Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Änderung des Bebauungsplanes Nr. K 12 "An der Wurzel" im Ortsteil Vossenack; hier: Kosten der Bebauungsplanänderung)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
81 kB
Erstellt
19.03.14, 12:00
Aktualisiert
19.03.14, 12:00
Beschlussvorlage (Änderung des Bebauungsplanes Nr. K 12 "An der Wurzel" im Ortsteil Vossenack;
hier: Kosten der Bebauungsplanänderung) Beschlussvorlage (Änderung des Bebauungsplanes Nr. K 12 "An der Wurzel" im Ortsteil Vossenack;
hier: Kosten der Bebauungsplanänderung)

öffnen download melden Dateigröße: 81 kB

Inhalt der Datei

GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Gremium: Bau- und Umweltausschuss Termin: 03.04.2014 öffentlich TOP- Nr.: 53/2014 Abteilung: Sachbearbeiter: 3 Herr Franke Aktenzeichen: Datum: III F/Ra 12.03.2014 Änderung des Bebauungsplanes Nr. K 12 "An der Wurzel" im Ortsteil Vossenack; hier: Kosten der Bebauungsplanänderung Beschlussvorschlag: In Kenntnisnahme des Sachverhalts wird beschlossen, die Kosten für die Änderung des Bebauungsplanes Nr. K 12 (Änderung der Mindestfirsthöhe) von der Gemeinde zu tragen. Finanzielle Auswirkungen ? Ja ca. 10.000,00 € Kosten für die Bauleiplanung Sachverhalt: In der Gemeinderatssitzung am 05.12.2013 (Vorlage 169/2013) wurde die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. K 12 „An der Wurzel“ zur Änderung der Festsetzungen zur Firsthöhe (Aufhebung der Mindestfirsthöhe) für das gesamte Plangebiet beschlossen. Vorab sollte mit den betroffenen Grundstückseigentümern im Plangebiet abgeklärt werden, ob diese neben dem damaligen Antragsteller ebenfalls eine Bebauungsplanänderung wünschen und mit einer Kostenbeteiligung einverstanden sind. Die entsprechenden Schreiben an die betroffenen Grundstückseigentümer wurden mit Datum vom 07.01.2014 versandt. Auf diese Schreiben hat sich nur die Gesellschaft für Infrastrukturvermögen Kreis Düren mbH – GIS -(Nachfolgegesellschaft der GWS) geäußert. Dieses Schreiben datiert vom 04.02.2014 und ist als Anlage beigefügt. - Seite 1 von 2 - Der damalige Antragsteller zur Änderung des Bebauungsplanes hat der Verwaltung mündlich zugesichert, sich anteilig für seine Grundstücke an den Kosten zu beteiligen. Im gesamten Plangebiet steht der überwiegende Teil der Grundstücke im Eigentum der GIS. Vonseiten der Verwaltung wird gebeten, aufgrund des Schreibens der GIS die Gesamtsituation neu zu beraten und eine Entscheidung über die Kostenfrage herbeizuführen. Im diesjährigen Haushalt sind bei der Kostenstelle 909111 (Regional- und Bauleitplanung) 10.000,00 € für die Änderung von Bebauungsplänen eingestellt. Abwägung und Entscheidungsvorschlag: Den in dem Schreiben der GIS aufgeführten Argumente zur Aufhebung der Mindestfirsthöhe im gesamten Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. K 12 kann vonseiten der Verwaltung zugestimmt werden. In letzter Zeit mehren sich die Anfragen nach Baugrundstücken, auf denen man barrierefrei bauen kann. Der Trend geht dahin, dass viele Bauherren Häuser ohne Keller und ohne ausgebautes Dachgeschoss errichten möchten. Die Festsetzung einer Mindestfirsthöhe im Bereich von Bebauungsplänen schließt dies in vielen Fällen aber aus. Da diese Situation von Allgemeininteresse und der Gemeinde daran gelegen ist, dass die Bebauung im Bebauungsplangebiet Nr. K 12 weiter zunimmt, wird empfohlen, die Kosten für die Änderung des Bebauungsplanes von der Gemeinde zu übernehmen. 1 Anlage Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister) - Seite 2 von 2 -