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Beschlusstext (Aufstellung des Entwurfs der Haushaltssatzung des Kreises Euskirchen für die Haushaltsjahre 2011 und 2012 hier: Beteiligung der kreisangehörigen Städte und Gemeinden gemäß § 55 Abs. 1 KrO NRW)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
11 kB
Datum
12.04.2011
Erstellt
20.05.11, 04:09
Aktualisiert
26.05.11, 04:10
Beschlusstext (Aufstellung des Entwurfs der Haushaltssatzung des Kreises Euskirchen für die Haushaltsjahre 2011 und 2012
hier: Beteiligung der kreisangehörigen Städte und Gemeinden gemäß § 55 Abs. 1 KrO NRW) Beschlusstext (Aufstellung des Entwurfs der Haushaltssatzung des Kreises Euskirchen für die Haushaltsjahre 2011 und 2012
hier: Beteiligung der kreisangehörigen Städte und Gemeinden gemäß § 55 Abs. 1 KrO NRW)

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BESCHLUSS über das Ergebnis der 7. Sitzung des Kreistages am 12.04.2011 im Sitzungssaal des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 17.10 Aufstellung des Entwurfs der Haushaltssatzung des Kreises Euskirchen für die Haushaltsjahre 2011 und 2012 hier: Beteiligung der kreisangehörigen Städte und Gemeinden gemäß § 55 Abs. 1 KrO NRW Unter Berücksichtigung der Verwaltungsergänzung vom 24.03.2011 (siehe Z 3/V 132/2010) fasst der Kreistag hinsichtlich der Beteiligung der kreisangehörigen Städte und Gemeinden gemäß § 55 Abs. 1 KrO NRW folgenden Beschluss: 1. Dem Ansinnen der Kollegialen Konferenz, im April keinen Doppelhaushalt zu verabschieden, wird entsprochen. Die Verabschiedung des Haushaltes für das Haushaltsjahr 2012 wird in die Dezember-Sitzung vertagt. 2. Eine Zuführung zur Ausgleichsrücklage ist im Haushaltsjahr 2011 nach wie vor nicht vorgesehen. Zur Behandlung der Mehrerträge aus dem Nachteilsausgleich im Haushaltsjahr 2010 hat der Kreistag in seiner Sitzung am 15.12.2010 einen sehr gemeindefreundlichen Beschluss gefasst, der noch im Jahr 2010 umgesetzt wurde. 3. Die vom Land mitgeteilten Daten der 1. Modellrechnung zum GFG sind in den Haushalt ebenso eingeflossen wie die von der Landschaftsversammlung beschlossene Landschaftsumlage. 4. Der Kreistag begrüßt das praktizierte Beteiligungsverfahren, insbesondere auch die unbürokratische Möglichkeit, bis zur Verabschiedung des Haushaltes Stellung nehmen zu können. 5. Der Kreistag nimmt die unter Ziffer III. des Schreibens der Kollegialen Konferenz der Bürgermeister vom 22.12.2010 (siehe Z 1/V 132/2010) einleitend getroffenen Aussagen mit Verwunderung zur Kenntnis und hält die Wortwahl teilweise für unangebracht. Soweit dem Kreis mangelnde Sparbemühungen unterstellt werden, wird dies zurückgewiesen. Die Einschätzungen des Kreises zur Entwicklung künftiger Haushalte waren auch in den Vorjahren dem Haushalt zu entnehmen. Hinzu kommen vielfältige weitere Informationen, u. a. in Bürgermeisterkonferenzen, die den Bürgermeistern zur Kenntnis gebracht wurden. Überraschend können die Zahlen des Haushaltsentwurfs daher nicht sein. V 132/2010 Die Einwendungen der Bürgermeister der kreisangehörigen Städte und Gemeinden werden zurückgewiesen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig