Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
12 kB
Datum
10.03.2011
Erstellt
22.03.11, 04:08
Aktualisiert
07.04.11, 04:08
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 10.03.2011 im Sitzungssaal
2 des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
26
Leistungsvereinbarung zwischen dem Kreis Euskirchen und
dem Deutschen Kinderschutzbund, Kreisverband
Euskirchen, hinsichtlich der Koordination Tagespflege
hier: Antrag des Deutschen Kinderschutzbundes,
Kreisverband Euskirchen e.V., vom 28.02.2011
Drucksache A 47/2011
Leistungsvereinbarung zwischen dem Kreis Euskirchen und
TOP 26.1
dem Deutschen Kinderschutzbund, Kreisverband Euskirchen,
hinsichtlich der Koordination Tagespflege
hier: Antrag des Deutschen Kinderschutzbundes, Kreisverband
Euskirchen e.V., vom 28.02.2011
<<26.1 A 47/2011 1. Ergänzung Leistungsver<<26.1 A 47/2011
1. Ergänzung Leistungsver
Seit dem 01.01.2007 existiert zwischen dem KSB und dem
Kreis Euskirchen eine Leistungsvereinbarung über die
Bezuschussung von 0,5 Stellenanteilen bis zum 31.12.2012
hinsichtlich der Koordination der Tagespflege (V 282/2006).
Der Kreistag hat auf Empfehlung des Jugendhilfeausschusses
am 10.12.2008 beschlossen, für das Haushaltsjahr 2009
weitere 0,25 Stellenanteile zu bezuschussen (A 146/2008).
Letztmalig wurde durch den Kreistag in seiner Sitzung am
09.09.2009 (V 538/2009) bis zum 31.12.2012 verlängert.
Wie im Antrag beschrieben, wurde bereits durch das KiBiz die
Bedeutung der Tagespflege aufgewertet. Die Planungen für den
Ausbau der Betreuungsangebote für Kinder unter 3 Jahren im
Rahmen
des
vom
Bundestag
verabschiedeten
Kinderförderungsgesetzes (KiföG) belaufen sich auf 35 % der
Kinder im Alter von 4 Monaten bis zum 3. Lebensjahr im Jahre
2013. Landesweit wird davon ausgegangen, dass hiervon 70 %
in Form institutioneller Betreuung und 30 % - speziell für die
jüngeren Kinder - durch Tagespflege abgedeckt werden soll.
Hinzu kommt, dass aufgrund der Anpassung der Elternbeiträge
für Tagespflege an die Elternbeiträge in Tageseinrichtungen für
Kinder sowie der Erhöhung der Leistungen an die
Tagespflegepersonen ab dem 01.01.2010 (s. V 541/2009 und V
542/2009) die Nachfrage an Betreuung in Tagespflege stark
angestiegen ist.
Dass dies Auswirkungen auf die notwendige
Personalausstattung haben wird, war bereits in der V 541/2009
durch die Verwaltung angekündigt worden.
A 47/2011 1.
Ergänzung
Die Fallzahlen stiegen in 2010 von 62 auf 143 vom Jugendamt
geförderte Fälle.
Die umfangreicher gewordenen Genehmigungsverfahren gem.
§ 43 SGB VIII erfordern ebenso wie die Unterstützung und
Beratung der Familienzentren eine Anpassung der
bezuschussten Stellenanteile im beantragten Umfang.
Für das Haushaltsjahr 2011 sind bisher bei einem Stellenanteil
von 0,75 VK insgesamt 58.200 € (Personalkosten+ 20 %
Gemeinkosten + KGSt-Sachkostenpauschale) eingeplant.
Die erforderlichen Mittel für die Aufstockung um 0,5 VK
betragen auf der Basis der jetzigen Personalkosten ca. 33.400
€/Jahr (für das Haushaltsjahr 2011: 16.700 €).
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt auf Empfehlung des
Jugendhilfeausschusses
a) die Mittel werden im Haushalt 2011 bei Produkt 361 01 im
Rahmen der Veränderungsliste bereitgestellt
b) die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechende
Vereinbarung über Leistungen, Qualitätsentwicklung und Ziele
für die Übernahme von Aufgaben im Bereich der Tagespflege
gemäß §§ 22 ff. SGB VIII im Kreis Euskirchen für die Zeit vom
01.07.2011 bis zum 31.12.2012 entsprechend anzupassen.
I. V. gez. Poth