Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
11 kB
Datum
12.04.2011
Erstellt
20.05.11, 04:09
Aktualisiert
26.05.11, 04:10
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der 7. Sitzung des Kreistages am 12.04.2011 im Sitzungssaal des
Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
TOP 17.10
Aufstellung des Entwurfs der Haushaltssatzung des Kreises
Euskirchen für die Haushaltsjahre 2011 und 2012
hier: Beteiligung der kreisangehörigen Städte und Gemeinden
gemäß § 55 Abs. 1 KrO NRW
Unter Berücksichtigung der Verwaltungsergänzung vom
24.03.2011 (siehe Z 3/V 132/2010) fasst der Kreistag
hinsichtlich der Beteiligung der kreisangehörigen Städte und
Gemeinden gemäß § 55 Abs. 1 KrO NRW folgenden
Beschluss:
1. Dem Ansinnen der Kollegialen Konferenz, im April keinen
Doppelhaushalt zu verabschieden, wird entsprochen. Die
Verabschiedung des Haushaltes für das Haushaltsjahr 2012
wird in die Dezember-Sitzung vertagt.
2. Eine Zuführung zur Ausgleichsrücklage ist im Haushaltsjahr
2011 nach wie vor nicht vorgesehen. Zur Behandlung der
Mehrerträge aus dem Nachteilsausgleich im Haushaltsjahr
2010 hat der Kreistag in seiner Sitzung am 15.12.2010
einen sehr gemeindefreundlichen Beschluss gefasst, der
noch im Jahr 2010 umgesetzt wurde.
3. Die vom Land mitgeteilten Daten der 1. Modellrechnung
zum GFG sind in den Haushalt ebenso eingeflossen wie die
von der Landschaftsversammlung beschlossene
Landschaftsumlage.
4. Der Kreistag begrüßt das praktizierte Beteiligungsverfahren,
insbesondere auch die unbürokratische Möglichkeit, bis zur
Verabschiedung des Haushaltes Stellung nehmen zu
können.
5. Der Kreistag nimmt die unter Ziffer III. des Schreibens der
Kollegialen Konferenz der Bürgermeister vom 22.12.2010
(siehe Z 1/V 132/2010) einleitend getroffenen Aussagen mit
Verwunderung zur Kenntnis und hält die Wortwahl teilweise
für unangebracht. Soweit dem Kreis mangelnde
Sparbemühungen unterstellt werden, wird dies
zurückgewiesen. Die Einschätzungen des Kreises zur
Entwicklung künftiger Haushalte waren auch in den
Vorjahren dem Haushalt zu entnehmen. Hinzu kommen
vielfältige weitere Informationen, u. a. in
Bürgermeisterkonferenzen, die den Bürgermeistern zur
Kenntnis gebracht wurden. Überraschend können die
Zahlen des Haushaltsentwurfs daher nicht sein.
V 132/2010
Die Einwendungen der Bürgermeister der kreisangehörigen
Städte und Gemeinden werden zurückgewiesen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig