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Beschlußtext (Windpotentialanalyse für das Gemeindegebiet Leopoldshöhe)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
46 kB
Datum
31.01.2013
Erstellt
22.02.13, 21:16
Aktualisiert
22.02.13, 21:16
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Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister BESCHLUSS der 19. Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses (Wahlperiode 2009/2014) am 31.01.2013: 5. Windpotentialanalyse für das Gemeindegebiet Leopoldshöhe AM Herr Gräfe nimmt an der Beratung und Beschlussfassung nicht teil (§ 31 GO NRW). AV Herr Puchert-Blöbaum begrüßt die Herren Brokmann und Witzke. Bevor diese mit der Vorstellung des gesamträumlichen Planungskonzeptes zur Windpotenzialanalyse beginnen, erklärt er aufgrund der eingangs gestellten Frage nach dem Bekanntsein des Gutachtens, dass auch die Politik heute zum ersten Mal Kenntnis über den Abschlussbericht erhält. Im Anschluss beantwortet Herr Brokmann vorerst die weiteren Fragen. Die notwendigen und vorgeschriebenen Abstände zur Wohnbebauung und auch die zulässigen Lärmwerte werden eingehalten. Nähere Ausführungen dazu später in der Präsentation. Es fanden für das gesamte Gemeindegebiet sechs Vogelkartierungen durch Biologen statt. Hier wurden die windkraftsensiblen Arten kartiert, insbesondere die Feldlerche, der Kiebitz, der Rotmilan, der Turmfalke und der Mäusebussard. Weiter fanden zwei Begehungen -ebenfalls durch Biologen- hinsichtlich des Fledermausaufkommens statt. Herr Brokmann ergänzt, dass zu bestimmten Zeiten ein „fledermausfreundlicher Betriebsalgorithmus“ festgelegt werden könne, das bedeute, die Anlagen können abgeschaltet werden. Im Anschluss stellt er den Abschlussbericht anhand einer Powerpoint-Präsentation in drei Stufen vor. (Die Präsentation ist im Ratsinformationssytem verfügbar.) Stufe 1 Planungsraumanalyse Diese Untersuchung beinhaltet u.a. die Ermittlung von Ausschlussbereichen unter Berücksichtigung der vorhandenen Wohnbaugebiete, Wohnen im Außenbereich, Gewerbenutzungen, Siedlungs- und Infrastruktur, Schutzgebiete und schutzwürdige Bereiche. Stufe 2 Plausibilitätsprüfung Die Prüfung beinhaltet die Berücksichtigung von Restriktionen/Sicherheitszonen angrenzender Gemeinden, die Windhöffigkeit (wirtschaftlicher Betrieb ab 5,5 m/s), die Mindestflächengröße 0,5 ha (durch Rotorblatt überstrichene Fläche), die Flächengeometrie (Aufnahme einer Kreisfläche mit 0,5 ha Fläche), die Windenergienutzung entgegenstehender gemeindlicher Planungen und den räumlichen Zusammenhang von mindestens 3 möglichen WEA (auch mit anderen Gemeinden). Stufe 3 Einzelfallprüfung Die Einzelfallprüfung berücksichtigt die Ergebnisse der einzelflächenbezogenen Prüfung der Eignung und Umweltverträglichkeit, der avifaunistischen Kartierungen, die Berücksichtigung der Ergebnisse der Fledermauspotenzialabschätzungen, die Voreinschätzung Artenschutz- und FFH-Verträglichkeit und Berücksichtigung der Ausweisung des Regionalplanes und schließlich die einzelflächenbezogene naturschutzfachliche Gesamteinschätzung der Eignung der Potenzialflächen zur Nutzung der Windenergie. Im Anschluss an die Untersuchungen werden nun zwei Standorte für eine Vorrangfläche für Windkraftanlagen vom Gutachter empfohlen. Die Fläche 03 (Anlage 3) ist bedingt geeignet für max. drei Windkraftanlagen. Die Fläche befindet sich im Ortsteil Nienhagen westlich der Herforder Straße zwischen dem Kreisel (Firma Eltromat/ Gaststätte Tannenkrug) und dem Sauerländer Weg. Die Fläche 06 (Anlage 3) ist ebenfalls bedingt geeignet. Auf dieser vorhandenen Konzentrationsfläche im Ortsteil Greste (Lehhagenweg) befinden sich bereits drei Windkraftanlagen. Diese, so der Gutachter, könnten bei einem Repowering durch insgesamt max. vier größere Windenergieanlagen ersetzt werden. Ergänzend zu dem Endbericht teilt Herr Brokmann mit, dass noch eine dritte Fläche in Frage kommen könnte. Es handelt sich hier um die Fläche 04 (Anlage 3) im Ortsteil Bexterhagen. Das dortige Vorkommen eines Rotmilan-Paares lässt die Fläche derzeit für eine Windenergienutzung ausscheiden. Man könne nun versuchen, das Rotmilan-Paar mit einer Nisthilfe umzusiedeln, so Herr Brookmann. Er schlägt in dem Zusammenhang vor, diese Fläche im Hinblick auf eine bedingte Windenergienutzung weiterhin zu beobachten. AV Herr Puchert-Blöbaum bedankt sich für den ausführlichen Vortrag. Von Seiten der Ausschussmitglieder wird signalisiert, dass in jedem Fall noch Beratungsbedarf in den Fraktionen bestehe und somit heute noch kein Beschluss hinsichtlich einer Änderung des Flächennutzungsplanes gefasst werden könne. AV Herr Puchert-Blöbaum schlägt vor, in der Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses am 07. März 2013 mit den weiteren Beratungen fortzufahren. Der Vorgehensweise wird zugestimmt. Beschluss: Der Hochbau- und Planungsausschuss möge entscheiden, ob auf der Basis der vorgestellten Windpotentialanalyse durch die Verwaltung eine Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gemeindegebiet Leopoldshöhe vorbereitet werden soll. Ziel ist dabei die Festschreibung von Vorrangflächen für die Nutzung von Windenergieanlagen. Beratungsergebnis: Zurückverwiesen