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Beschlusstext (Allgemeine Gebührensatzung des Kreises Euskirchen)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
9,2 kB
Datum
07.06.2011
Erstellt
01.07.11, 04:06
Aktualisiert
02.07.11, 04:05
Beschlusstext (Allgemeine Gebührensatzung des Kreises Euskirchen)

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 07.06.2011 im Sitzungssaal 1 des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 Allgemeine Gebührensatzung des Kreises Euskirchen TOP 6 V 176/2011 Die FDP-Fraktion hinterfragt die Erhöhung des Gebührensatzes der Heimaufsicht, Ziffer 16.1 des Gebührentarifs zur Allgemeinen Gebührensatzung des Kreises Euskirchen. Herr Linden, Abteilungsleiter Soziales, führt aus, dass nach dem alten Heimgesetz eine Pauschale in Höhe von 670 € abgerechnet wurde. Nach dem geltenden Wohn- und Teilhabegesetz erfolge die Abrechnung nach Aufwand, jedoch mindestens in Höhe von 700 €. Insgesamt sei die Erhöhung der Gebühr auf die Personalkostenentwicklung zurückzuführen. Der Ausschuss für Soziales und Gesundheit empfiehlt dem Kreistag folgende Beschlussfassung: Der Kreistag beschließt die Allgemeine Gebührensatzung des Kreises Euskirchen in der als Anlage 1 beigefügten Fassung. Abstimmungsergebnis: einstimmig, bei 0 Enthaltungen