Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
134 kB
Erstellt
19.11.13, 01:00
Aktualisiert
19.11.13, 01:00
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss
Termin: 21.11.2013
öffentlich
146/2013
Abteilung:
Sachbearbeiter:
5
Frau Mainz
Aktenzeichen:
V Gebührenkalk.
Grundstücksentw.anlagen 2014
30.10.2013
TOP- Nr.:
Datum:
Grundstücksentwässerungsanlagen;
hier: Gebührenkalkulation und Satzung 2014
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, folgenden Beschluss zu fassen:
1. Die Richtigkeit der vorgelegten Gebührenkalkulation wird festgestellt.
2. Die kalkulierten Gebühren lauten auf 31,15 € bei der Entleerung von abflusslosen Gruben
und 37,31 € bei der Entleerung von Kleinkläranlagen.
3. Die Gebührensatzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen in der
Gemeinde Hürtgenwald wird in der beiliegenden Fassung beschlossen.
Finanzielle Auswirkungen ?
Objektbezogene Einnahmen
Ja
25.934,47 €
Die Mittel müssen im Haushaltsplan bereitgestellt werden.
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Sachverhalt:
Der Abschluss des Gebührenhaushaltes „Grundstücksentwässerungsanlagen“ für das Jahr 2012
hat zu keinem kostendeckenden Ergebnis geführt. Der entstandene Fehlbetrag konnte aus der
Gebührenausgleichsrücklage finanziert werden.
Im Vergleich zum Jahr 2013 sinken die Kosten um rd. 6.900,00 € auf 25.934,00 €. Im
Wesentlichen ist dies durch eine Neuermittlung der Stellenanteile auf der Grundlage einer
Neuorganisation in der Verwaltung zurückzuführen. Für die allgemeine Tarifsteigerung werden
1 v.H. der Kosten mit einkalkuliert. Als weitere Folge waren die anteiligen Verwaltungskosten unter
Berücksichtigung des KGSt-Gutachtens 2012/2013 anzupassen.
Während für das Jahr 2013 mit einer Menge von insgesamt 858,00 cbm gerechnet wurde, werden
für 2014 nun 791,60 cbm angesetzt. Die zugrunde gelegten Mengen basieren auf
Erfahrungswerten
im
Bereich
Entleerungshäufigkeiten
und
Grubengrößen.
Die Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2014 ist als Anlage 1 beigefügt. Die Ermittlung der
Verwaltungskostenbeiträge und Personalkosten sind aus der Anlage 2 ersichtlich.
Unter Berücksichtigung der kalkulierten Sätze ergibt sich demzufolge eine Gebühr für
geschlossene Gruben in Höhe von 31,15 € je Kubikmeter (Vorjahr 36,57 €) und für die Entleerung
von Kleinkläranlagen 37,31 € je Kubikmeter (Vorjahr 43,02 €).
Die neuen Gebührensätze sind in der Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen in der Gemeinde Hürtgenwald (Anlage 3) berücksichtigt.
Abwägung und Entscheidungsvorschlag:
-.-
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(Abteilungsleiter)
(Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister)
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