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Öffentliche Niederschrift (Werksausschuss Wasser / Abwasser)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
12 kB
Erstellt
28.08.12, 21:17
Aktualisiert
29.08.12, 14:29
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Niederschrift über die 1. Sitzung des Werksausschusses Wasser / Abwasser (Wahlperiode 2004/2009) am 29.11.2004 Tagungsort: Sitzungssaal des Rathauses Beginn: 16:00 Uhr Ende: 18:19 Uhr Anwesend sind: SPD: Herr Büker (Ausschussvorsitzender), Herr Burkamp (für Herrn Dove), Herr Geisler, Herr Schildmann, Herr Schmidt, Herr Thimm CDU: Herr Baltschun, Herr Daake, Herr Meier-Krumsiek, Herr Pankoke (für Herrn Domke), Herr Rehm, Herr Steiner (für Herrn Habicht) B90/Grüne: Herr Tinteloth Verwaltung: GVD Herr Lange, GA Frau Biniok, VA Herr Schröder (bis 16.40 Uhr), VA Herr Friedrich Presse: 1 (im 2. Abschnitt) Gäste: Herr Hinrichs und Frau Potberg (Büro Hinrichs + Partner, bis 17.45 Uhr), RM Frau Bucerius Zuhörer: - Vor Eintritt in die Tagesordnung wird VA Herr Friedrich zum Schriftführer und VA Herr Schröder zum stv. Schriftführer bestellt. Der Ausschussvorsitzende Herr Büker eröffnet danach die Sitzung. Er stellt die ordnungsgemäße Einladung zu dieser Sitzung und die Beschlussfähigkeit des Ausschusses fest. Die Tagesordnung wird sodann wie folgt erledigt: Tagesordnung I. Öffentlicher Teil – Abschnitt 1 Auf Vorschlag der Verwaltung wird an den TOP 4 ein neuer TOP 4.1 angehängt. -einstimmig- 1. Verpflichtung der sachkundigen Bürger AV Büker verpflichtet die SKB Geisler, Tinteloth, Schildmann, Daake und Schmidt gem. §58 in Verbindung mit § 67 GO NW. 2. Anfragen der Einwohner/Einwohnerinnen - entfällt - Der Abschnitt 1 endet um 16.06 Uhr. -2- Nachrichtlich: In der Sitzungsunterbrechung findet die Schlussbesprechung über den Jahresabschluss 2003 des Wasserwerkes und des Abwasserwerkes statt. I. Öffentlicher Teil – Abschnitt 2: Beginn 18.00 Uhr 3. Beratung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2003 3.1 des Wasserwerkes Leopoldshöhe Nach vorangegangener Schlussbesprechung wird dem Rat empfohlen, wie folgt zu beschließen: 1. Der vorliegende Jahresabschluss zum 31.12.2003 wird festgestellt. 2. Der Jahresgewinn in Höhe von 15.192,93 € ist wie folgt zu verwenden: a) zur Tilgung des Verlustvortrages 2.079,78 € b) Zuführung zur allgemeinen Rücklage 13.113,15 € 15.192,93 € - einstimmig 3.2 des Abwasserwerkes Leopoldshöhe 1. Der vorliegende Jahresabschluss zum 31.12.2003 wird festgestellt. 2. Vom erzielten Jahresüberschuss in Höhe von 525.717,12 € werden im Berichtsjahr auf der Grundlage der Vorschriften des § 10 Abs. 5 EigVO i.V.m. § 109 GO NW und § 12 GemHVO 410.000 € als Eigenkapitalverzinsung an den Gemeindehaushalt abgeführt. Der übersteigende Anteil in Höhe von 115.717,12 € wird der allgemeine Rücklage zugeführt. - einstimmig 4. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Leopoldshöhe hier: Änderung der Abwassergebühren für das Wirtschaftsjahr 2005 Entsprechend der ausführlichen Vorlage der Verwaltung wird dem Gemeinderat folgende Beschlussfassung empfohlen: 1. Die von der Werkleitung erstellte und vom Werksausschuss Wasser/Abwasser erörterte Gebührenkalkulation (Wirtschaftslichkeitsberechnung) der gemeindlichen Entwässerungseinrichtung wird gebilligt. - einstimmig 2. Gemäß der Empfehlung des Werksausschusses Wasser/Abwasser wird die im Entwurf vorliegende 7. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Leopoldshöhe genehmigt. - einstimmig 4.1 Änderung der Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen VA Friedrich erläutert hierzu, die Änderung des Gebührensatzes sei nach 3 Jahren erforderlich, da a) die Schmutzwassergebühren als ein Bestandteil der Kalkulation angehoben werden b) die Unternehmerkosten aus mehreren Gründen (Dieselpreis, Energiekosten, aufwendigere Anfahrten infolge Kanalanschluss vieler Häuser) deutlich gestiegen seien. Auf die letzte Anpassung sei zudem infolge des geringen Ertrages verzichtet worden. Dem Rat wird empfohlen, die -3- 4. Satzung zur Änderung der Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen in der Gemeinde Leopoldshöhe vom 19.12.1991 in der Fassung der Änderung vom 17.12.2004 zu beschließen. - einstimmig 5. Untersuchung der Energiekosten im Abwasserbereich Nach kurzer Beratung wird auf Grund der Empfehlung des Ingenieurbüros sowie der nicht zu erwartenden Zuschüsse auf die Durchführung der Feinanalyse verzichtet. - einstimmig 6. Einsatz einer Photovoltaikanlage auf der KA Schuckenbaum Seitens einiger Ausschussmitglieder wird der von der Werkleitung angenommene Zinssatz von 4,5 % bezweifelt, da zumindest für einen Teilbetrag ein Zinssatz von ca. 2,3 % möglich sein soll. Dies hätte natürlich Auswirkungen auf die Rentabilitätsberechnungen. Zudem wird darauf hingewiesen, dass die Anlagenhersteller 25 Jahre Lebensdauer garantieren würden. Die Werkleitung wird daher beauftragt, weitere Informationen einzuholen und die Berechnungsgrundlagen der Niederschrift über diese Sitzung beizufügen. Auf dieser Basis soll in den Fraktionen beraten und im Rahmen der Etatberatungen entschieden werden, ob eine Photovoltaikanlage errichtet werden soll. Je nach Ergebnis könnte dann auch über weitere gemeindliche Gebäude nachgedacht werden, insgesamt wird die Photovoltaik tendenziell positiv gesehen. - einstimmig Der öffentliche Teil endet um 18.15 Uhr Büker Ausschussvorsitzender Friedrich Schriftführer/in