Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
46 kB
Datum
31.01.2013
Erstellt
22.02.13, 21:16
Aktualisiert
22.02.13, 21:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
der 19. Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses (Wahlperiode 2009/2014)
am 31.01.2013:
5.
Windpotentialanalyse für das Gemeindegebiet Leopoldshöhe
AM Herr Gräfe nimmt an der Beratung und Beschlussfassung nicht teil (§ 31 GO NRW).
AV Herr Puchert-Blöbaum begrüßt die Herren Brokmann und Witzke. Bevor diese mit der Vorstellung
des gesamträumlichen Planungskonzeptes zur Windpotenzialanalyse beginnen, erklärt er aufgrund der
eingangs gestellten Frage nach dem Bekanntsein des Gutachtens, dass auch die Politik heute zum
ersten Mal Kenntnis über den Abschlussbericht erhält.
Im Anschluss beantwortet Herr Brokmann vorerst die weiteren Fragen.
Die notwendigen und vorgeschriebenen Abstände zur Wohnbebauung und auch die zulässigen
Lärmwerte werden eingehalten. Nähere Ausführungen dazu später in der Präsentation.
Es fanden für das gesamte Gemeindegebiet sechs Vogelkartierungen durch Biologen statt. Hier wurden
die windkraftsensiblen Arten kartiert, insbesondere die Feldlerche, der Kiebitz, der Rotmilan, der
Turmfalke und der Mäusebussard.
Weiter fanden zwei Begehungen -ebenfalls durch Biologen- hinsichtlich des Fledermausaufkommens
statt. Herr Brokmann ergänzt, dass zu bestimmten Zeiten ein „fledermausfreundlicher
Betriebsalgorithmus“ festgelegt werden könne, das bedeute, die Anlagen können abgeschaltet werden.
Im Anschluss stellt er den Abschlussbericht anhand einer Powerpoint-Präsentation in drei Stufen vor.
(Die Präsentation ist im Ratsinformationssytem verfügbar.)
Stufe 1 Planungsraumanalyse
Diese Untersuchung beinhaltet u.a. die Ermittlung von Ausschlussbereichen unter Berücksichtigung der
vorhandenen Wohnbaugebiete, Wohnen im Außenbereich, Gewerbenutzungen, Siedlungs- und
Infrastruktur, Schutzgebiete und schutzwürdige Bereiche.
Stufe 2 Plausibilitätsprüfung
Die Prüfung beinhaltet die Berücksichtigung von Restriktionen/Sicherheitszonen angrenzender
Gemeinden, die Windhöffigkeit (wirtschaftlicher Betrieb ab 5,5 m/s), die Mindestflächengröße 0,5 ha
(durch Rotorblatt überstrichene Fläche), die Flächengeometrie (Aufnahme einer Kreisfläche mit 0,5 ha
Fläche), die Windenergienutzung entgegenstehender gemeindlicher Planungen und den räumlichen
Zusammenhang von mindestens 3 möglichen WEA (auch mit anderen Gemeinden).
Stufe 3 Einzelfallprüfung
Die Einzelfallprüfung berücksichtigt die Ergebnisse der einzelflächenbezogenen Prüfung der Eignung
und Umweltverträglichkeit, der avifaunistischen Kartierungen, die Berücksichtigung der Ergebnisse der
Fledermauspotenzialabschätzungen, die Voreinschätzung Artenschutz- und FFH-Verträglichkeit und
Berücksichtigung der Ausweisung des Regionalplanes und schließlich die einzelflächenbezogene
naturschutzfachliche Gesamteinschätzung der Eignung der Potenzialflächen zur Nutzung der
Windenergie.
Im Anschluss an die Untersuchungen werden nun zwei Standorte für eine Vorrangfläche für
Windkraftanlagen vom Gutachter empfohlen.
Die Fläche 03 (Anlage 3) ist bedingt geeignet für max. drei Windkraftanlagen. Die Fläche befindet sich
im Ortsteil Nienhagen westlich der Herforder Straße zwischen dem Kreisel (Firma Eltromat/ Gaststätte
Tannenkrug) und dem Sauerländer Weg.
Die Fläche 06 (Anlage 3) ist ebenfalls bedingt geeignet. Auf dieser vorhandenen Konzentrationsfläche
im Ortsteil Greste (Lehhagenweg) befinden sich bereits drei Windkraftanlagen. Diese, so der Gutachter,
könnten bei einem Repowering durch insgesamt max. vier größere Windenergieanlagen ersetzt
werden.
Ergänzend zu dem Endbericht teilt Herr Brokmann mit, dass noch eine dritte Fläche in Frage kommen
könnte.
Es handelt sich hier um die Fläche 04 (Anlage 3) im Ortsteil Bexterhagen. Das dortige Vorkommen
eines Rotmilan-Paares lässt die Fläche derzeit für eine Windenergienutzung ausscheiden. Man könne
nun versuchen, das Rotmilan-Paar mit einer Nisthilfe umzusiedeln, so Herr Brookmann. Er schlägt in
dem Zusammenhang vor, diese Fläche im Hinblick auf eine bedingte Windenergienutzung weiterhin zu
beobachten.
AV Herr Puchert-Blöbaum bedankt sich für den ausführlichen Vortrag.
Von Seiten der Ausschussmitglieder wird signalisiert, dass in jedem Fall noch Beratungsbedarf in den
Fraktionen bestehe und somit heute noch kein Beschluss hinsichtlich einer Änderung des Flächennutzungsplanes gefasst werden könne.
AV Herr Puchert-Blöbaum schlägt vor, in der Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses am 07.
März 2013 mit den weiteren Beratungen fortzufahren.
Der Vorgehensweise wird zugestimmt.
Beschluss:
Der Hochbau- und Planungsausschuss möge entscheiden, ob auf der Basis der vorgestellten
Windpotentialanalyse durch die Verwaltung eine Änderung des Flächennutzungsplanes für das
Gemeindegebiet Leopoldshöhe vorbereitet werden soll. Ziel ist dabei die Festschreibung von
Vorrangflächen für die Nutzung von Windenergieanlagen.
Beratungsergebnis:
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