Daten
Kommune
Kall
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Erstellt
17.08.09, 13:26
Aktualisiert
17.08.09, 13:26
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Der Planungs- Bau und Umweltausschuss nimmt die Ausführungen des Forstamtes
zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat, den vom Staatlichen Forstamt Schleiden
aufgestellten Forstwirtschaftsplan 2004 in der vorgelegten Fassung zu genehmigen
Beratungsverlauf:
Forstoberverwaltungsrat Kerkau bedankt sich für die Einladung zur heutigen Sitzung
und entschuldigt den Forstamtsleiter Walter.
Forstoberinspektor Gulba gibt zunächst einen Überblick über den Nachweis des
Betriebsgeschehen des Jahres 2003 anhand einer Folie (Anlage 1). Er erläutert
hierzu, dass insgesamt ca. 1.500 Stunden vom Waldarbeiter im gemeindlichen Wald
abgeleistet wurden. Das Wirtschaftsergebnis (aus Sicht des Forstamtes) ist
insgesamt positiv und beläuft sich auf 26.870 EUR.
Anhand von Folien erläutert Herr Gulba den Forstwirtschaftsplan 2004. Der Forstetat
weist Einnahmen in Höhe von 94.180,00 EUR aus. Dem gegenüber stehen
Ausgaben in Höhe von 113.160,00 EURO. Das Gesamtdefizit beträgt somit
18.980,00 EUR.
In diesem Zusammenhang wird von Herrn Kerkau die Altersstruktur des
gemeindlichen Waldes (Anlage 2) sowie die Baumartengruppenverteilung (Anlage 3)
dargelegt. Aufgrund des hohen Kiefernbestandes und der unausgewogenen
Altersstruktur ergibt sich insgesamt für den gemeindlichen Wald eine schlechte
Ausgangssituation, so dass auch künftig noch Defizite erzielt werden.
CDU-Fraktionsvorsitzender Mieserer weist darauf hin, das es Ziel der Gemeinde ist,
das Gesamtdefizit noch weiter zu reduzieren. Dies könnte zum einen durch eine
Mitgliedschaft in der Forstbetriebsgemeinschaft erreicht werden. Auf die Kündigung
des Betriebsleitungs- und Beförsterungsvertrag von 06.12.2002 hat die Gemeinde
bis heute noch keine Antwort vom Staatlichen Forstamt erhalten.
Herr Kerkau erläutert hierzu, dass eine Kündigung aus dem Beförsterungsvertrag nur
möglich ist, wenn die Entgelte aus der Entgeltordnung mehr als 8% steigen. Es steht
derzeit noch nicht fest, wann die neue Entgeltordnung in Kraft tritt. Fraglich ist
zudem, wieviel Waldflächen eine Kommune maximal haben darf, um in die
Forstbetriebsgemeinschaft (FBG) eintreten zu können. Es wird derzeit von einer
Obergrenze von 900 ha ausgegangen.
CDU-Fraktionsvorsitzender Mießeler bittet das Staatliche Forstamt um Prüfung, ob
es möglich ist, dass die Gemeinde mit einer Teilfläche in die FBG eintreten kann. Im
übrigen sollte die Obergrenze von 900 ha ausgegangen,