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Beschlusstext (Antrag der Helios gGmbH, Euskirchen, vom 04.02.2011 auf Bezuschussung der Erwerbslosenberatungsstelle für den Kreis Euskirchen)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
9,1 kB
Datum
12.04.2011
Erstellt
20.05.11, 04:09
Aktualisiert
26.05.11, 04:10
Beschlusstext (Antrag der Helios gGmbH, Euskirchen, vom 04.02.2011 auf Bezuschussung der Erwerbslosenberatungsstelle für den Kreis Euskirchen)

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der 7. Sitzung des Kreistages am 12.04.2011 im Sitzungssaal des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 17.4 Antrag der Helios gGmbH, Euskirchen, vom 04.02.2011 auf Bezuschussung der Erwerbslosenberatungsstelle für den Kreis Euskirchen Fraktionsvorsitzender Grutke (Bündnis 90/DIE GRÜNEN) vertritt die Auffassung, dass zur Beratung der Arbeitslosen ein weiterer Partner wünschenswert sei, zumal es sich hier um eine vom Leistungsbezug unabhängige Beratung der Arbeitslosen handele. Aus seiner Sicht würden auch keine Doppelstrukturen - z. B. zu den Jobcentern - geschaffen. Der Vorsitzende stellt daraufhin den Antrag 45/2011 der Helios gGmbH auf Bezuschussung der Erwerbslosenberatungsstelle für den Kreis Euskirchen zur Abstimmung. Abstimmungsergebnis: Mit Mehrheit dagegen A 45/2011