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Beschlusstext (Tätigkeitsbericht der Heimaufsicht im Kreis Euskirchen)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
11 kB
Datum
07.06.2011
Erstellt
01.07.11, 04:06
Aktualisiert
02.07.11, 04:05
Beschlusstext (Tätigkeitsbericht der Heimaufsicht im Kreis Euskirchen) Beschlusstext (Tätigkeitsbericht der Heimaufsicht im Kreis Euskirchen)

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 07.06.2011 im Sitzungssaal 1 des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 Tätigkeitsbericht der Heimaufsicht im Kreis Euskirchen TOP 7 Info 62/2011 Die FDP-Fraktion hinterfragt, ob der Auftrag der Heimaufsicht vor dem Hintergrund der steigenden Pflegeplatzzahlen in den nächsten Jahren mit dem vorhandenen Personal erfüllt werden kann. Dazu führt der Allgemeine Vertreter aus, dass das vorhandene Personal für die Überwachung der gesetzlichen Aufgaben mittelfristig ausreichend sei. Weiter wird seitens der SPD-Fraktion die Problematik des Erreichens der 50 %-igen Fachkraftquote angesprochen. Herr Poth verweist in diesem Zusammenhang auf TOP 13, V 178/2011 und die dort dargestellten Maßnahmen im Bereich der Gesundheitswirtschaft. Auch habe das Land die Problematik erkannt und das Landesprogramm "Fachkräftesicherung in NRW" aufgestellt. Damit sollen in der Region Aachen zum Aufbau vernünftiger Strukturen 4 Stellen geschaffen werden. Weiter sollen aus der Landesinitiative Frau und Wirtschaft 4 Stellen für die Einrichtung regionaler "Kompetenzzentren Frau und Beruf" entstehen. Weiter stellt der Allgemeine Vertreter klar, dass es sich bei der Einrichtung der neuen Heimplätze nicht um eine planerische Maßnahme aufgrund bestehenden Pflegebedarfs handele, sondern dass diese Plätze geschaffen würden, da der Kreis Euskirchen bei Investoren sehr beliebt sei. Der Kreis habe keine Eingriffsmöglichkeit. Auch führt Herr Poth aus, dass die Schaffung neuer Heimplätze einen Anstieg der Sozialhilfekosten zur Folge habe. Die Heime seien durchschnittlich mit 23 % SozialhilfeempfängerInnen aus dem Kreis Euskirchen belegt. Die kreisangehörigen Kommunen seien auf diese Entwicklung bereits mehrfach hingewiesen worden. Auf die Anfrage der CDU-Fraktion teilt Frau Schneidereit, Heimaufsicht, mit, dass der landeseinheitliche Rahmenprüfkatalog einen Vergleich mit anderen Kreisen ermögliche, aber dazu noch keine Zahlen vorlägen, weil der Prüfkatalog erst seit 2010 angewandt wird. Weiter erkundigt sich die Fraktion Die LINKE, ob nicht eine jährliche Begehung zur Überprüfung der Fachkraftquote sinnvoll sei. Frau Schneidereit führt dazu aus, dass auch der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) jährlich eine Überprüfung der Einrichtungen vornehme und Doppelprüfungen vermieden werden sollten. Die Überprüfung der Fachkraftquote erfolge nicht nur im Rahmen der Begehungen, sondern in regelmäßigen Abständen im Laufe des Jahres. Der Ausschuss für Soziales und Gesundheit bedankt sich bei Frau Schneidereit für die Beantwortung der Fragen und nimmt die Info 62/2011 zur Kenntnis.