Daten
Kommune
Kall
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7,7 kB
Erstellt
17.08.09, 13:26
Aktualisiert
17.08.09, 13:26
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss beautragt die Verwaltung eine
Allgemeinverfügung zum Verbrennen von pflanzlichen Abfällen zu erlassen. Das
Verbrennen von pflanzlichen Abfällen soll in dem zeitlichen Umfang erlaubt werden,
wie dies vorher in § 24 der Satzung über die Abfallentsorung in der Gemeinde Kall
geregelt war.
Beratungsverlauf:
SPD-Fraktionsvorsitzender Sohn ist der Auffassung, dass im ländlichen Raum ein
Verbrennungsverbot von pflanzlichen Abfällen nicht praktikabel ist, so dass seine
Fraktion für den Erlass einer Allgemeinverfügung ist, die diese Restriktion wieder
rückgängig macht.
Neben der Anrainerkommune Schleiden hat jetzt auch Hellenthal eine solche
Allgemeinverfügung erlassen. Trotz der beschränkten Gültigkeitsdauer der
Allgemeinverfügung bis zum 15.04.2004 sollte nach Ansicht der SPD-Fraktion dies
auchin Kall umgesetzt werden.
CDU-Fraktionsvorsitzender Mießeler unterstützt die Aussage des Herrn Sohn und
sprich sich darüber hinaus dafür aus, dass für das Verbrennen von pflanzlichen
Abfällen die alte Rechtslage wieder hergestellt werden sollte.
Fraktionsvorsitzender der UWV/Bündnis 90/ Die Grünen Fiebrich vertritt diese
Meinung nicht. Er ist der Auffassung, dass der Erlass der Allgemeinverfügung zu
einer massiven Umweltverschmutzung führt. Seine Fraktion spricht sich somit
entschieden gegen den Erlass der Allgemeinverfügung aus.
Bürgermeister Kaiser stellt fest, dass mit dem Verbot des Verbrennens auch die
Beschwerden von Bürgern, die durch ddas Verbrennen von Abfällen belästigt worden
sind, augehört haben. Diese Beschwerden werden jedoch mit dem Erlass der
Allgemeinverfügung wieder auftreten.