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Beschlussvorlage (Grundstücksentwässerungsanlagen; hier: Gebührenkalkulation und Satzung 2014)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
134 kB
Erstellt
19.11.13, 01:00
Aktualisiert
19.11.13, 01:00
Beschlussvorlage (Grundstücksentwässerungsanlagen;
hier: Gebührenkalkulation und Satzung 2014) Beschlussvorlage (Grundstücksentwässerungsanlagen;
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GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Gremium: Haupt- und Finanzausschuss Termin: 21.11.2013 öffentlich 146/2013 Abteilung: Sachbearbeiter: 5 Frau Mainz Aktenzeichen: V Gebührenkalk. Grundstücksentw.anlagen 2014 30.10.2013 TOP- Nr.: Datum: Grundstücksentwässerungsanlagen; hier: Gebührenkalkulation und Satzung 2014 Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, folgenden Beschluss zu fassen: 1. Die Richtigkeit der vorgelegten Gebührenkalkulation wird festgestellt. 2. Die kalkulierten Gebühren lauten auf 31,15 € bei der Entleerung von abflusslosen Gruben und 37,31 € bei der Entleerung von Kleinkläranlagen. 3. Die Gebührensatzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen in der Gemeinde Hürtgenwald wird in der beiliegenden Fassung beschlossen. Finanzielle Auswirkungen ? Objektbezogene Einnahmen Ja 25.934,47 € Die Mittel müssen im Haushaltsplan bereitgestellt werden. - Seite 1 von 2 - Sachverhalt: Der Abschluss des Gebührenhaushaltes „Grundstücksentwässerungsanlagen“ für das Jahr 2012 hat zu keinem kostendeckenden Ergebnis geführt. Der entstandene Fehlbetrag konnte aus der Gebührenausgleichsrücklage finanziert werden. Im Vergleich zum Jahr 2013 sinken die Kosten um rd. 6.900,00 € auf 25.934,00 €. Im Wesentlichen ist dies durch eine Neuermittlung der Stellenanteile auf der Grundlage einer Neuorganisation in der Verwaltung zurückzuführen. Für die allgemeine Tarifsteigerung werden 1 v.H. der Kosten mit einkalkuliert. Als weitere Folge waren die anteiligen Verwaltungskosten unter Berücksichtigung des KGSt-Gutachtens 2012/2013 anzupassen. Während für das Jahr 2013 mit einer Menge von insgesamt 858,00 cbm gerechnet wurde, werden für 2014 nun 791,60 cbm angesetzt. Die zugrunde gelegten Mengen basieren auf Erfahrungswerten im Bereich Entleerungshäufigkeiten und Grubengrößen. Die Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2014 ist als Anlage 1 beigefügt. Die Ermittlung der Verwaltungskostenbeiträge und Personalkosten sind aus der Anlage 2 ersichtlich. Unter Berücksichtigung der kalkulierten Sätze ergibt sich demzufolge eine Gebühr für geschlossene Gruben in Höhe von 31,15 € je Kubikmeter (Vorjahr 36,57 €) und für die Entleerung von Kleinkläranlagen 37,31 € je Kubikmeter (Vorjahr 43,02 €). Die neuen Gebührensätze sind in der Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen in der Gemeinde Hürtgenwald (Anlage 3) berücksichtigt. Abwägung und Entscheidungsvorschlag: -.- Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister) - Seite 2 von 2 -