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Beschlussvorlage (Offene Ganztagsgrundschule (OGS) an der GGS Vossenack und der GGS Gey-Straß; hier: Schülerzahlen und weitere Entwicklung)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
63 kB
Erstellt
03.12.13, 01:00
Aktualisiert
03.12.13, 01:00
Beschlussvorlage (Offene Ganztagsgrundschule (OGS) an der GGS Vossenack und der GGS Gey-Straß;
hier: Schülerzahlen und weitere Entwicklung) Beschlussvorlage (Offene Ganztagsgrundschule (OGS) an der GGS Vossenack und der GGS Gey-Straß;
hier: Schülerzahlen und weitere Entwicklung)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Gremium: Schulausschuss Termin: 12.12.2013 öffentlich TOP- Nr.: 176/2013 Abteilung: Sachbearbeiter: Abteilung 2 Frau Kreutz Aktenzeichen: Datum: 022.12 28.11.2013 Offene Ganztagsgrundschule (OGS) an der GGS Vossenack und der GGS Gey-Straß; hier: Schülerzahlen und weitere Entwicklung Beschlussvorschlag: Der Schulausschuss nimmt die Darstellung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Gemeinde Hürtgenwald, die Verwaltung zu beauftragen, mit einem Fachplaner die mögliche räumliche Vergrößerung der OGS Vossenack zu untersuchen. Finanzielle Auswirkungen ? Ja, können noch nicht beziffert werden € Sachverhalt: Die Angebote der OGS an den beiden Grundschulstandorten in Vossenack und Gey-Straß erfreuen sich seit Jahren steigender Beliebtheit. Aus diesem Grund ist die OGS Gey-Straß vor einigen Monaten um eine 2. Gruppe räumlich erweitert worden. Die Schülerzahlen an der OGS Vossenack haben in diesem Schuljahr erstmals eine solche Höhe erreicht, dass Schülerinnen und Schüler abgewiesen werden mussten. Um dem steigenden Betreuungsbedarf Rechnung zu tragen, sollte die Gemeinde Hürtgenwald als Schulträger gemeinsam mit der Schulleitung, der Leiterin der OGS Vossenack (Frau Ina Gasper), dem Maßnahmeträger (SkF Düren – Frau Fachberaterin Scholl-Janster) und einem Fachplaner nach räumlichen Lösungen suchen. - Seite 1 von 2 - Abwägung und Entscheidungsvorschlag: Abzuwägen sind der Betreuungsbedarf der ortsansässigen Familien einerseits und mögliche finanzielle Auswirkungen andererseits. Da die finanziellen Auswirkungen einer räumlichen Vergrößerung nicht abschätzbar sind (z.B. Umnutzung von leer stehenden Räumen oder Ausbau) sind den politischen Gremien verlässliche Daten zu liefern, damit eine fundierte Entscheidung getroffen werden kann. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister) - Seite 2 von 2 -