Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
70 kB
Erstellt
10.03.14, 12:00
Aktualisiert
10.03.14, 12:00
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Mitteilungsvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Gremium: Schulausschuss
Termin: 20.03.2014
öffentlich
TOP- Nr.:
38/2014
Abteilung:
Sachbearbeiter:
2
Frau Görgen
Aktenzeichen:
Datum:
2 449.0 Gö
26.02.2014
Kindertageseinrichtungen in gemeindlicher Trägerschaft;
Entwicklungen im Kindergartenjahr 2014/2015
Beschlussvorschlag:
Der Schulausschuss nimmt den Sachstand zur Kenntnis.
Finanzielle Auswirkungen ?
Nein
€
Sachverhalt:
Nach dem Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern – Kinderbildungsgesetz (KiBiz) –
ist jährlich vom Kreisjugendamt über die die auf die Kindertageseinrichtung entfallenden Kindpauschalen zu entscheiden. Die Höhe und Anzahl der Kindpauschalen sind jeweils zum 15. März
dem Landesjugendamt zu melden.
Es ist hierfür notwendig, den Betreuungsbedarf der Erziehungsberechtigten zu ermitteln. Wie im
Vorjahr wurden im Dezember seitens der hiesigen Verwaltung alle Erziehungsberechtigten von
Kindern im Alter von 0 – 6 Jahren angeschrieben und nach dem Betreuungsbedarf für das
Kindergartenjahr 2014/2015 gefragt. Für den Einzugsbereich des Kindergartens Vossenack
wurden die Erziehungsberechtigten direkt von der dortigen Einrichtung angeschrieben.
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Die Ergebnisse der Befragung wurden dem Kreisjugendamt Anfang Januar d. J. fristgerecht
übermittelt. Die Bedarfsmeldungen und die vom Kreisjugendamt genehmigten Plätze sind dieser
Vorlage als Information beigefügt (siehe Anlage 1).
Für die Bereiche der Kindertageseinrichtungen Brandenberg und Kleinhau können alle
Anmeldewünsche erfüllt werden.
Im Bereich des Kindergartens Gey übersteigen die Anmeldungen (99) die vom Kreisjugendamt
bewilligten 92 Plätze (7 Kinder, davon 4 über dreijährige Kinder und 3 unter dreijährige Kinder).
Der Betreuungswunsch der Eltern für diese Kinder liegt zum größten Teil bei 45 Wochenstunden.
Da im nächsten Jahr auch in der Kindertageseinrichtung in Kleinhau 45 Wochenstunden als
Betreuung gebucht werden können, kam man überein, dass diese Kinder, sofern die Eltern damit
einverstanden sind, die Einrichtung in Kleinhau aufsuchen können. Deswegen hat das
Kreisjugendamt, wie aus der Anlage 1 ersichtlich, für die Einrichtung in Kleinhau 7 Plätze mehr
bewilligt. Somit wären alle Kinder untergebracht.
Die Kindertageseinrichtung in Gey entlässt in diesem Jahr nur 14 Kinder in die Schule, daher
kommt es zu der obigen Problematik bei den Neuaufnahmen.
Die Großtagespflegestelle in Großhau ist zum jetzigen Zeitpunkt mit 8 Kindern im Alter von unter
drei Jahren belegt.
Es wird um Kenntnisnahme gebeten.
Abwägung und Entscheidungsvorschlag:
./.
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(Abteilungsleiter)
(Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister)
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