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Beschlussvorlage (I. Aufstellung der investiven Maßnahmen für Kanal- und Straßenbau ab 2014 sowie II. Informationen zur Abwicklung von Unterhaltungsmaßnahmen im Haushaltsjahr 2014)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
131 kB
Erstellt
03.01.14, 01:00
Aktualisiert
03.01.14, 01:00
Beschlussvorlage (I.  Aufstellung der investiven Maßnahmen für Kanal- und Straßenbau ab 2014 sowie 
II. Informationen zur Abwicklung von Unterhaltungsmaßnahmen im Haushaltsjahr 2014) Beschlussvorlage (I.  Aufstellung der investiven Maßnahmen für Kanal- und Straßenbau ab 2014 sowie 
II. Informationen zur Abwicklung von Unterhaltungsmaßnahmen im Haushaltsjahr 2014) Beschlussvorlage (I.  Aufstellung der investiven Maßnahmen für Kanal- und Straßenbau ab 2014 sowie 
II. Informationen zur Abwicklung von Unterhaltungsmaßnahmen im Haushaltsjahr 2014) Beschlussvorlage (I.  Aufstellung der investiven Maßnahmen für Kanal- und Straßenbau ab 2014 sowie 
II. Informationen zur Abwicklung von Unterhaltungsmaßnahmen im Haushaltsjahr 2014) Beschlussvorlage (I.  Aufstellung der investiven Maßnahmen für Kanal- und Straßenbau ab 2014 sowie 
II. Informationen zur Abwicklung von Unterhaltungsmaßnahmen im Haushaltsjahr 2014)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Gremium: Bau- und Umweltausschuss Termin: 16.01.2014 öffentlich TOP- Nr.: 186/2013 Abteilung: Sachbearbeiter: 3 Herr Franke Aktenzeichen: Datum: III F/Ra 04.12.2013 I. Aufstellung der investiven Maßnahmen für Kanal- und Straßenbau ab 2014 sowie II. Informationen zur Abwicklung von Unterhaltungsmaßnahmen im Haushaltsjahr 2014 Beschlussvorschlag: Der Bau- und Umweltausschuss nimmt sowohl die Aufstellung der investiven Maßnahmen für Kanal- und Straßenbau ab 2014 als auch die vorgesehene Abwicklung der baulichen Maßnahmen im Jahre 2014 zur Kenntnis / mit folgenden Änderungen zur Kenntnis: ………… Insbesondere stimmt der Bau- und Umweltausschuss den beabsichtigten Straßenunterhaltungsmaßnahmen für das Jahr 2014 zu / mit folgenden Änderungen zu: ……….. Finanzielle Auswirkungen ? Ja 170.000,00 € Mittelansatz Kostenstelle 912111 für das Haushaltsjahr 2014 Sachverhalt: I. Aufstellung der investiven Maßnahmen für Kanal- und Straßenbau ab 2014 Das hiesige Bauamt stellt für die Haushaltsberatungen eines jeden Jahres u. a. eine Liste mit den investiven Maßnahmen im Kanal- und Straßenbau zusammen. Die Liste ist als Anlage 1 zu Ihrer gefälligen Kenntnisnahme beigefügt. Anzumerken ist, dass die Aufstellung jedes Jahr überarbeitet werden muss. Viele Faktoren beeinflussen die zeitliche Abfolge der Maßnahme. So ist es immer maßgebend, wann mit den eigentlichen Bauarbeiten begonnen werden kann In der Regel hängt dies von der Genehmigung - Seite 1 von 5 - des Haushaltes ab. Häufig kann erst nach den Sommerferien mit den Arbeiten begonnen werden, so dass sich die eigentlichen Bauarbeiten bis in das Folgejahr hineinziehen. Weiterhin kann man die auszubauenden Straßen von der Abwicklung her nicht alle gleichsetzen. Es gibt auszubauende Straßen, die in der Planungsphase einen längeren Vorlauf benötigen. Hier sind dann auch zwei Bürgerinformationsveranstaltungen notwendig. Dann ist es immer unterschiedlich, welchen Umfang der Grunderwerb für den Ausbau der Straßen mit sich bringt. Die Beispiele „Hohlweg“ und „Pützgasse“ zeigen, dass dieser je nachdem doch eine lange Vorlaufzeit in Anspruch nimmt. Weiterhin kommt es zu unerwarteten Verzögerungen, wenn Leitungen der Versorgungsträger mit verlegt werden müssen. Leider lässt sich dies im Vorfeld nicht immer abklären, obwohl die Versorgungsträger bei der Planungsphase mit eingebunden werden. Als Beispiel sei hier der Ausbau der „Hügelstraße“ genannt. Auch muss intern die Personalkapazität beim Bauamt mit berücksichtigt werden. Neben der eigentlichen Bauausführung werden auch Vorausleistungen für die Maßnahme und später dann auch die Endbeiträge erhoben. Die Endbeiträge können aber erst erhoben werden, wenn die Gemeinde im Rahmen des Grunderwerbs Eigentümerin sämtlicher Grundstücke ist. Dies kann leider manchmal Jahre dauern. In diesen Fällen kommt es dazu, dass neben den Vorausleistungen für die vorgesehenen und in Angriff zu nehmenden Straßenausbaumaßnahmen auch noch mehrere Endabrechnungen anstehen. Da meistens zwischen den Vorausleistungen und der Endabrechnung mehrere Jahre liegen, müssen die Grundlagen der Beitragsveranlagung neu ermittelt werden. Aufgrund der personellen Besetzung des Bauamtes können in einem Jahr maximal zwei Straßen ausgebaut werden. Je nachdem wie hoch die Überhänge in die Folgejahre sind, es ist auch denkbar, dass in einem Jahr nur eine zusätzliche Baumaßnahme in Angriff genommen werden kann. Der Verwaltung ist bewusst, dass die politischen Vertreter, aber auch die Bürger gerne frühzeitig über anstehende Baumaßnahmen und vor allen Dingen über die Höhe der finanziellen Belastungen informiert werden möchten. Um hier noch eine evtl. bessere Transparenz zu erhalten, bittet die Verwaltung um Anregungen oder Verbesserungsvorschläge zu der derzeitigen Liste der anstehenden Baumaßnahmen für die Folgejahre. Auch im Jahre 2014 werden vom hiesigen Bauamt verschiedene Baumaßnahmen vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltes im investiven Bereich abgewickelt. Einige dieser Maßnahmen sind nachfolgend näher erläutert: a) Ausbau „Hohlweg“ im Ortsteil Straß Im Herbst des vergangenen Jahres wurde im Rahmen eines Aufgebotsverfahrens eine Straßenparzelle, bei der die Eigentumsverhältnisse nicht zu ermitteln waren, auf die Gemeinde umgeschrieben. Dieses Verfahren hat ca. ein Jahr in Anspruch genommen. Dadurch hat sich auch der Ausbau entsprechend verzögert. Mit den Erkenntnissen der 1. Bürgerinformationsveranstaltung soll dann Anfang 2014 eine weitere Informationsveranstaltung durchgeführt werden, damit die Straße in 2014 ausgebaut werden kann. b) Ausbau „Sonnenweg“ im Ortsteil Straß Die Planvarianten für den Ausbau der Gemeindestraße „Sonnenweg“ liegen zwischenzeitlich vor, so dass diese in Kürze den betroffenen Grundstückseigentümern vorgestellt werden können. Der Ausbau soll in 2014 erfolgen. - Seite 2 von 5 - c) Ausbau der Straßen „Auf dem Stückchen“, „Auf dem Turm“ und „Benneganshof“ im Ortsteil Bergstein Die Entwürfe zu den vorgenannten Straßen liegen zwischenzeitlich vor und werden am 09.01.2014 den betroffenen Grundstückseigentümern vorgestellt. Über das Ergebnis der Informationsveranstaltung wird in der Sitzung berichtet. Der Ausbau ist für das Jahr 2015 vorgesehen. d) Ausbau der „Pützgasse“ im Ortsteil Hürtgen Für den Ausbau der „Pützgasse“ liegen ebenfalls Entwürfe vor. Diese wurden auch schon im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes für die Freilegung des Straßenteilstückes von der B 399 bis zum 90-Grad-Knick den betroffenen Grundstückseigentümern vorgestellt. Zurzeit werden mit den Grundstückseigentümern im vorgenannten Teilstück Grunderwerbsverhandlungen geführt. Da hier zurzeit nicht abzusehen ist, wann der Grunderwerb geklärt ist, kann der Zeitpunkt des Ausbaus zz. noch nicht festgelegt werden. e) Sanierung Kanalnetz Seit der Erstbefahrung des Kanalnetzes Ende der 90er/Anfang der 2000er Jahre führt die Gemeinde ortsteilmäßig Sanierungsarbeiten an den jeweiligen Kanalnetzen durch. Im Jahre 2014 sind die restlichen Sanierungsarbeiten im Ortsteil Bergstein vorgesehen. f) Erneuerung und Umbau der Pumpstation K 6 (Schoellersweg im Ortsteil Vossenack) Die Pumpstation K 6 „Schoellersweg“ ist ca. 30 Jahre alt und muss nach Aussage des Wasserverbandes Eifel-Rur erneuert werden. Die Maßnahme wurde bisher vom Wasserverband mehrfach verschoben. Im Jahr 2014 soll die Erneuerung nunmehr abgewickelt werden. g) Erweiterung Kindergarten Brandenberg Beim Umbau und der Erweiterung des Kindergartens Brandenberg ist es leider im Jahr 2013 zu Bauverzögerungen gekommen. Dadurch kann der Umbau bzw. die Erweiterung auch erst im Frühjahr 2014 fertiggestellt werden. h) Erweiterung und Umbau Kindergarten Kleinhau Die Rohbauarbeiten wurden zwischenzeitlich ausgeschrieben und vergeben. Mit einem Baubeginn ist aber erst im Frühjahr 2014 zu rechnen. Die Fertigstellung der Umbauarbeiten ist für Ende 2014 geplant. II. Informationen zur Abwicklung von Unterhaltungsmaßnahmen im Haushaltsjahr 2014 Im Jahre 2014 werden vom hiesigen Bauamt verschiedene Unterhaltungsmaßnahmen, vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltsplanes abgewickelt: a) Kanalisation Im Zuge der Unterhaltung der Kanalisation wird jedes Jahr das gesamte Kanalnetz gereinigt und kontrolliert. Dabei festgestellte Mängel werden über den Hausmeistervertrag beseitigt. - Seite 3 von 5 - Es handelt sich dabei überwiegend um die Anpassung von Schächten in klassifizierten und gemeindlichen Straßen sowie die Beiarbeitung von Schachtsohlen. b) Straßenunterhaltung Die Straßenunterhaltungsarbeiten sind in der Kostenstelle 912111 (Bereitstellung und Betrieb von Verkehrsflächen) enthalten. Der Ansatz für die vorgenannte Kostenstelle beträgt für das Haushaltsjahr 2014 170.000,00 €. Dieser Ansatz setzt sich wie folgt zusammen: Unterhaltung Wartehallen Unterhaltung Parkplätze Erweiterung/Änderung Straßenbeleuchtung Straßenbegleitgrün Deponiekosten Grenzzeichen Straßenunterhaltung über Hausmeistervertrag Material Bauhof diverse Straßenunterhaltungsarbeiten gem. Aufstellung Ing.-Büro Nork & Berger Gesamtsumme: 2.000,00 € 500,00 € 5.000,00 € 5.000,00 € 2.500,00 € 5.000,00 € 25.000,00 € 5.000,00 € 120.000,00 € 170.000,00 € ========== Mit den Mitteln in Höhe von 120.000,00 € sind in Absprache mit dem Ing.-Büro Nork & Berger in den nachfolgend aufgeführten Straßen entsprechende Unterhaltungsmaßnahmen vorgesehen: Zufahrt Kläranlage Gey Brandenberger Weg (Teilstück im Bereich der Moto Cross Anlage) Dürenharth (im Zusammenhang mit Wasserleitungsverlegung) Auf der Weide/Honighecke Ralscheid/Trift/Wehebachstraße ca. 15.000,00 € ca. 30.000,00 € ca. 8.000,00 € ca. 20.000,00 € ca. 27.000,00 € Der restliche Betrag von 20.000,00 € ist für evtl. noch auftretenden Winterschäden vorgesehen. Die einzelnen Bereiche der Unterhaltungsmaßnahmen werden mit den jeweiligen Ortsvorstehern noch in der Örtlichkeit angezeigt. Die von der Verwaltung und dem Ing.-Büro Nork & Berger vorgeschlagenen Unterhaltungsmaßnahmen wurden aus dem im Frühjahr 2009 vom Ing.-Büro dokumentierten Unterhaltungsaufwand der gemeindlichen Straßen abgeleitet. Herr Nork vom Ing.-Büro Nork & Berger wird in der Sitzung über die Straßenunterhaltungsmaßnahmen berichten und für Fragen zur Verfügung stehen. Abwägung und Entscheidungsvorschlag: ./. - Seite 4 von 5 - Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister) - Seite 5 von 5 -