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Beschlußtext (Änderung des Bebauungsplanes Nr. 08/03 „Ortskern“ hier: Nachverdichtung im Bereich zwischen Fliederstraße, im Süden, Eckendorfer Straße, im Norden sowie Holunderstraße, im Westen und Herforder Straße, im Osten)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
8,0 kB
Datum
31.01.2013
Erstellt
22.02.13, 21:16
Aktualisiert
22.02.13, 21:16
Beschlußtext (Änderung des Bebauungsplanes Nr. 08/03 „Ortskern“
hier: Nachverdichtung im Bereich zwischen Fliederstraße, im Süden, Eckendorfer Straße, im Norden sowie Holunderstraße, im Westen und Herforder Straße, im Osten)

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Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister BESCHLUSS der 19. Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses (Wahlperiode 2009/2014) am 31.01.2013: 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 08/03 „Ortskern“ hier: Nachverdichtung im Bereich zwischen Fliederstraße, im Süden, Eckendorfer Straße, im Norden sowie Holunderstraße, im Westen und Herforder Straße, im Osten Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt AV Herr Puchert-Blöbaum die Herren Winkler und Weinstein. Herr Winkler führt eingangs aus, dass im Ortsteil Schuckenbaum im Rahmen einer Nachverdichtung Bauplätze für Einfamilienhäuser entstehen sollen. Er stellt dem Ausschuss zwei verschiedene Entwicklungsmöglichkeiten und -potentiale anhand von Übersichtsplänen (s. S. 5 - 8 der Einladung) vor. Die erste Alternative - die „große Lösung“- umfasst den gesamten Bereich zwischen Fliederstraße, Holunderstraße, Herforder Straße und Eckendorfer Straße. Die zweite Alternative – die „kleine Lösung“- umfasst im Wesentlichen nur zwei Flurstücke. Für diesen Bereich liegt ein konkreter Antrag vor. Wenn zum heutigen Zeitpunkt die „kleine Lösung“ zum Tragen komme, ist in jedem Fall bei der Planung darauf zu achten, dass die Möglichkeit einer weiteren Nachverdichtung gewahrt bleibt, rät Herr Winkler. Auf Nachfrage der CDU-Fraktion gibt die Verwaltung bekannt, dass bereits mit mehreren Grundstückseigentümern gesprochen worden sei. Der heutige Beschluss werde als Arbeitsauftrag gesehen, um mit den Gesprächen fortzufahren. Danach wird sich herausstellen, ob die „große“ oder erst vielleicht nur die „kleine Lösung“ in Angriff genommen werden könne. Die CDU-Fraktion macht deutlich, dass es ihr sehr wichtig ist, dass die „kleine Lösung“ eine spätere „große Lösung“ nicht verhindere. AV Herr Puchert-Blöbaum stimmt dem zu. Ein „Vorratsbeschluss“ mache in dem Zusammenhang einen praktikablen Sinn. Die Fraktion Bündnis 90/ Grüne schlägt vor, einen zusätzlichen Geh- und Radweg zur Eckendorfer Straße im Entwurf zu berücksichtigen. Solche Gedanken können in den jetzt folgenden Überlegungen aufgegriffen werden, so Herr Winkler. Die CDU-Fraktion erkundigt sich, ob ein Ausgleich bei einer „großen Lösung“ notwendig sei. Weiter fragt sie nach, wie es bei einer „kleinen Lösung“ mit den Erschließungsbeiträgen für die Anlieger, insbesondere für einen Anlieger mit großer Grundstücksfläche aussehe. Wenn man die jetzt zulässige Bebauung mit der neuen Bebauung vergleicht, werde es wahrscheinlich keine wesentlichen Veränderungen der versiegelbaren Flächen geben. Darum gehe er davon aus, dass ein Ausgleich nicht nötig sein werde, beantwortet Herr Winkler die erste Frage. Hinsichtlich der Erschließungsbeiträge gibt die Verwaltung bekannt, dass der angesprochene Anlieger Bescheid wisse und einverstanden sei. Im Anschluss wird wie folgt über den Beschlussvorschlag abgestimmt: Beschluss: Der Hochbau- und Planungsausschuss stimmt dem vorgestellten Planungskonzept (kleine Lösung) zu. Sollte sich in den Gesprächen mit den Grundeigentümern die Möglichkeit zur „großen Lösung“ ergeben, findet auch dieses die Zustimmung des Ausschusses. Beratungsergebnis: - einstimmig -