Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
65 kB
Datum
31.01.2013
Erstellt
22.02.13, 21:16
Aktualisiert
22.02.13, 21:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Niederschrift
über die 19. Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses (Wahlperiode 2009/2014)
am 31.01.2013
Tagungsort:
Sitzungssaal des Rathauses
Beginn:
18:00 Uhr
Ende:
20:24 Uhr
Anwesend sind:
SPD:
Herr Puchert-Blöbaum (Ausschussvorsitzender), Herr Brinkmann, Herr Hanning,
Herr Heidemann, Herr Leiding, Frau Marondel (für Herrn Bas)
CDU:
Herr Gräfe (stellvertr. Vorsitzender), Herr Daake, Herr Fiedler, Herr Hohberger
(für Herrn Baltschun), Herr Niemann, Herr Pankoke
B90/Grüne:
Herr Hachmeister, Herr Kantim (für Herrn Gadow)
FDP:
Herr Eger
Verwaltung:
BM Herr Schemmel, FBL Herr Oortman, Frau Knipping, Herr Raddatz, Frau Wiemer
Zuhörer:
zahlreich
Presse:
1
Gäste:
Herr Huesmann (Planungsbüro Drees und Huesmann),
Herr Brokmann und Herr Witzke (Landschaftsarchitekten GmbH Kortemeier
Brokmann), Herr Winkler und Herr Weinstein (Enderweit und Partner GmbH)
Der Ausschussvorsitzende (AV) eröffnet die Sitzung und stellt die ordnungsgemäße Einladung zu dieser
Sitzung sowie die Beschlussfähigkeit des Ausschusses fest. Er begrüßt die Anwesenden, insbesondere die
Gäste sowie die zahlreichen Zuhörerinnen und Zuhörer.
Die Tagesordnung wird wie folgt abgehandelt:
Tagesordnung
I. Öffentlicher Teil
1.
Anfragen der Einwohnerinnen und Einwohner
Ein Anwohner der Ahornstraße gibt bekannt, dass die Anlieger mit dem geplanten Geh-/ Radweg (vom
Stichweg Ahornstraße zum Neubaugebiet auf dem ehemaligen Sportplatz) nicht einverstanden sind und
dies auch schriftlich der Gemeinde mitgeteilt haben. AV Herr Puchert-Blöbaum bestätigt, dass die
Stellungnahme vorliegt und erklärt, dass hier im Zusammenhang mit der Änderung des
Bebauungsplanes -TOP 4- beraten werde.
Ein weiterer Einwohner hält es für schwierig, im Vorfeld Fragen zu stellen. Viele Fragen würden sich
vielleicht während der Beratungen zu dem Tagesordnungspunkt erledigen oder aber auch erst ergeben,
begründet er seine Ansicht. Da Anfragen aber nur zum jetzigen Zeitpunkt möglich sind, stellt er
folgende Fragen zum Thema Windpotentialanalyse:
-2-
Wann lag der Gemeinde Leopoldshöhe das Gutachten vor?
Werden die notwendigen Abstände zur Wohnbebauung berücksichtigt?
Werden die zulässigen Lärmwerte eingehalten?
Wann wurden die Tierkartierungen vorgenommen? Wie wurden sie durchgeführt (Methode)?
AV Herr Puchert-Blöbaum nimmt die Fragen zur Kenntnis und verweist auf die Beratungen zu dem
Tagesordnungspunkt 5.
2.
Anfragen der Ausschussmitglieder
Es werden keine Anfragen gestellt.
3.
Informationen der Verwaltung
AV Herr Puchert-Blöbaum begrüßt Herrn Huesmann, welcher heute für die 10. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 01/02 „Barkhauser Bruch“ an der Sitzung teilnimmt.
Da der Entwurf für das Fillies-Gelände überarbeitet und Herr Huesmann mit dem Bauleitplanverfahren
beauftragt worden sei, schlägt die Verwaltung vor, dass er über die aktuelle städtebauliche Planung
bereits heute informiert, so AV Herr Puchert-Blöbaum. Die offizielle Vorstellung des neuen Konzeptes
mit Beschussfassung soll dann am 07. März 2013 in der Sitzung des Hochbau- und
Planungsausschusses stattfinden.
Die Ausschussmitglieder sind mit der Vorgehensweise einverstanden.
Sodann gibt Herr Huesmann bekannt, dass die Planung eine reine Wohnnutzung beinhaltet, hier:
Geschosswohnungsbau bestehend aus Stadtvillen und Reihenhausbebauung mit zwei bis drei
Vollgeschossen, 48 barrierefreien Wohneinheiten und einem eigenen Blockheizkraftwerk. Die max.
Höhe der Gebäude werde 10,00 m nicht überschreiten (Anlage 1, Lagepläne). Es werde keine hohe
bauliche Verdichtung geben, stattdessen seien großzügige Abstände, große Frei- und Grünflächen und
neben den Stellplätzen (u.a. auch Besucherparkplätze) eine Tiefgarage geplant, so dass die für eine
Wohnbebauung gängige Festsetzung der GRZ und GFZ von 0,4 deutlich unterschritten werde.
Insgesamt werden somit sogar alle Voraussetzungen erfüllt, die für eine Klimaschutzsiedlung von
Bedeutung sind.
Städtebaulich sei dieses Konzept und die eigene Formsprache der Architektur auf der Gewerbebrache
durchaus vertretbar, beurteilt Herr Huesmann aus seiner Sicht die Planung.
AM Herr Gräfe hält es für lohnenswert, über die Planung nachzudenken. Einen großen Vorteil sieht er
in der Reduzierung der Wohneinheiten von damals 65 auf heute 48. Allerdings gilt es noch über die
Höhe von 10,00 m zu diskutieren.
AM Herr Hachmeister sieht keinen großen Unterschied zwischen alter und überarbeiteter Planung.
Weiter kann er sich an der Stelle nicht mit der Form der Baukörper anfreunden.
AM Herr Niemann befürchtet aufgrund der kostenspieligen Planung, dass die Wohnungen zu teuer und
die Mieten zu hoch werden. Er wünscht sich eine realistische Aussage hinsichtlich der Kosten der
Tiefgarage in Verbindung mit den Fahrstühlen zu den einzelnen Wohneinheiten.
AM Herr Pankoke erkundigt sich, ob es Miet- oder Eigentumswohnungen werden sollen. Herr
Huesmann vermutet, dass es sich aufgrund der beabsichtigten hochwertigen Qualität wahrscheinlich
um Eigentumswohnungen handeln werde.
Im Anschluss bedankt sich AV Herr Puchert-Blöbaum bei Herrn Huesmann für die Vorabinformationen.
Die Planung wird dann zur Beratung auf der Tagesordnung im März stehen.
Abschließend appelliert er an die Ausschussmitglieder, sich nicht gleich gegen die Planung zu
verschließen.
4.
10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/02 "Barkhauser Bruch"
hier: - Beratung und Beschluss über die während der Auslegung eingegangenen
Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger
öffentlicher Belange
- Satzungsempfehlung
AV Herr Puchert-Blöbaum erinnert an die drei wesentlichen Punkte aus der letzten Sitzung (Wegfall des
Weges entlang des Eselsbaches, Geh- und Radwegverbindung Ahornstraße und verkehrliche
Situation), über welche heute möglichst abschließend beraten werden solle. Er übergibt sodann an
Herrn Huesmann. Anhand der Synopse (Anlage 2) verdeutlicht und begründet er die Planänderungen
gegenüber der letzten Sitzung, eingeschlossen der eingangs genannten Problematiken.
Aufgrund der Äußerung eines Anwohners der Ahornstraße zu Beginn der Sitzung in Bezug auf die
-3-
Thematik „Festsetzung als Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung“ im Bereich Ahornstraße
führt Herr Huesmann aus, dass es keine große Veränderung für die Anwohner der Ahornstraße im
Vergleich zum rechtskräftigen Bebauungsplan geben werde, da im Bebauungsplan schon immer eine
durchgehende Verkehrsfläche festgesetzt war. Die jetzige Planung beinhaltet von der Ahornstraße eine
Zufahrt nur für die Anlieger mit anschließendem 3,0 m breiten Fuß- und Radweg als
Querungsmöglichkeit in das Neubaugebiet. Es wird vorgeschlagen, an der Planung des Fuß- und
Radweges festzuhalten und den Bebauungsplan dahingehend zu ändern.
Im Anschluss an die Ausführungen erklärt die CDU-Fraktion, dass der Plan in der Form auf den Weg
gebracht werden solle. Der Weg entlang des Eselsbaches hätte natürlich Charme gehabt, aber
aufgrund der finanziellen Situation, u.a. die entstandenen Mehrkosten für die Baumaßnahme Eselsbach
und die noch aufzubringenden Gelder für die Entsorgung des Kieselrots, wird der Planung zugestimmt.
Die Fraktion Bündnis 90/ Grüne plädiert dafür, den Weg entlang des Eselsbaches nicht
herauszunehmen. Dieser dann durchgehende Fuß- und Radweg bedeute einen hohen Qualitätsgewinn
für den Süden der Gemeinde, ähnlich wie das Wasserspiel auf dem Marktplatz. Durch den Wegfall des
Weges wird eine einmalige Chance vertan, die bestehende und viel genutzte Wegeverbindung von der
Waldstraße bis zur Grundschule in südlicher Richtung zu verlängern. Die Finanzierung sieht die
Fraktion Bündnis 90/ Grüne haushaltstechnisch für nicht relevant, da keine kritischen Bereiche
zusätzlich belastet werden.
Weiter stellt die Fraktion Bündnis 90/ Grüne den Antrag, im gesamten Arial die Gebäudehöhen (Traufund Firsthöhen) beizubehalten, aber die Anzahl der Wohneinheiten nicht festzusetzen.
Hier sei kein gesonderter Antrag notwendig, da ein Beschluss im Zusammenhang mit den Beschlüssen
über die eingegangenen Stellungnahmen (Abwägung) erfolgt, so AV Herr Puchert-Blöbaum. Der
Vorgehensweise wird zugestimmt.
Im Anschluss wird wie folgt abgestimmt:
Anlage „Vorschläge der Verwaltung“
A) Stellungnahmen der Öffentlichkeit
(s. Einladung des Hochbau- und Planungsausschusses vom 15.11.2012, Seite 19 – 24)
unter Bezugnahme der heute vorgeschlagenen Planänderungen (Synopse)
12 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen
Somit entfällt der Weg entlang des Eselsbaches, verdeutlicht AV Herr-Puchert-Blöbaum das
Abstimmungsergebnis zu diesem Punkt.
B) Stellungnahmen der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange
(s. Einladung des Hochbau- und Planungsausschusses vom 15.11.2012, Seite 25 – 29)
unter Bezugnahme der heute vorgeschlagenen Planänderungen (Synopse)
12 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen
C) Stellungnahmen der Fachbereiche im Haus
(s. Einladung des Hochbau- und Planungsausschusses vom 15.11.2012, Seite 30 - 31)
unter Bezugnahme der heute vorgeschlagenen Planänderungen (Synopse)
12 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen
Von Seiten der Fraktion Bündnis 90/ Grüne wird deutlich gemacht, dass sie der Stellungnahme C2
(Anzahl der Wohneinheiten ersatzlos zu streichen) folgen möchte.
Herr Huesmann erklärt, dass sich die Beschränkung der Wohneinheiten nur auf das Neubaugebiet
beziehe. Im Bereich der heutigen Festhalle und Sporthalle sollen keine Begrenzungen der zulässigen
Anzahl der Wohneinheiten pro Wohngebäude festgesetzt werden, auch nicht auf der zusätzlichen
Bauzeile südlich der Straße „Am Sportplatz“ (Eingangsbereich).
12 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung
Der Anregung, die Wohneinheiten ersatzlos zu streichen wird somit nicht gefolgt.
AV Herr Puchert-Blöbaum weist kurz auf die Stellungnahme A 12 hin. Hier müsse sichergestellt
werden, dass eine neue Verkehrsführung für die Anlieger keine Verschlechterung bedeute. Es könne
nicht sein, dass sie zukünftig, z.B. aufgrund einer Einbahnstraßenregelung durch das gesamte
Wohngebiet fahren müssen. Dies sei allerdings kein Thema für diesen Ausschuss, sondern für den
Ausschuss für Straßen, Plätze und Verkehr.
Sodann wird über den Beschlussvorschlag wie folgt abgestimmt:
-4-
Anlage aufgeführten „Vorschläge zur Abwägung“ zu den Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu beschließen.
2. Der Hochbau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe, die von der
Verwaltung vorgeschlagenen Ergänzungen der textlichen Festsetzungen und der Begründung
gemäß Vorlage zu beschließen.
3. Der Hochbau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe, die 10.
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/02 „Barkhauser Bruch“ mit Text und Begründung als
SATZUNG nach § 10 (1) BauGB i.V.m. § 13a BauGB zu beschließen.
4. Der Satzungsbeschluss für die 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/02 „Barkhauser Bruch“
ist
gemäß § 10 (3) BauGB öffentlich bekannt zu machen.
- 13 Ja-Stimme(n), 2 Nein-Stimme(n), 0 Enthaltung(en) 5.
Windpotentialanalyse für das Gemeindegebiet Leopoldshöhe
AM Herr Gräfe nimmt an der Beratung und Beschlussfassung nicht teil (§ 31 GO NRW).
AV Herr Puchert-Blöbaum begrüßt die Herren Brokmann und Witzke. Bevor diese mit der Vorstellung
des gesamträumlichen Planungskonzeptes zur Windpotenzialanalyse beginnen, erklärt er aufgrund der
eingangs gestellten Frage nach dem Bekanntsein des Gutachtens, dass auch die Politik heute zum
ersten Mal Kenntnis über den Abschlussbericht erhält.
Im Anschluss beantwortet Herr Brokmann vorerst die weiteren Fragen.
Die notwendigen und vorgeschriebenen Abstände zur Wohnbebauung und auch die zulässigen
Lärmwerte werden eingehalten. Nähere Ausführungen dazu später in der Präsentation.
Es fanden für das gesamte Gemeindegebiet sechs Vogelkartierungen durch Biologen statt. Hier wurden
die windkraftsensiblen Arten kartiert, insbesondere die Feldlerche, der Kiebitz, der Rotmilan, der
Turmfalke und der Mäusebussard.
Weiter fanden zwei Begehungen -ebenfalls durch Biologen- hinsichtlich des Fledermausaufkommens
statt. Herr Brokmann ergänzt, dass zu bestimmten Zeiten ein „fledermausfreundlicher
Betriebsalgorithmus“ festgelegt werden könne, das bedeute, die Anlagen können abgeschaltet werden.
Im Anschluss stellt er den Abschlussbericht anhand einer Powerpoint-Präsentation in drei Stufen vor.
(Die Präsentation ist im Ratsinformationssytem verfügbar.)
Stufe 1 Planungsraumanalyse
Diese Untersuchung beinhaltet u.a. die Ermittlung von Ausschlussbereichen unter Berücksichtigung der
vorhandenen Wohnbaugebiete, Wohnen im Außenbereich, Gewerbenutzungen, Siedlungs- und
Infrastruktur, Schutzgebiete und schutzwürdige Bereiche.
Stufe 2 Plausibilitätsprüfung
Die Prüfung beinhaltet die Berücksichtigung von Restriktionen/Sicherheitszonen angrenzender
Gemeinden, die Windhöffigkeit (wirtschaftlicher Betrieb ab 5,5 m/s), die Mindestflächengröße 0,5 ha
(durch Rotorblatt überstrichene Fläche), die Flächengeometrie (Aufnahme einer Kreisfläche mit 0,5 ha
Fläche), die Windenergienutzung entgegenstehender gemeindlicher Planungen und den räumlichen
Zusammenhang von mindestens 3 möglichen WEA (auch mit anderen Gemeinden).
Stufe 3 Einzelfallprüfung
Die Einzelfallprüfung berücksichtigt die Ergebnisse der einzelflächenbezogenen Prüfung der Eignung
und Umweltverträglichkeit, der avifaunistischen Kartierungen, die Berücksichtigung der Ergebnisse der
Fledermauspotenzialabschätzungen, die Voreinschätzung Artenschutz- und FFH-Verträglichkeit und
Berücksichtigung der Ausweisung des Regionalplanes und schließlich die einzelflächenbezogene
naturschutzfachliche Gesamteinschätzung der Eignung der Potenzialflächen zur Nutzung der
Windenergie.
Im Anschluss an die Untersuchungen werden nun zwei Standorte für eine Vorrangfläche für
Windkraftanlagen vom Gutachter empfohlen.
Die Fläche 03 (Anlage 3) ist bedingt geeignet für max. drei Windkraftanlagen. Die Fläche befindet sich
im Ortsteil Nienhagen westlich der Herforder Straße zwischen dem Kreisel (Firma Eltromat/ Gaststätte
Tannenkrug) und dem Sauerländer Weg.
Die Fläche 06 (Anlage 3) ist ebenfalls bedingt geeignet. Auf dieser vorhandenen Konzentrationsfläche
im Ortsteil Greste (Lehhagenweg) befinden sich bereits drei Windkraftanlagen. Diese, so der Gutachter,
-5-
könnten bei einem Repowering durch insgesamt max. vier größere Windenergieanlagen ersetzt
werden.
Ergänzend zu dem Endbericht teilt Herr Brokmann mit, dass noch eine dritte Fläche in Frage kommen
könnte.
Es handelt sich hier um die Fläche 04 (Anlage 3) im Ortsteil Bexterhagen. Das dortige Vorkommen
eines Rotmilan-Paares lässt die Fläche derzeit für eine Windenergienutzung ausscheiden. Man könne
nun versuchen, das Rotmilan-Paar mit einer Nisthilfe umzusiedeln, so Herr Brookmann. Er schlägt in
dem Zusammenhang vor, diese Fläche im Hinblick auf eine bedingte Windenergienutzung weiterhin zu
beobachten.
AV Herr Puchert-Blöbaum bedankt sich für den ausführlichen Vortrag.
Von Seiten der Ausschussmitglieder wird signalisiert, dass in jedem Fall noch Beratungsbedarf in den
Fraktionen bestehe und somit heute noch kein Beschluss hinsichtlich einer Änderung des Flächennutzungsplanes gefasst werden könne.
AV Herr Puchert-Blöbaum schlägt vor, in der Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses am
07. März 2013 mit den weiteren Beratungen fortzufahren.
Der Vorgehensweise wird zugestimmt.
Der Hochbau- und Planungsausschuss möge entscheiden, ob auf der Basis der vorgestellten
Windpotentialanalyse durch die Verwaltung eine Änderung des Flächennutzungsplanes für das
Gemeindegebiet Leopoldshöhe vorbereitet werden soll. Ziel ist dabei die Festschreibung von
Vorrangflächen für die Nutzung von Windenergieanlagen.
Zurückverwiesen
6.
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 08/03 „Ortskern“
hier: Nachverdichtung im Bereich zwischen Fliederstraße, im Süden, Eckendorfer
Straße, im Norden sowie Holunderstraße, im Westen und Herforder Straße, im
Osten
Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt AV Herr Puchert-Blöbaum die Herren Winkler und Weinstein.
Herr Winkler führt eingangs aus, dass im Ortsteil Schuckenbaum im Rahmen einer Nachverdichtung
Bauplätze für Einfamilienhäuser entstehen sollen.
Er stellt dem Ausschuss zwei verschiedene Entwicklungsmöglichkeiten und -potentiale anhand von
Übersichtsplänen (s. S. 5 - 8 der Einladung) vor. Die erste Alternative - die „große Lösung“- umfasst
den gesamten Bereich zwischen Fliederstraße, Holunderstraße, Herforder Straße und Eckendorfer
Straße. Die zweite Alternative – die „kleine Lösung“- umfasst im Wesentlichen nur zwei Flurstücke. Für
diesen Bereich liegt ein konkreter Antrag vor. Wenn zum heutigen Zeitpunkt die „kleine Lösung“ zum
Tragen komme, ist in jedem Fall bei der Planung darauf zu achten, dass die Möglichkeit einer weiteren
Nachverdichtung gewahrt bleibt, rät Herr Winkler.
Auf Nachfrage der CDU-Fraktion gibt die Verwaltung bekannt, dass bereits mit mehreren
Grundstückseigentümern gesprochen worden sei. Der heutige Beschluss werde als Arbeitsauftrag
gesehen, um mit den Gesprächen fortzufahren. Danach wird sich herausstellen, ob die „große“ oder
erst vielleicht nur die „kleine Lösung“ in Angriff genommen werden könne.
Die CDU-Fraktion macht deutlich, dass es ihr sehr wichtig ist, dass die „kleine Lösung“ eine spätere
„große Lösung“ nicht verhindere. AV Herr Puchert-Blöbaum stimmt dem zu. Ein „Vorratsbeschluss“
mache in dem Zusammenhang einen praktikablen Sinn.
Die Fraktion Bündnis 90/ Grüne schlägt vor, einen zusätzlichen Geh- und Radweg zur Eckendorfer
Straße im Entwurf zu berücksichtigen. Solche Gedanken können in den jetzt folgenden Überlegungen
aufgegriffen werden, so Herr Winkler.
Die CDU-Fraktion erkundigt sich, ob ein Ausgleich bei einer „großen Lösung“ notwendig sei. Weiter
fragt sie nach, wie es bei einer „kleinen Lösung“ mit den Erschließungsbeiträgen für die Anlieger,
insbesondere für einen Anlieger mit großer Grundstücksfläche aussehe.
Wenn man die jetzt zulässige Bebauung mit der neuen Bebauung vergleicht, werde es wahrscheinlich
keine wesentlichen Veränderungen der versiegelbaren Flächen geben. Darum gehe er davon aus, dass
ein Ausgleich nicht nötig sein werde, beantwortet Herr Winkler die erste Frage. Hinsichtlich der
Erschließungsbeiträge gibt die Verwaltung bekannt, dass der angesprochene Anlieger Bescheid wisse
und einverstanden sei.
Im Anschluss wird wie folgt über den Beschlussvorschlag abgestimmt:
-6-
Der Hochbau- und Planungsausschuss stimmt dem vorgestellten Planungskonzept (kleine Lösung) zu.
Sollte sich in den Gesprächen mit den Grundeigentümern die Möglichkeit zur „großen Lösung“ ergeben,
findet auch dieses die Zustimmung des Ausschusses.
- einstimmig 7.
17. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/02 „Leopoldshöhe Nord“
(Blatt B) im Bereich der Straße „Am Moshagen“ im Ortsteil Leopoldshöhe
hier: - Aufstellungsbeschluss gemäß § 1 (3), (6) BauGB i.V.m. § 13 BauGB
- Entwurfsbeschluss gemäß § 3 (2) BauGB i.V.m. § 13 (2) Nr. 2 BauGB
AV Herr Puchert-Blöbaum fasst die Vorlage kurz zusammen. Die Antragsteller beabsichtigen, einen
Wintergarten an das bestehende Wohnhaus zu bauen. Der Wintergarten überschreitet die Baugrenzen.
Im September habe der Ausschuss bereits über den Antrag beraten und einer Änderung des
Bebauungsplanes zugestimmt. Da kein Diskussionsbedarf besteht, lässt er wie folgt abstimmen:
1. Der Bebauungsplan Nr. 06/02 „Leopoldshöhe-Nord“ (Blatt B) ist entsprechend dem o.g. Antrag als
17. Änderung im vereinfachten Verfahren gemäß § 1 (3), (6) BauGB i.V.m. § 13 BauGB zu
ändern (Aufstellungsbeschluss).
2. Der Entwurf für die 17. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/02 „LeopoldshöheNord“ (Blatt B) wird beschlossen.
3. Die 17. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/02 „Leopoldshöhe-Nord“ (Blatt B) wird
gemäß § 13 (2) Nr. 2 BauGB i.V.m. § 3 (2) BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich
ausgelegt. Ort und Dauer der Offenlegung / der Beteiligung der Öffentlichkeit sind öffentlich
bekannt zu machen. Gemäß § 13 (3) Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass von einer
Umweltprüfung abgesehen wird. Die Beteiligung der Behörden zur 17. vereinfachten Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 06/02 „Leopoldshöhe-Nord“ (Blatt B) gemäß § 13 (2) Nr. 3 BauGB
i.V.m. § 4 (2) BauGB erfolgt gemäß § 4a (2) BauGB parallel zur Beteiligung der Öffentlichkeit
(Öffentliche Auslegung) gemäß § 13 (2) Nr. 2 BauGB i.V.m. § 3 (2) BauGB.
- einstimmig 8.
Zukünftige Entwicklung des Dorfes Greste im Ortsteil Greste
hier: Städtebauliche Einschätzung
Herr Oortman weist auf die derzeitige Situation des Dorfes Greste hin.
Mittlerweile stehen immer mehr ehemals genutzte landwirtschaftliche Gebäude leer. Wir fühlen uns
dem schönen Dorf Greste verpflichtet, so begründet er den Vorschlag der Verwaltung, ein
Entwicklungskonzept für das Dorf zu erarbeiten. Dabei solle es sich nicht um Neubauten im großen
Maße handeln, sondern es werde eher an die Möglichkeit einer Umnutzung der bestehenden Gebäude
gedacht. Zusammen mit den Eigentümerinnen und Eigentümern, aber auch mit den Bürgerinnen und
Bürgern solle nach Lösungen gesucht werden, den historischen Gebäudebestand zu erhalten und zu
nutzen. Da es sich um den Außenbereich handele, seien natürlich die Nutzungsmöglichkeiten begrenzt.
Die CDU-Fraktion bezweifelt, dass ein Entwicklungskonzept viele neue Erkenntnisse bringen werde.
Weiter fragt sie nach, ob bereits Gespräche mit den Betroffenen geführt worden seien.
Die Fraktion Bündnis 90/ Grüne erkundigt sich, warum die Initiative von Seiten der Verwaltung komme
und nicht von den Eigentümerinnen und Eigentümern.
Herr Oortman gibt bekannt, dass die Idee, ein Planungskonzept für das Dorf Greste zu entwickeln,
bereits vor zwei Jahren entstanden sei und jetzt angegangen werden solle. Mit den Eigentümerinnen
und Eigentümern sei bisher noch nicht gesprochen worden.
AV Herr Puchert-Blöbaum hält die Intention der Verwaltung für unstrittig und berechtigt.
Grundsätzlich sehen die Ausschussmitglieder ebenfalls den Bedarf, jedoch solle die Verwaltung erst mit
den Betroffenen sprechen, bevor der Auftrag für die Erstellung eines Entwicklungskonzeptes erteilt
werde.
In dem Zusammenhang schlägt die Fraktion Bündnis 90/ Grüne vor, den Tagesordnungspunkt in die
Fraktionen zurückzuverweisen.
Sodann wird einstimmig beschlossen, dass die Verwaltung möglichst bis zur nächsten Sitzung die
Gespräche führt, um dann erneut über die zukünftige Entwicklung des Dorfes Greste zu beraten bzw.
-7-
zu beschließen.
Der Hochbau- und Planungsausschuss beauftragt die Verwaltung, ein Entwicklungskonzept für das
Dorf Greste zu erarbeiten.
Zurückverwiesen
Puchert-Blöbaum
Ausschussvorsitzender
Wiemer
Schriftführerin