Daten
Kommune
Hürtgenwald
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131 kB
Erstellt
03.01.14, 01:00
Aktualisiert
03.01.14, 01:00
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Termin: 16.01.2014
öffentlich
TOP- Nr.:
186/2013
Abteilung:
Sachbearbeiter:
3
Herr Franke
Aktenzeichen:
Datum:
III F/Ra
04.12.2013
I. Aufstellung der investiven Maßnahmen für Kanal- und Straßenbau ab 2014 sowie
II. Informationen zur Abwicklung von Unterhaltungsmaßnahmen im Haushaltsjahr 2014
Beschlussvorschlag:
Der Bau- und Umweltausschuss nimmt sowohl die Aufstellung der investiven Maßnahmen für
Kanal- und Straßenbau ab 2014 als auch die vorgesehene Abwicklung der baulichen
Maßnahmen im Jahre 2014 zur Kenntnis / mit folgenden Änderungen zur Kenntnis: …………
Insbesondere stimmt der Bau- und Umweltausschuss den beabsichtigten Straßenunterhaltungsmaßnahmen für das Jahr 2014 zu / mit folgenden Änderungen zu: ………..
Finanzielle Auswirkungen ?
Ja
170.000,00 €
Mittelansatz Kostenstelle 912111 für das Haushaltsjahr 2014
Sachverhalt:
I. Aufstellung der investiven Maßnahmen für Kanal- und Straßenbau ab 2014
Das hiesige Bauamt stellt für die Haushaltsberatungen eines jeden Jahres u. a. eine Liste mit den
investiven Maßnahmen im Kanal- und Straßenbau zusammen. Die Liste ist als Anlage 1 zu Ihrer
gefälligen Kenntnisnahme beigefügt.
Anzumerken ist, dass die Aufstellung jedes Jahr überarbeitet werden muss. Viele Faktoren
beeinflussen die zeitliche Abfolge der Maßnahme. So ist es immer maßgebend, wann mit den
eigentlichen Bauarbeiten begonnen werden kann In der Regel hängt dies von der Genehmigung
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des Haushaltes ab. Häufig kann erst nach den Sommerferien mit den Arbeiten begonnen werden,
so dass sich die eigentlichen Bauarbeiten bis in das Folgejahr hineinziehen.
Weiterhin kann man die auszubauenden Straßen von der Abwicklung her nicht alle gleichsetzen.
Es gibt auszubauende Straßen, die in der Planungsphase einen längeren Vorlauf benötigen. Hier
sind dann auch zwei Bürgerinformationsveranstaltungen notwendig.
Dann ist es immer unterschiedlich, welchen Umfang der Grunderwerb für den Ausbau der Straßen
mit sich bringt. Die Beispiele „Hohlweg“ und „Pützgasse“ zeigen, dass dieser je nachdem doch
eine lange Vorlaufzeit in Anspruch nimmt.
Weiterhin kommt es zu unerwarteten Verzögerungen, wenn Leitungen der Versorgungsträger mit
verlegt werden müssen. Leider lässt sich dies im Vorfeld nicht immer abklären, obwohl die
Versorgungsträger bei der Planungsphase mit eingebunden werden. Als Beispiel sei hier der
Ausbau der „Hügelstraße“ genannt.
Auch muss intern die Personalkapazität beim Bauamt mit berücksichtigt werden. Neben der
eigentlichen Bauausführung werden auch Vorausleistungen für die Maßnahme und später dann
auch die Endbeiträge erhoben. Die Endbeiträge können aber erst erhoben werden, wenn die
Gemeinde im Rahmen des Grunderwerbs Eigentümerin sämtlicher Grundstücke ist. Dies kann
leider manchmal Jahre dauern. In diesen Fällen kommt es dazu, dass neben den Vorausleistungen für die vorgesehenen und in Angriff zu nehmenden Straßenausbaumaßnahmen auch
noch mehrere Endabrechnungen anstehen. Da meistens zwischen den Vorausleistungen und der
Endabrechnung mehrere Jahre liegen, müssen die Grundlagen der Beitragsveranlagung neu
ermittelt werden.
Aufgrund der personellen Besetzung des Bauamtes können in einem Jahr maximal zwei Straßen
ausgebaut werden. Je nachdem wie hoch die Überhänge in die Folgejahre sind, es ist auch
denkbar, dass in einem Jahr nur eine zusätzliche Baumaßnahme in Angriff genommen werden
kann.
Der Verwaltung ist bewusst, dass die politischen Vertreter, aber auch die Bürger gerne frühzeitig
über anstehende Baumaßnahmen und vor allen Dingen über die Höhe der finanziellen
Belastungen informiert werden möchten. Um hier noch eine evtl. bessere Transparenz zu
erhalten, bittet die Verwaltung um Anregungen oder Verbesserungsvorschläge zu der derzeitigen
Liste der anstehenden Baumaßnahmen für die Folgejahre.
Auch im Jahre 2014 werden vom hiesigen Bauamt verschiedene Baumaßnahmen vorbehaltlich
der Genehmigung des Haushaltes im investiven Bereich abgewickelt. Einige dieser Maßnahmen
sind nachfolgend näher erläutert:
a)
Ausbau „Hohlweg“ im Ortsteil Straß
Im Herbst des vergangenen Jahres wurde im Rahmen eines Aufgebotsverfahrens eine
Straßenparzelle, bei der die Eigentumsverhältnisse nicht zu ermitteln waren, auf die
Gemeinde umgeschrieben. Dieses Verfahren hat ca. ein Jahr in Anspruch genommen.
Dadurch hat sich auch der Ausbau entsprechend verzögert. Mit den Erkenntnissen der 1.
Bürgerinformationsveranstaltung soll dann Anfang 2014 eine weitere Informationsveranstaltung durchgeführt werden, damit die Straße in 2014 ausgebaut werden kann.
b)
Ausbau „Sonnenweg“ im Ortsteil Straß
Die Planvarianten für den Ausbau der Gemeindestraße „Sonnenweg“ liegen
zwischenzeitlich vor, so dass diese in Kürze den betroffenen Grundstückseigentümern
vorgestellt werden können. Der Ausbau soll in 2014 erfolgen.
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c)
Ausbau der Straßen „Auf dem Stückchen“, „Auf dem Turm“ und „Benneganshof“ im
Ortsteil Bergstein
Die Entwürfe zu den vorgenannten Straßen liegen zwischenzeitlich vor und werden am
09.01.2014 den betroffenen Grundstückseigentümern vorgestellt. Über das Ergebnis der
Informationsveranstaltung wird in der Sitzung berichtet. Der Ausbau ist für das Jahr 2015
vorgesehen.
d)
Ausbau der „Pützgasse“ im Ortsteil Hürtgen
Für den Ausbau der „Pützgasse“ liegen ebenfalls Entwürfe vor. Diese wurden auch schon
im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes für die Freilegung des Straßenteilstückes
von der B 399 bis zum 90-Grad-Knick den betroffenen Grundstückseigentümern vorgestellt.
Zurzeit werden mit den Grundstückseigentümern im vorgenannten Teilstück Grunderwerbsverhandlungen geführt. Da hier zurzeit nicht abzusehen ist, wann der Grunderwerb geklärt
ist, kann der Zeitpunkt des Ausbaus zz. noch nicht festgelegt werden.
e)
Sanierung Kanalnetz
Seit der Erstbefahrung des Kanalnetzes Ende der 90er/Anfang der 2000er Jahre führt die
Gemeinde ortsteilmäßig Sanierungsarbeiten an den jeweiligen Kanalnetzen durch. Im Jahre
2014 sind die restlichen Sanierungsarbeiten im Ortsteil Bergstein vorgesehen.
f)
Erneuerung und Umbau der Pumpstation K 6 (Schoellersweg im Ortsteil Vossenack)
Die Pumpstation K 6 „Schoellersweg“ ist ca. 30 Jahre alt und muss nach Aussage des
Wasserverbandes Eifel-Rur erneuert werden. Die Maßnahme wurde bisher vom Wasserverband mehrfach verschoben. Im Jahr 2014 soll die Erneuerung nunmehr abgewickelt
werden.
g)
Erweiterung Kindergarten Brandenberg
Beim Umbau und der Erweiterung des Kindergartens Brandenberg ist es leider im Jahr
2013 zu Bauverzögerungen gekommen. Dadurch kann der Umbau bzw. die Erweiterung
auch erst im Frühjahr 2014 fertiggestellt werden.
h)
Erweiterung und Umbau Kindergarten Kleinhau
Die Rohbauarbeiten wurden zwischenzeitlich ausgeschrieben und vergeben. Mit einem
Baubeginn ist aber erst im Frühjahr 2014 zu rechnen. Die Fertigstellung der Umbauarbeiten
ist für Ende 2014 geplant.
II.
Informationen zur Abwicklung von Unterhaltungsmaßnahmen im Haushaltsjahr 2014
Im Jahre 2014 werden vom hiesigen Bauamt verschiedene Unterhaltungsmaßnahmen,
vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltsplanes abgewickelt:
a)
Kanalisation
Im Zuge der Unterhaltung der Kanalisation wird jedes Jahr das gesamte Kanalnetz gereinigt
und kontrolliert. Dabei festgestellte Mängel werden über den Hausmeistervertrag beseitigt.
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Es handelt sich dabei überwiegend um die Anpassung von Schächten in klassifizierten und
gemeindlichen Straßen sowie die Beiarbeitung von Schachtsohlen.
b)
Straßenunterhaltung
Die Straßenunterhaltungsarbeiten sind in der Kostenstelle 912111 (Bereitstellung und
Betrieb von Verkehrsflächen) enthalten. Der Ansatz für die vorgenannte Kostenstelle beträgt
für das Haushaltsjahr 2014 170.000,00 €. Dieser Ansatz setzt sich wie folgt zusammen:
Unterhaltung Wartehallen
Unterhaltung Parkplätze
Erweiterung/Änderung Straßenbeleuchtung
Straßenbegleitgrün
Deponiekosten
Grenzzeichen
Straßenunterhaltung über Hausmeistervertrag
Material Bauhof
diverse Straßenunterhaltungsarbeiten gem. Aufstellung Ing.-Büro
Nork & Berger
Gesamtsumme:
2.000,00 €
500,00 €
5.000,00 €
5.000,00 €
2.500,00 €
5.000,00 €
25.000,00 €
5.000,00 €
120.000,00 €
170.000,00 €
==========
Mit den Mitteln in Höhe von 120.000,00 € sind in Absprache mit dem Ing.-Büro Nork &
Berger in den nachfolgend aufgeführten Straßen entsprechende Unterhaltungsmaßnahmen
vorgesehen:
Zufahrt Kläranlage Gey
Brandenberger Weg (Teilstück im Bereich der Moto Cross Anlage)
Dürenharth (im Zusammenhang mit Wasserleitungsverlegung)
Auf der Weide/Honighecke
Ralscheid/Trift/Wehebachstraße
ca. 15.000,00 €
ca. 30.000,00 €
ca. 8.000,00 €
ca. 20.000,00 €
ca. 27.000,00 €
Der restliche Betrag von 20.000,00 € ist für evtl. noch auftretenden Winterschäden vorgesehen.
Die einzelnen Bereiche der Unterhaltungsmaßnahmen werden mit den jeweiligen Ortsvorstehern noch in der Örtlichkeit angezeigt.
Die von der Verwaltung und dem Ing.-Büro Nork & Berger vorgeschlagenen Unterhaltungsmaßnahmen wurden aus dem im Frühjahr 2009 vom Ing.-Büro dokumentierten Unterhaltungsaufwand der gemeindlichen Straßen abgeleitet. Herr Nork vom Ing.-Büro Nork &
Berger wird in der Sitzung über die Straßenunterhaltungsmaßnahmen berichten und für
Fragen zur Verfügung stehen.
Abwägung und Entscheidungsvorschlag: ./.
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Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(Abteilungsleiter)
(Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister)
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