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Beschlusstext (Verbrennen von pflanzlichen Abfällen - Erlass einer Allgemeinverfügung hier: Antrag der SPD-Fraktion)

Daten

Kommune
Kall
Größe
7,7 kB
Erstellt
17.08.09, 13:26
Aktualisiert
17.08.09, 13:26
Beschlusstext (Verbrennen von pflanzlichen Abfällen - Erlass einer Allgemeinverfügung
hier: Antrag der SPD-Fraktion)

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Inhalt der Datei

Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss beautragt die Verwaltung eine Allgemeinverfügung zum Verbrennen von pflanzlichen Abfällen zu erlassen. Das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen soll in dem zeitlichen Umfang erlaubt werden, wie dies vorher in § 24 der Satzung über die Abfallentsorung in der Gemeinde Kall geregelt war. Beratungsverlauf: SPD-Fraktionsvorsitzender Sohn ist der Auffassung, dass im ländlichen Raum ein Verbrennungsverbot von pflanzlichen Abfällen nicht praktikabel ist, so dass seine Fraktion für den Erlass einer Allgemeinverfügung ist, die diese Restriktion wieder rückgängig macht. Neben der Anrainerkommune Schleiden hat jetzt auch Hellenthal eine solche Allgemeinverfügung erlassen. Trotz der beschränkten Gültigkeitsdauer der Allgemeinverfügung bis zum 15.04.2004 sollte nach Ansicht der SPD-Fraktion dies auchin Kall umgesetzt werden. CDU-Fraktionsvorsitzender Mießeler unterstützt die Aussage des Herrn Sohn und sprich sich darüber hinaus dafür aus, dass für das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen die alte Rechtslage wieder hergestellt werden sollte. Fraktionsvorsitzender der UWV/Bündnis 90/ Die Grünen Fiebrich vertritt diese Meinung nicht. Er ist der Auffassung, dass der Erlass der Allgemeinverfügung zu einer massiven Umweltverschmutzung führt. Seine Fraktion spricht sich somit entschieden gegen den Erlass der Allgemeinverfügung aus. Bürgermeister Kaiser stellt fest, dass mit dem Verbot des Verbrennens auch die Beschwerden von Bürgern, die durch ddas Verbrennen von Abfällen belästigt worden sind, augehört haben. Diese Beschwerden werden jedoch mit dem Erlass der Allgemeinverfügung wieder auftreten.