Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
9,2 kB
Datum
07.06.2011
Erstellt
01.07.11, 04:06
Aktualisiert
02.07.11, 04:05
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am
07.06.2011 im Sitzungssaal 1 des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
Allgemeine Gebührensatzung des Kreises Euskirchen
TOP 6
V 176/2011
Die FDP-Fraktion hinterfragt die Erhöhung des Gebührensatzes
der Heimaufsicht, Ziffer 16.1 des Gebührentarifs zur
Allgemeinen Gebührensatzung des Kreises Euskirchen. Herr
Linden, Abteilungsleiter Soziales, führt aus, dass nach dem
alten Heimgesetz eine Pauschale in Höhe von 670 €
abgerechnet wurde. Nach dem geltenden Wohn- und
Teilhabegesetz erfolge die Abrechnung nach Aufwand, jedoch
mindestens in Höhe von 700 €. Insgesamt sei die Erhöhung der
Gebühr auf die Personalkostenentwicklung zurückzuführen.
Der Ausschuss für Soziales und Gesundheit empfiehlt dem
Kreistag folgende Beschlussfassung:
Der Kreistag beschließt die Allgemeine Gebührensatzung des
Kreises Euskirchen in der als Anlage 1 beigefügten Fassung.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig, bei 0 Enthaltungen