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Beschlusstext (Antrag auf Reduzierung der Zuschüsse zu den Geschäftsführungskosten der Fraktionen und Einzelmitglieder hier: Gemeinsamer Antrag der Listenpartner CDU und SPD)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
17 kB
Datum
12.04.2011
Erstellt
20.05.11, 04:09
Aktualisiert
26.05.11, 04:10
Beschlusstext (Antrag auf Reduzierung der Zuschüsse zu den Geschäftsführungskosten der Fraktionen und Einzelmitglieder
hier: Gemeinsamer Antrag der Listenpartner CDU und SPD) Beschlusstext (Antrag auf Reduzierung der Zuschüsse zu den Geschäftsführungskosten der Fraktionen und Einzelmitglieder
hier: Gemeinsamer Antrag der Listenpartner CDU und SPD) Beschlusstext (Antrag auf Reduzierung der Zuschüsse zu den Geschäftsführungskosten der Fraktionen und Einzelmitglieder
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hier: Gemeinsamer Antrag der Listenpartner CDU und SPD)

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der 7. Sitzung des Kreistages am 12.04.2011 im Sitzungssaal des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 17.6.3 Antrag auf Reduzierung der Zuschüsse zu den Geschäftsführungskosten der Fraktionen und Einzelmitglieder hier: Gemeinsamer Antrag der Listenpartner CDU und SPD Der Kreistag beschließt einstimmig, die Tagesordnungspunkte 17.6.1, 17.6.2 und 17.6.3 zusammen zu behandeln. An der Beratung und Beschlussfassung zu diesen Tagesordnungspunkten nehmen die Kreistagsmitglieder Kolvenbach (CDU) und Troschke (UWV) wegen Befangenheit nicht teil. Beide Herren verlassen den Sitzungssaal. CDU-Fraktionsvorsitzender Reidt bedauert es, dass das beabsichtigte Gespräch mit allen Fraktionen vor der heutigen Sitzung des Kreistages zum Antrag 53/2011 nicht stattgefunden habe. Mit ihm persönlich sei das Gespräch auch nicht gesucht worden. Zum Antrag 53/2011 selbst weist er darauf hin, dass aus vorher drei pauschalen Leistungen eine Pauschale gebildet worden sei und dass im Verhältnis zu den vorherigen Leistungen Sachkostenpauschalen in Höhe von ca. 10% eingespart werden sollen. Als vergleichende Zahlen wurden die bisherigen Gesamtkosten je Fraktion, dividiert durch die Anzahl der Mitglieder, als Basis herangezogen. Fraktionsvorsitzender Bell (DIE LINKE) bemängelt, dass die Berücksichtigung der Kopfzahlen der Fraktionsmitglieder nicht richtig sei. Richtiger wäre es gewesen, den Personalkostenzuschuss aller Fraktionen als Maßstab zu nehmen und auch bei allen Fraktionen eine Minderung zu berücksichtigen, nicht nur bei den kleineren Fraktionen. Der Arbeitsaufwand sei vom Grundsatz her bei allen Fraktionen gleich, unabhängig davon, wieviele Fraktionsmitglieder vorhanden seien. Die CDU- und SPD-Fraktion habe sich von sachfremden Erwägungen leiten lassen, nunmehr die Zuschüsse zu den Geschäftsführungskosten zu reduzieren. Einsparungen seien - wie vorher schon angesprochen - nur bei den Kleinen vorgenommen worden, nicht bei den großen Fraktionen. Die Beschäftigung von hauptamtlichen Mitarbeitern/innen bei den kleineren Fraktionen werde im Falle der Zustimmung zu dem Antrag unmöglich gemacht. Die beiden großen Fraktionen üben in diesem Fall ihr Ermessen nicht fehlerfrei aus. Ein zustimmender Beschluss des Keistages sei aus der Sicht seiner Fraktion gerichtlich anfechtbar. Der Landrat sollte daher einen derartigen Beschluss beanstanden. Kreistagsmitglied Herbrand (FDP) stimmt den vorherigen A 53/2011 Ausführungen des Herrn Bell zu. Der Antrag der CDU- und SPD-Fraktion zeuge von einem merkwürdigen Demokratieverständnis; vergleichende Zahlen könne man belegen, aber auch anders deuten. Der jetzige Antrag bevorteile nur die größeren Fraktionen, die bei der letzten Änderung der Zuschussrichtlinien durch Beschluss des Kreistages vom 12.09.2007 bereits einen "kräftigen Schluck aus der Pulle" genommen hätten. Die nunmehr vorgesehenen Einsparungen in Höhe von ca. 25.000 € beträfen nur die kleineren Fraktionen. Eine vernünftige Arbeitsgrundlage sei dann nicht mehr gegeben. Insbesondere vermisse er die vorgesehene interfraktionelle Absprache. Vor Beschlussfassung durch den Kreistag wäre daher ein neues Gespräch zweckmäßig und wünschenswert. Fraktionsvorsitzender Grutke (Bündnis 90/DIE GRÜNEN) stellt in seiner Stellungnahme fest, dass der Antrag 49/2011 der Fraktion DIE LINKE aus der Sicht seiner Fraktion vertretbar wäre. Zur Anregung 43/2011 sei zu bemerken, dass im Falle einer Zustimmung hier ein Rückschritt vorliege, der die Höhe der Geschäftsführungskosten um ca. 35.000 € und der Personalkosten um ca. 40.000 € verringern würde. Zum Antrag 53/2011 der CDU- und SPD-Fraktion sei zu bemerken, dass die Verringerung der Sachkosten um durchschnittlich 10% aus der Sicht seiner Fraktion akzeptabel wäre und von der Fraktion mitgetragen würde. Hinsichtlich der beabsichtigten Kürzung der Personalkostenzuschüsse sei zu bemängeln, dass - wie auch die Vorredner bereits vorgetragen haben - eine Reduzierung nur bei den kleineren, nicht aber bei den beiden großen Fraktionen vorgesehen sei. Bei den Vergleichsgrößen zu den bisherigen Kosten sei vollkommen außer Acht gelassen worden, dass die kleineren Fraktionen wegen der erheblich höheren Anzahl der sachkundigen Bürgerinnen und Bürger einen zumindest gleich großen administrativen Aufwand hätten wie die großen Fraktionen. Die Arbeitsfähigkeit der kleineren Fraktionen werde bei der beabsichtigten Senkung der Personalkostenzuschüsse sehr stark gefährdet, wenn nicht sogar unmöglich gemacht. Zusammenfassend zeuge der Antrag der CDU- und SPDFraktion von einer äußerst unsozialen Einstellung, zumal auch die Arbeitsverträge mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der kleineren Fraktionen ggf. gekündigt werden müssten. Die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN überlege sich weitere geeignete rechtliche Schritte gegen den zu erwartenden zustimmenden Beschluss zum Antrag 53/2011. SPD-Fraktionsvorsitzender Uwe Schmitz bedauert ebenfalls, wie auch Herr Reidt, die schlechte Kommunikation zwischen den Fraktionen. Auch mit ihm persönlich habe niemand versucht, Kontakt aufzunehmen. Hinsichtlich des nunmehr vorliegenden Antrages 53/2011 sei zu bemerken, dass alle Fraktionen ihren Willen zur Einsparung von Haushaltsmitteln, also auch von Fraktionszuwendungen, bekundet und gewollt hätten. Die Einsparung von 10% bei den Sachkostenpauschalen sei wohl nicht strittig. Hinsichtlich der Berechnung der Vergleichszahlen und der Wertigkeit eines Kreistagsmitgliedes/Fraktionsmitgliedes gäbe es keine vernünftige und auch rechtlich haltbare Alternative. Von der Änderung der Zuwendungsrichtlinien durch einen Beschluss des Kreistages bleibe - im Gegensatz zu vorherigen Aussagen das allgemeine Tarifrecht unberührt. Des Weiteren sei darauf hinzuweisen, dass nicht nur die kleineren Fraktionen sachkundige Bürgerinnen und Bürger als Ausschussmitglieder berufen hätten, sondern auch die SPD-Fraktion. Von einer willkürlichen Änderung der Zuwendungsrichtlinien könne hier nicht die Rede sein. Die sachlichen Argumente seien von Herrn Reidt und von ihm vorgetragen worden. Im Übrigen lägen konkrete Vorschläge der anderen Fraktionen nicht vor. Daher sollte dem Antrag 53/2011 zugestimmt werden. Kreistagsmitglied Pick (UWV) bezweifelt bei den beiden großen Fraktionen ihr Demokratieverständnis. Das interfraktionelle Gespräch vor der Beschlussfassung über geänderte Zuwendungsrichtlinien sei nicht gesucht worden. Dieses Verhalten sei schlicht und einfach als beschämend zu bezeichnen. Auch die UWV-Fraktion überlege, die Rechtmäßigkeit des abzusehenden Beschusses zu überprüfen, wenn nötig vor Gericht. Fraktionsvorsitzender Bell (DIE LINKE) gibt zu bedenken, dass im Falle der Zustimmung des Kreistages zu dem Antrag 53/2011 die notwendige Basisarbeit nicht mehr möglich sei. Dies gelte insbesondere für die kleineren Fraktionen. Das Verhältnis der großen Fraktionen hinsichtlich des Personalkostenzuschusses (CDU: 1,5 Stellen; SPD: 1 Stelle) zu den kleineren Fraktionen (0,5 bzw. 0,25 Stellen) stimme nicht mehr. Hier sei ein ernsthafter Vergleich notwendig, da anderenfalls das Demokratieverständnis Schaden erleiden würde. Kreistagsmitglied Gerth (UWV) schlägt unter Hinweis auf die bisherige kontroverse Diskussion vor, den Antrag 53/2011 zurückzuziehen und einen neuen Antrag zu erarbeiten, der von den Fraktionsvorsitzenden unter Mithilfe der Verwaltung erneut dem Kreistag zur Beschlussfassung vorgelegt werden sollte. Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, stellt der Vorsitzende die Anträge wie folgt einzeln zur Abstimmung: a) A 49/2011 Abstimmungsergebnis: Mit Mehrheit dagegen b) A 43/2011 Abstimmungsergebnis: Mit Mehrheit dagegen c) A 53/2011 Abstimmungsergebnis: Mit Mehrheit dafür Landrat Rosenke teilt abschließend mit, dass er unter Berücksichtigung der vorherigen ausführlichen Diskussion eine Beanstandungspflicht prüfen werde. Zurzeit könne er keinen Beanstandungsgrund erkennen. Die nunmehr beschlossenen Richtlinien über die Gewährung von Kreiszuschüssen zu den Kosten der Geschäftsführung der Kreistagsfraktionen des Kreises Euskirchen sind dieser Niederschrift als Anlage 8 beigefügt.