Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
17 kB
Datum
12.04.2011
Erstellt
20.05.11, 04:09
Aktualisiert
26.05.11, 04:10
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der 7. Sitzung des Kreistages am 12.04.2011 im Sitzungssaal des
Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
TOP 17.6.3
Antrag auf Reduzierung der Zuschüsse zu den
Geschäftsführungskosten der Fraktionen und Einzelmitglieder
hier: Gemeinsamer Antrag der Listenpartner CDU und SPD
Der Kreistag beschließt einstimmig, die Tagesordnungspunkte
17.6.1, 17.6.2 und 17.6.3 zusammen zu behandeln.
An der Beratung und Beschlussfassung zu diesen
Tagesordnungspunkten nehmen die Kreistagsmitglieder
Kolvenbach (CDU) und Troschke (UWV) wegen Befangenheit
nicht teil. Beide Herren verlassen den Sitzungssaal.
CDU-Fraktionsvorsitzender Reidt bedauert es, dass das
beabsichtigte Gespräch mit allen Fraktionen vor der heutigen
Sitzung des Kreistages zum Antrag 53/2011 nicht stattgefunden
habe. Mit ihm persönlich sei das Gespräch auch nicht gesucht
worden.
Zum Antrag 53/2011 selbst weist er darauf hin, dass aus vorher
drei pauschalen Leistungen eine Pauschale gebildet worden sei
und dass im Verhältnis zu den vorherigen Leistungen
Sachkostenpauschalen in Höhe von ca. 10% eingespart werden
sollen. Als vergleichende Zahlen wurden die bisherigen
Gesamtkosten je Fraktion, dividiert durch die Anzahl der
Mitglieder, als Basis herangezogen.
Fraktionsvorsitzender Bell (DIE LINKE) bemängelt, dass die
Berücksichtigung der Kopfzahlen der Fraktionsmitglieder nicht
richtig sei. Richtiger wäre es gewesen, den
Personalkostenzuschuss aller Fraktionen als Maßstab zu
nehmen und auch bei allen Fraktionen eine Minderung zu
berücksichtigen, nicht nur bei den kleineren Fraktionen. Der
Arbeitsaufwand sei vom Grundsatz her bei allen Fraktionen
gleich, unabhängig davon, wieviele Fraktionsmitglieder
vorhanden seien. Die CDU- und SPD-Fraktion habe sich von
sachfremden Erwägungen leiten lassen, nunmehr die
Zuschüsse zu den Geschäftsführungskosten zu reduzieren.
Einsparungen seien - wie vorher schon angesprochen - nur bei
den Kleinen vorgenommen worden, nicht bei den großen
Fraktionen. Die Beschäftigung von hauptamtlichen
Mitarbeitern/innen bei den kleineren Fraktionen werde im Falle
der Zustimmung zu dem Antrag unmöglich gemacht. Die beiden
großen Fraktionen üben in diesem Fall ihr Ermessen nicht
fehlerfrei aus. Ein zustimmender Beschluss des Keistages sei
aus der Sicht seiner Fraktion gerichtlich anfechtbar. Der Landrat
sollte daher einen derartigen Beschluss beanstanden.
Kreistagsmitglied Herbrand (FDP) stimmt den vorherigen
A 53/2011
Ausführungen des Herrn Bell zu. Der Antrag der CDU- und
SPD-Fraktion zeuge von einem merkwürdigen
Demokratieverständnis; vergleichende Zahlen könne man
belegen, aber auch anders deuten. Der jetzige Antrag
bevorteile nur die größeren Fraktionen, die bei der letzten
Änderung der Zuschussrichtlinien durch Beschluss des
Kreistages vom 12.09.2007 bereits einen "kräftigen Schluck aus
der Pulle" genommen hätten. Die nunmehr vorgesehenen
Einsparungen in Höhe von ca. 25.000 € beträfen nur die
kleineren Fraktionen. Eine vernünftige Arbeitsgrundlage sei
dann nicht mehr gegeben. Insbesondere vermisse er die
vorgesehene interfraktionelle Absprache. Vor Beschlussfassung
durch den Kreistag wäre daher ein neues Gespräch
zweckmäßig und wünschenswert.
Fraktionsvorsitzender Grutke (Bündnis 90/DIE GRÜNEN) stellt
in seiner Stellungnahme fest, dass der Antrag 49/2011 der
Fraktion DIE LINKE aus der Sicht seiner Fraktion vertretbar
wäre.
Zur Anregung 43/2011 sei zu bemerken, dass im Falle einer
Zustimmung hier ein Rückschritt vorliege, der die Höhe der
Geschäftsführungskosten um ca. 35.000 € und der
Personalkosten um ca. 40.000 € verringern würde.
Zum Antrag 53/2011 der CDU- und SPD-Fraktion sei zu
bemerken, dass die Verringerung der Sachkosten um
durchschnittlich 10% aus der Sicht seiner Fraktion akzeptabel
wäre und von der Fraktion mitgetragen würde. Hinsichtlich der
beabsichtigten Kürzung der Personalkostenzuschüsse sei zu
bemängeln, dass - wie auch die Vorredner bereits vorgetragen
haben - eine Reduzierung nur bei den kleineren, nicht aber bei
den beiden großen Fraktionen vorgesehen sei. Bei den
Vergleichsgrößen zu den bisherigen Kosten sei vollkommen
außer Acht gelassen worden, dass die kleineren Fraktionen
wegen der erheblich höheren Anzahl der sachkundigen
Bürgerinnen und Bürger einen zumindest gleich großen
administrativen Aufwand hätten wie die großen Fraktionen. Die
Arbeitsfähigkeit der kleineren Fraktionen werde bei der
beabsichtigten Senkung der Personalkostenzuschüsse sehr
stark gefährdet, wenn nicht sogar unmöglich gemacht.
Zusammenfassend zeuge der Antrag der CDU- und SPDFraktion von einer äußerst unsozialen Einstellung, zumal auch
die Arbeitsverträge mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der
kleineren Fraktionen ggf. gekündigt werden müssten. Die
Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN überlege sich weitere
geeignete rechtliche Schritte gegen den zu erwartenden
zustimmenden Beschluss zum Antrag 53/2011.
SPD-Fraktionsvorsitzender Uwe Schmitz bedauert ebenfalls,
wie auch Herr Reidt, die schlechte Kommunikation zwischen
den Fraktionen. Auch mit ihm persönlich habe niemand
versucht, Kontakt aufzunehmen.
Hinsichtlich des nunmehr vorliegenden Antrages 53/2011 sei zu
bemerken, dass alle Fraktionen ihren Willen zur Einsparung von
Haushaltsmitteln, also auch von Fraktionszuwendungen,
bekundet und gewollt hätten. Die Einsparung von 10% bei den
Sachkostenpauschalen sei wohl nicht strittig. Hinsichtlich der
Berechnung der Vergleichszahlen und der Wertigkeit eines
Kreistagsmitgliedes/Fraktionsmitgliedes gäbe es keine
vernünftige und auch rechtlich haltbare Alternative. Von der
Änderung der Zuwendungsrichtlinien durch einen Beschluss
des Kreistages bleibe - im Gegensatz zu vorherigen Aussagen das allgemeine Tarifrecht unberührt. Des Weiteren sei darauf
hinzuweisen, dass nicht nur die kleineren Fraktionen
sachkundige Bürgerinnen und Bürger als Ausschussmitglieder
berufen hätten, sondern auch die SPD-Fraktion.
Von einer willkürlichen Änderung der Zuwendungsrichtlinien
könne hier nicht die Rede sein. Die sachlichen Argumente seien
von Herrn Reidt und von ihm vorgetragen worden. Im Übrigen
lägen konkrete Vorschläge der anderen Fraktionen nicht vor.
Daher sollte dem Antrag 53/2011 zugestimmt werden.
Kreistagsmitglied Pick (UWV) bezweifelt bei den beiden großen
Fraktionen ihr Demokratieverständnis. Das interfraktionelle
Gespräch vor der Beschlussfassung über geänderte
Zuwendungsrichtlinien sei nicht gesucht worden. Dieses
Verhalten sei schlicht und einfach als beschämend zu
bezeichnen. Auch die UWV-Fraktion überlege, die
Rechtmäßigkeit des abzusehenden Beschusses zu überprüfen,
wenn nötig vor Gericht.
Fraktionsvorsitzender Bell (DIE LINKE) gibt zu bedenken, dass
im Falle der Zustimmung des Kreistages zu dem Antrag
53/2011 die notwendige Basisarbeit nicht mehr möglich sei.
Dies gelte insbesondere für die kleineren Fraktionen. Das
Verhältnis der großen Fraktionen hinsichtlich des
Personalkostenzuschusses (CDU: 1,5 Stellen; SPD: 1 Stelle) zu
den kleineren Fraktionen (0,5 bzw. 0,25 Stellen) stimme nicht
mehr. Hier sei ein ernsthafter Vergleich notwendig, da
anderenfalls das Demokratieverständnis Schaden erleiden
würde.
Kreistagsmitglied Gerth (UWV) schlägt unter Hinweis auf die
bisherige kontroverse Diskussion vor, den Antrag 53/2011
zurückzuziehen und einen neuen Antrag zu erarbeiten, der von
den Fraktionsvorsitzenden unter Mithilfe der Verwaltung erneut
dem Kreistag zur Beschlussfassung vorgelegt werden sollte.
Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, stellt der
Vorsitzende die Anträge wie folgt einzeln zur Abstimmung:
a) A 49/2011
Abstimmungsergebnis:
Mit Mehrheit dagegen
b) A 43/2011
Abstimmungsergebnis:
Mit Mehrheit dagegen
c) A 53/2011
Abstimmungsergebnis: Mit Mehrheit dafür
Landrat Rosenke teilt abschließend mit, dass er unter
Berücksichtigung der vorherigen ausführlichen Diskussion eine
Beanstandungspflicht prüfen werde. Zurzeit könne er keinen
Beanstandungsgrund erkennen.
Die nunmehr beschlossenen Richtlinien über die Gewährung
von Kreiszuschüssen zu den Kosten der Geschäftsführung der
Kreistagsfraktionen des Kreises Euskirchen sind dieser
Niederschrift als Anlage 8 beigefügt.