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Mitteilungsvorlage (Kindertageseinrichtungen in gemeindlicher Trägerschaft; Entwicklungen im Kindergartenjahr 2014/2015)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
70 kB
Erstellt
10.03.14, 12:00
Aktualisiert
10.03.14, 12:00
Mitteilungsvorlage (Kindertageseinrichtungen in gemeindlicher Trägerschaft;
Entwicklungen im Kindergartenjahr 2014/2015) Mitteilungsvorlage (Kindertageseinrichtungen in gemeindlicher Trägerschaft;
Entwicklungen im Kindergartenjahr 2014/2015)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE HÜRTGENWALD Mitteilungsvorlage Nr.: Der Bürgermeister Gremium: Schulausschuss Termin: 20.03.2014 öffentlich TOP- Nr.: 38/2014 Abteilung: Sachbearbeiter: 2 Frau Görgen Aktenzeichen: Datum: 2 449.0 Gö 26.02.2014 Kindertageseinrichtungen in gemeindlicher Trägerschaft; Entwicklungen im Kindergartenjahr 2014/2015 Beschlussvorschlag: Der Schulausschuss nimmt den Sachstand zur Kenntnis. Finanzielle Auswirkungen ? Nein € Sachverhalt: Nach dem Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern – Kinderbildungsgesetz (KiBiz) – ist jährlich vom Kreisjugendamt über die die auf die Kindertageseinrichtung entfallenden Kindpauschalen zu entscheiden. Die Höhe und Anzahl der Kindpauschalen sind jeweils zum 15. März dem Landesjugendamt zu melden. Es ist hierfür notwendig, den Betreuungsbedarf der Erziehungsberechtigten zu ermitteln. Wie im Vorjahr wurden im Dezember seitens der hiesigen Verwaltung alle Erziehungsberechtigten von Kindern im Alter von 0 – 6 Jahren angeschrieben und nach dem Betreuungsbedarf für das Kindergartenjahr 2014/2015 gefragt. Für den Einzugsbereich des Kindergartens Vossenack wurden die Erziehungsberechtigten direkt von der dortigen Einrichtung angeschrieben. - Seite 1 von 2 - Die Ergebnisse der Befragung wurden dem Kreisjugendamt Anfang Januar d. J. fristgerecht übermittelt. Die Bedarfsmeldungen und die vom Kreisjugendamt genehmigten Plätze sind dieser Vorlage als Information beigefügt (siehe Anlage 1). Für die Bereiche der Kindertageseinrichtungen Brandenberg und Kleinhau können alle Anmeldewünsche erfüllt werden. Im Bereich des Kindergartens Gey übersteigen die Anmeldungen (99) die vom Kreisjugendamt bewilligten 92 Plätze (7 Kinder, davon 4 über dreijährige Kinder und 3 unter dreijährige Kinder). Der Betreuungswunsch der Eltern für diese Kinder liegt zum größten Teil bei 45 Wochenstunden. Da im nächsten Jahr auch in der Kindertageseinrichtung in Kleinhau 45 Wochenstunden als Betreuung gebucht werden können, kam man überein, dass diese Kinder, sofern die Eltern damit einverstanden sind, die Einrichtung in Kleinhau aufsuchen können. Deswegen hat das Kreisjugendamt, wie aus der Anlage 1 ersichtlich, für die Einrichtung in Kleinhau 7 Plätze mehr bewilligt. Somit wären alle Kinder untergebracht. Die Kindertageseinrichtung in Gey entlässt in diesem Jahr nur 14 Kinder in die Schule, daher kommt es zu der obigen Problematik bei den Neuaufnahmen. Die Großtagespflegestelle in Großhau ist zum jetzigen Zeitpunkt mit 8 Kindern im Alter von unter drei Jahren belegt. Es wird um Kenntnisnahme gebeten. Abwägung und Entscheidungsvorschlag: ./. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister) - Seite 2 von 2 -