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Beschlusstext (Antrag der Arbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege im Kreis Euskirchen vom 26.05.2010 hier: Leistungsvereinbarung zur Förderung und Qualifizierung des Ehrenamtes)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
10,0 kB
Datum
12.04.2011
Erstellt
20.05.11, 04:09
Aktualisiert
26.05.11, 04:10
Beschlusstext (Antrag der Arbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege im Kreis Euskirchen vom 26.05.2010
hier: Leistungsvereinbarung zur Förderung und Qualifizierung des Ehrenamtes)

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BESCHLUSS über das Ergebnis der 7. Sitzung des Kreistages am 12.04.2011 im Sitzungssaal des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 17.3 Antrag der Arbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege im Kreis Euskirchen vom 26.05.2010 hier: Leistungsvereinbarung zur Förderung und Qualifizierung des Ehrenamtes Fraktionsvorsitzender Grutke (Bündnis 90/DIE GRÜNEN) stellt in seinen Ausführungen fest, dass das Ehrenamt die Stütze unseres Sozialwesens sei. Seines Wissens seien ca. 6.000 Mitbür-gerinnen und Mitbürger auf Kreisebene ehrenamtlich tätig. Dieses erhebliche Engagement müsse besser anerkannt werden. Insgesamt gesehen sei aus der Sicht seiner Fraktion der Antrag 22/2010 unterstützungswürdig. Eine Ausgliederung der Unterstützung aus Mitteln des Kreishaushaltes und die beabsichtigte Finanzierung aus Stiftungsmitteln der Kreissparkasse Euskirchen sei nicht zielführend. SPD-Fraktionsvorsitzender Uwe Schmitz erwidert daraufhin direkt, dass eine Verlagerung der Finanzierung aus Mitteln der KSK-Stiftung im Effekt keine Benachteiligung der Förderung und Qualifizierung des Ehrenamtes bedeute. Auch CDU-Fraktionsvorsitzender Reidt verwahrt sich gegen die Aussage des Fraktionsvorsitzenden Grutke. Hier gäbe es entsprechende Zusagen seitens der Stiftung, ausreichend Mittel zur Förderung und Qualifizierung des Ehrenamtes bereitzustellen. Fraktionsvorsitzender Grutke bezweifelt die vorherigen Aussagen der Fraktionsvorsitzenden Reidt und Uwe Schmitz. Beide Herren stellen nochmals fest, dass die bisher bereitgestellten Mittel zur Förderung und Qualifizierung des Ehrenamtes in Höhe von 50.000,00 €/jährlich dauerhaft durch die KSK-Stiftung zur Verfügung gestellt würden. Eine Belastung der Wohlfahrtsverbände würde dadurch vermieden. Daraufhin stellt der Vorsitzende den Antrag 22/2010 zur Abstimmung. Abstimmungsergebnis: Mit Mehrheit dagegen Damit ist der Antrag 22/2010 abgelehnt. A 22/2010