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Beschlusstext (Leistungsvereinbarung zwischen dem Kreis Euskirchen und dem Deutschen Kinderschutzbund, Kreisverband Euskirchen, hinsichtlich der Koordination Tagespflege hier: Antrag des Deutschen Kinderschutzbundes, Kreisverband Euskirchen e.V., vom 28.02.2011)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
12 kB
Datum
10.03.2011
Erstellt
22.03.11, 04:08
Aktualisiert
07.04.11, 04:08
Beschlusstext (Leistungsvereinbarung zwischen dem Kreis Euskirchen und dem Deutschen Kinderschutzbund, Kreisverband Euskirchen, hinsichtlich der Koordination Tagespflege
hier: Antrag des Deutschen Kinderschutzbundes, Kreisverband Euskirchen e.V., vom 28.02.2011) Beschlusstext (Leistungsvereinbarung zwischen dem Kreis Euskirchen und dem Deutschen Kinderschutzbund, Kreisverband Euskirchen, hinsichtlich der Koordination Tagespflege
hier: Antrag des Deutschen Kinderschutzbundes, Kreisverband Euskirchen e.V., vom 28.02.2011)

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BESCHLUSS über das Ergebnis der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 10.03.2011 im Sitzungssaal 2 des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 26 Leistungsvereinbarung zwischen dem Kreis Euskirchen und dem Deutschen Kinderschutzbund, Kreisverband Euskirchen, hinsichtlich der Koordination Tagespflege hier: Antrag des Deutschen Kinderschutzbundes, Kreisverband Euskirchen e.V., vom 28.02.2011 Drucksache A 47/2011 Leistungsvereinbarung zwischen dem Kreis Euskirchen und TOP 26.1 dem Deutschen Kinderschutzbund, Kreisverband Euskirchen, hinsichtlich der Koordination Tagespflege hier: Antrag des Deutschen Kinderschutzbundes, Kreisverband Euskirchen e.V., vom 28.02.2011 <<26.1 A 47/2011 1. Ergänzung Leistungsver<<26.1 A 47/2011 1. Ergänzung Leistungsver Seit dem 01.01.2007 existiert zwischen dem KSB und dem Kreis Euskirchen eine Leistungsvereinbarung über die Bezuschussung von 0,5 Stellenanteilen bis zum 31.12.2012 hinsichtlich der Koordination der Tagespflege (V 282/2006). Der Kreistag hat auf Empfehlung des Jugendhilfeausschusses am 10.12.2008 beschlossen, für das Haushaltsjahr 2009 weitere 0,25 Stellenanteile zu bezuschussen (A 146/2008). Letztmalig wurde durch den Kreistag in seiner Sitzung am 09.09.2009 (V 538/2009) bis zum 31.12.2012 verlängert. Wie im Antrag beschrieben, wurde bereits durch das KiBiz die Bedeutung der Tagespflege aufgewertet. Die Planungen für den Ausbau der Betreuungsangebote für Kinder unter 3 Jahren im Rahmen des vom Bundestag verabschiedeten Kinderförderungsgesetzes (KiföG) belaufen sich auf 35 % der Kinder im Alter von 4 Monaten bis zum 3. Lebensjahr im Jahre 2013. Landesweit wird davon ausgegangen, dass hiervon 70 % in Form institutioneller Betreuung und 30 % - speziell für die jüngeren Kinder - durch Tagespflege abgedeckt werden soll. Hinzu kommt, dass aufgrund der Anpassung der Elternbeiträge für Tagespflege an die Elternbeiträge in Tageseinrichtungen für Kinder sowie der Erhöhung der Leistungen an die Tagespflegepersonen ab dem 01.01.2010 (s. V 541/2009 und V 542/2009) die Nachfrage an Betreuung in Tagespflege stark angestiegen ist. Dass dies Auswirkungen auf die notwendige Personalausstattung haben wird, war bereits in der V 541/2009 durch die Verwaltung angekündigt worden. A 47/2011 1. Ergänzung Die Fallzahlen stiegen in 2010 von 62 auf 143 vom Jugendamt geförderte Fälle. Die umfangreicher gewordenen Genehmigungsverfahren gem. § 43 SGB VIII erfordern ebenso wie die Unterstützung und Beratung der Familienzentren eine Anpassung der bezuschussten Stellenanteile im beantragten Umfang. Für das Haushaltsjahr 2011 sind bisher bei einem Stellenanteil von 0,75 VK insgesamt 58.200 € (Personalkosten+ 20 % Gemeinkosten + KGSt-Sachkostenpauschale) eingeplant. Die erforderlichen Mittel für die Aufstockung um 0,5 VK betragen auf der Basis der jetzigen Personalkosten ca. 33.400 €/Jahr (für das Haushaltsjahr 2011: 16.700 €). Beschlussvorschlag: Der Kreistag beschließt auf Empfehlung des Jugendhilfeausschusses a) die Mittel werden im Haushalt 2011 bei Produkt 361 01 im Rahmen der Veränderungsliste bereitgestellt b) die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechende Vereinbarung über Leistungen, Qualitätsentwicklung und Ziele für die Übernahme von Aufgaben im Bereich der Tagespflege gemäß §§ 22 ff. SGB VIII im Kreis Euskirchen für die Zeit vom 01.07.2011 bis zum 31.12.2012 entsprechend anzupassen. I. V. gez. Poth