß
Straß
Hürtgen
Vossenack
Straß
Gey
Vossenack
Gey
Vossenack
Zerkall
Gey
Vossenack
Bergstein
Bergstein
Zum Schnepfenflug
Zum Steinbruch
Zweifaller Weg
Vossenack
Kleinhau
Vossenack
7