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Beschlußtext (10. Änderung des Bebauungsplanes Nr 01/02 "Barkhauser Bruch" hier:- Beratung und Beschluss über die während der Auslegung eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange - Satzungsempfehlung)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
10 kB
Datum
31.01.2013
Erstellt
22.02.13, 21:16
Aktualisiert
22.02.13, 21:16
Beschlußtext (10. Änderung des Bebauungsplanes Nr 01/02 "Barkhauser Bruch"
hier:- Beratung und Beschluss über die während der Auslegung eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange
- Satzungsempfehlung) Beschlußtext (10. Änderung des Bebauungsplanes Nr 01/02 "Barkhauser Bruch"
hier:- Beratung und Beschluss über die während der Auslegung eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange
- Satzungsempfehlung)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister BESCHLUSS der 19. Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses (Wahlperiode 2009/2014) am 31.01.2013: 4. 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr 01/02 "Barkhauser Bruch" hier: - Beratung und Beschluss über die während der Auslegung eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange - Satzungsempfehlung AV Herr Puchert-Blöbaum erinnert an die drei wesentlichen Punkte aus der letzten Sitzung (Wegfall des Weges entlang des Eselsbaches, Geh- und Radwegverbindung Ahornstraße und verkehrliche Situation), über welche heute möglichst abschließend beraten werden solle. Er übergibt sodann an Herrn Huesmann. Anhand der Synopse (Anlage 2) verdeutlicht und begründet er die Planänderungen gegenüber der letzten Sitzung, eingeschlossen der eingangs genannten Problematiken. Aufgrund der Äußerung eines Anwohners der Ahornstraße zu Beginn der Sitzung in Bezug auf die Thematik „Festsetzung als Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung“ im Bereich Ahornstraße führt Herr Huesmann aus, dass es keine große Veränderung für die Anwohner der Ahornstraße im Vergleich zum rechtskräftigen Bebauungsplan geben werde, da im Bebauungsplan schon immer eine durchgehende Verkehrsfläche festgesetzt war. Die jetzige Planung beinhaltet von der Ahornstraße eine Zufahrt nur für die Anlieger mit anschließendem 3,0 m breiten Fuß- und Radweg als Querungsmöglichkeit in das Neubaugebiet. Es wird vorgeschlagen, an der Planung des Fuß- und Radweges festzuhalten und den Bebauungsplan dahingehend zu ändern. Im Anschluss an die Ausführungen erklärt die CDU-Fraktion, dass der Plan in der Form auf den Weg gebracht werden solle. Der Weg entlang des Eselsbaches hätte natürlich Charme gehabt, aber aufgrund der finanziellen Situation, u.a. die entstandenen Mehrkosten für die Baumaßnahme Eselsbach und die noch aufzubringenden Gelder für die Entsorgung des Kieselrots, wird der Planung zugestimmt. Die Fraktion Bündnis 90/ Grüne plädiert dafür, den Weg entlang des Eselsbaches nicht herauszunehmen. Dieser dann durchgehende Fuß- und Radweg bedeute einen hohen Qualitätsgewinn für den Süden der Gemeinde, ähnlich wie das Wasserspiel auf dem Marktplatz. Durch den Wegfall des Weges wird eine einmalige Chance vertan, die bestehende und viel genutzte Wegeverbindung von der Waldstraße bis zur Grundschule in südlicher Richtung zu verlängern. Die Finanzierung sieht die Fraktion Bündnis 90/ Grüne haushaltstechnisch für nicht relevant, da keine kritischen Bereiche zusätzlich belastet werden. Weiter stellt die Fraktion Bündnis 90/ Grüne den Antrag, im gesamten Arial die Gebäudehöhen (Trauf- und Firsthöhen) beizubehalten, aber die Anzahl der Wohneinheiten nicht festzusetzen. Hier sei kein gesonderter Antrag notwendig, da ein Beschluss im Zusammenhang mit den Beschlüssen über die eingegangenen Stellungnahmen (Abwägung) erfolgt, so AV Herr PuchertBlöbaum. Der Vorgehensweise wird zugestimmt. Im Anschluss wird wie folgt abgestimmt: Anlage „Vorschläge der Verwaltung“ A) Stellungnahmen der Öffentlichkeit (s. Einladung des Hochbau- und Planungsausschusses vom 15.11.2012, Seite 19 – 24) unter Bezugnahme der heute vorgeschlagenen Planänderungen (Synopse) 12 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen Somit entfällt der Weg entlang des Eselsbaches, verdeutlicht AV Herr-Puchert-Blöbaum das Abstimmungsergebnis zu diesem Punkt. B) Stellungnahmen der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange (s. Einladung des Hochbau- und Planungsausschusses vom 15.11.2012, Seite 25 – 29) unter Bezugnahme der heute vorgeschlagenen Planänderungen (Synopse) 12 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen C) Stellungnahmen der Fachbereiche im Haus (s. Einladung des Hochbau- und Planungsausschusses vom 15.11.2012, Seite 30 - 31) unter Bezugnahme der heute vorgeschlagenen Planänderungen (Synopse) 12 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen Von Seiten der Fraktion Bündnis 90/ Grüne wird deutlich gemacht, dass sie der Stellungnahme C2 (Anzahl der Wohneinheiten ersatzlos zu streichen) folgen möchte. Herr Huesmann erklärt, dass sich die Beschränkung der Wohneinheiten nur auf das Neubaugebiet beziehe. Im Bereich der heutigen Festhalle und Sporthalle sollen keine Begrenzungen der zulässigen Anzahl der Wohneinheiten pro Wohngebäude festgesetzt werden, auch nicht auf der zusätzlichen Bauzeile südlich der Straße „Am Sportplatz“ (Eingangsbereich). 12 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung Der Anregung, die Wohneinheiten ersatzlos zu streichen wird somit nicht gefolgt. AV Herr Puchert-Blöbaum weist kurz auf die Stellungnahme A 12 hin. Hier müsse sichergestellt werden, dass eine neue Verkehrsführung für die Anlieger keine Verschlechterung bedeute. Es könne nicht sein, dass sie zukünftig, z.B. aufgrund einer Einbahnstraßenregelung durch das gesamte Wohngebiet fahren müssen. Dies sei allerdings kein Thema für diesen Ausschuss, sondern für den Ausschuss für Straßen, Plätze und Verkehr. Sodann wird über den Beschlussvorschlag wie folgt abgestimmt: Beschluss: 1. Der Hochbau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe, die in der Anlage aufgeführten „Vorschläge zur Abwägung“ zu den Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu beschließen. 2. Der Hochbau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe, die von der Verwaltung vorgeschlagenen Ergänzungen der textlichen Festsetzungen und der Begründung gemäß Vorlage zu beschließen. 3. Der Hochbau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe, die 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/02 „Barkhauser Bruch“ mit Text und Begründung als SATZUNG nach § 10 (1) BauGB i.V.m. § 13a BauGB zu beschließen. 4. Der Satzungsbeschluss für die 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/02 „Barkhauser Bruch“ ist gemäß § 10 (3) BauGB öffentlich bekannt zu machen. Beratungsergebnis: - 13 Ja-Stimme(n), 2 Nein-Stimme(n), 0 Enthaltung(en) -