Daten
Kommune
Kall
Größe
8,3 kB
Erstellt
17.08.09, 13:26
Aktualisiert
17.08.09, 13:26
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Rat die Verwaltung zu
beauftragen, auf der Grundlage des beigefügten Entwurfs die Einleitung des
Satzungsverfahrens zu veranlassen,
Die öffentliche Auslegung der Satzung über die Einbeziehung von
Außenbereichsflächen für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Kall
einschließlich Begründung wird gem. § 34 Abs. 5 Satz 1 BauGB in Verbindung mit §
13 Ziffer 2,2. Halbsatz BauGB und § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Beratungsverlauf:
Ratsherr Schäfer bittet die Verwaltung um Prüfung, ob die Gemeinde in diesem
Bereich über Grundstücksflächen verfügt, um einen Wendehammer bzw. eine
erweiterte Straßenführung zu planen. Bürgermeister Kaiser erläutert hierzu, dass
hierfür keine gemeindlichen Flächen zur Verfügung stehen. Zur Begrenzung des
Verkehrsaufkommens wurde in der Satzung festgeschrieben, dass nicht mehr als
zwei Wohneinheiten je Wohngebäude zulässig sind.