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Beschlusstext (Bebauungsplan Kall Nr. 8 "Steinbusch" hier: Antrag der SPD-Fraktion)

Daten

Kommune
Kall
Größe
10 kB
Erstellt
17.08.09, 13:26
Aktualisiert
17.08.09, 13:26
Beschlusstext (Bebauungsplan Kall Nr. 8 "Steinbusch"
hier: Antrag der SPD-Fraktion) Beschlusstext (Bebauungsplan Kall Nr. 8 "Steinbusch"
hier: Antrag der SPD-Fraktion)

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Beschluss: Die Ausführungen der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen. Beratungsverlauf: Bürgermeister Kaiser hat an der Beratung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teilgenommen. SPD-Fraktionsvorsitzender Sohn erläutert zunächst aus Sicht seiner Fraktion, welche Zielrichtung bisher im Hinblick auf den großflächigen Einzelhandel verfolgt worden ist. Zum einen sollte eine Überschreitung der 700-qm Grenze Verkaufsfläche zum Schutz des Einzelhandels im Zentralort verhindert werden. Andererseits handelt es sich bei den Grundstücken im Industriegebiet um subventionierte Flächen. Die qmPreise im Zentralort liegen hierbei ca. 10 Mal so hoch wie die im Alten Industrie- und Gewerbegebiet. Der in Aufstellung befindliche Bebauungsplan Kall Nr. 8.1. “Industrie- und Gewerbegebiet” wurde nicht fortgeführt, da die Kosten für den Bebauungsplan eines weitgehend bebautes Gebietes zum Nutzen außer Verhältnis standen. Da jedoch mit dem vorliegenden Bauantrag des Bürgermeisters diese 700-qmGrenze durchbrochen wird, sieht Herr Sohn dringender Beratungsbedarf im Ausschuss. Herr Sohn verließt hierzu eine eingehende Stellungnahme seiner Fraktion. Dabei stellen sich ihm insbesondere folgende Fragen: 1. Wann wurde der Bauantrag gestellt? 2. Wer hat den Bauantrag in der Verwaltung unterschrieben? 3. Wurde der Ausschussvorsitzende informiert? 4. Warum wurden die Planunterlagen des Bauantrages nicht der Sitzungsvorlage beigefügt? Fachbereichsleiter Schramm erläutert zunächst, dass er den Bauantrag, der am 11.06.2003 gestellt worden ist, unterschrieben habe. Er habe dies mit gutem Gewissen unterschreiben können, wenn man den Werdegang des Lidl-Marktes betrachtet. Die nachfolgenden Punkte haben zu seiner Entscheidung beigetragen. Im Jahre 1999 wurde der Antrag für den Neubau des Lidl-Marktes gestellt. Dieser Bauantrag wurde seinerzeit nicht im Struktur- Wirtschafts- und Planungsausschuss behandelt, obwohl hier Flächen für neuen Einzelhandel geschaffen wurden und zudem die alte Ladenfläche wieder für Einzelhandel eines anderen Sortiments (Textilien) frei wurde. Im Gegensatz hierzu wurde mit dem jetzigen Bauantrag zur Erweiterung der Verkaufsläche kein neues Sortiment eingeführt, so dass keine neue Konkurrenz zum Ortskern entstehen kann. Es handelt sich hierbei lediglich um eine Optimierung des Platzangebotes. Zu der Frage, warum die Planunterlagen nicht zur heutigen Sitzung beigefügt worden sind, erläutert Herr Schramm, dass dieser Bauantrag in der letzten Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschuss vorgestellt worden sind, so dass dies jetzt nicht mehr erforderlich war. Ausschussvorsitzender Weiler gibt bekannt, dass er auch nicht über den Bauantrag informiert war. Wäre er hiervon informiert worden, hätte er diesen auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung gesetzt. Er gibt jedoch zu bedenken, dass die Gemeinde nicht Genehmigungsbehörde ist. Hierfür ist der Kreis Euskirchen als Baugenehmigungsbehörde zuständig. Der Antragsteller hat einen Anspruch auf Genehmigung, wenn die Fesetzungen des Bebauungsplanes eingehalten werden. Dies trifft nach Rechtsauffassung des Kreises und der Bezirksregierung Köln im vorliegenden Fall zu. CDU Fraktionsvorsitzender Mießeler weißt die Vorwürfe der SPD-Fraktion gegen den Bürgermeister und das Handeln der Verwaltung entschieden zurück. Die CDU Fraktion werde die 700-qm-Obergrenze Verkaufsfläche für das Alte Industrie- und Gewerbegebiet nicht mehr anwenden. Diese Obergrenze sei seinerzeit, als im Ortskern noch mehrere kleinere Lebensmittelmärkte waren, zur Anwendung gekommen. Jetzt gebe es im Zentralort nur mehr den großen toom-Markt, der erst vor wenigen Monaten um rd. 1.200 qm Verkaufsfläche erweitert worden ist. Zudem handelt es sich bei den Flächen des Lidl-Marktes nicht um ein subventioniertes Grundstück. Vielmehr handelt es sich hier um die ehemalige Betriebshalle des Turbowerkes, die für den Neubau des Marktes abgerissen werden mußte. Er weißt zudem darauf hin, dass der Bauantrag des Bürgermeisters keine Sonderbehandlung erfahren hat.